Hi!
Frage: Ist meine Annahme richtig, dass er die Krankmeldung
bereits für den Montag abgeben muss?
Meinst Du mit „Krankmeldung“ die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Schließlich musste er
sich ja am Montag Abend bei seinem Schichtführer krankmelden -
und nicht erst am Dienstag. Gibt´s dazu irgend eine rechtliche
Grundlage?
Naja - wenn Du den gelben Schein meinst, dann ist die einzig gesetzliche Grundlage der § 5, Abs. 1, Satz 2
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
Zitat:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Allerdings steht da ein Satz weiter, dass der AG auch eine frühere Vorlage verlangen kann…
Der Arzt kann übrigens auch rückwirkend eine AU bescheinigen. Wenn jemand am Dienstag kommt und über Beschwerden schon am Abend vorher klagt, sollte das kein Problem sein.
Wobei sich mir die Frage stellt: Wenn der Kranke den gesamten Montag zu Hause war, warum ist er nicht bereits am Montag zum Arzt?
LG
Guido