Schichtarbeit - wann Krankmeldung?

Hallo,

ein Arbeitnehmer arbeitet von So 22.00 Uhr bis Montag 06.30 Uhr. Am Montag um 22.00 Uhr kann er seine Schicht nicht beginnen. Er ist krank. Er bringt allerdings erst für den Dienstag eine Krankmeldung, da er ja am Montag gearbeitet hat (früh).
Frage: Ist meine Annahme richtig, dass er die Krankmeldung bereits für den Montag abgeben muss? Schließlich musste er sich ja am Montag Abend bei seinem Schichtführer krankmelden - und nicht erst am Dienstag. Gibt´s dazu irgend eine rechtliche Grundlage?

Danke!

Gruß
Alex

Hallo.

In allen mir bekannten Arbeitsverträgen und betrieblichen Ordnungen heißt es immer: Bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsverhinderung ist der Arbeitgeber unverzüglich möglichst noch vor Dienstbeginn zu benachrichtigen. Daher empföhle ich dem fiktiven Arbeitnehmer den Blick in den fiktiven Arbeitsvertrag, denn Dienstbeginn war ja montags um 22:00 Uhr, damit wäre die Meldung am Dienstag deutlich zu spät.

Für den gelben Schein an sich kann etwas anderes vereinbart sein, Vorlage spätestens am dritten Tag z.B., aber auch hier würde ich den Arbeitsvertrag zu Rate ziehen.

Gruß, Inli

Hi!

Frage: Ist meine Annahme richtig, dass er die Krankmeldung
bereits für den Montag abgeben muss?

Meinst Du mit „Krankmeldung“ die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Schließlich musste er
sich ja am Montag Abend bei seinem Schichtführer krankmelden -
und nicht erst am Dienstag. Gibt´s dazu irgend eine rechtliche
Grundlage?

Naja - wenn Du den gelben Schein meinst, dann ist die einzig gesetzliche Grundlage der § 5, Abs. 1, Satz 2
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

Zitat:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Allerdings steht da ein Satz weiter, dass der AG auch eine frühere Vorlage verlangen kann…

Der Arzt kann übrigens auch rückwirkend eine AU bescheinigen. Wenn jemand am Dienstag kommt und über Beschwerden schon am Abend vorher klagt, sollte das kein Problem sein.

Wobei sich mir die Frage stellt: Wenn der Kranke den gesamten Montag zu Hause war, warum ist er nicht bereits am Montag zum Arzt?

LG
Guido

Hallo

Der Arzt kann übrigens auch rückwirkend eine AU bescheinigen.

Bis hierhin war es theoretisch noch korrekt.

Wenn jemand am Dienstag kommt und über Beschwerden schon am
Abend vorher klagt, sollte das kein Problem sein.

Ab hier schürst Du den weit verbreiteten Irrglauben, ein Arzt könne einfach so rückwirkend krankschreiben. Eigentlich darf er das nicht, bzw nur (Zitat:smile: „ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung“.

Als Studie empfehle ich den §5, Absatz 3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (jaaaaaaa, sowas gibt es! :o)): http://www.g-ba.de/downloads/36-232-2/RL_Arbeitsunfa…

Gruß,
LeoLo

Hallo

Frage: Ist meine Annahme richtig, dass er die Krankmeldung
bereits für den Montag abgeben muss?

Ab wann ist er denn vertraglich überhaupt verpflichtet, die AU beizubringen?

Gruß,
LeoLo

Hi!

Ab hier schürst Du den weit verbreiteten Irrglauben, ein Arzt
könne einfach so rückwirkend krankschreiben. Eigentlich darf
er das nicht, bzw nur (Zitat:smile: „ausnahmsweise und nur nach
gewissenhafter Prüfung“.

Uneigentlich bekomme ich täglich zig solcher Teile auf den Tisch.

Als Studie empfehle ich den §5, Absatz 3 der
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (jaaaaaaa, sowas gibt es!

o)):

Ich wusste sogar, dass es dieses Teil gibt - aber wenn ein Arzt sagt, er hat gewissenhaft geprüft (gerade hier bei Nachtschicht am nächsten Morgen), wer überzeugt dann noch jemanden vom Gegenteil?

LG
Guido

Hallo, ein Beispiel aus der Praxis, drum nicht fiktiv, hoffe das stößt keinem auf.
Bei der telefonischen Meldung „bin krank, kann nicht kommen“ kann gerade wenn die zB. so gegen 20 Uhr (definitiv dienstschluß bei niedergelassenen Ärzten) die frage gestellt werden, reicht es, wenn ich die AU Morgen besorge?" Wenn der Schichtleiter nein sagt, bleibt nur der Gang zum Notdienst (gibt es zB. in manchen Krankenhäusern oder es gibt einen Wechseldienst unter den Praxen ähnlich den Apotheken), also nicht der Notarzt 112. Oft bekommt man die telefonnummer vom AB des Hausarztes. Schichtler haben nunmal das problem, dass sie arbeiten wenn andere Schlafen und schlafen wenn andere zum Arzt gehen könne.
Gruß Susanne

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