Eine Freundin arbeit in VZ bei einer Bäckereikette als Verkäuferin mit einem festen Vertrag. Von Beginn an wurde mündlich vereinbart, dass sie nur im Frühdienst tätig ist. Sie hat eine kleine Tochter. Seit drei Jahren arbeitet sie also in der Frühschicht. Nun will sie der Arbeitgeber regelmäßig auch spät einsetzen. Begründung: es gäbe keine schriftliche Vereinbarung zu der Schichtregelung. Dies würde eine enorme Umstellung und fast Unmöglichkeit der Ausübung der Tätigkeit zur Folge haben. Meine Freundin hat darüber hinaus vor drei Monaten eine Weiterbildung begonnen, die zweimal wöchtentlich abends stattfindet. Der AG ist darüber frühzeitig informiert worden und hat ihr zu den Prüfungsterminen auch Urlaub zugesagt. Frage: Kann der AG die bisherige Schichtregelung einfach ändern?
NEIN, m.E. geht das nicht so einfach!
- Verträge oder Vertrags-Bestandteile müssen nicht zwingend schriftlich geschlossen oder festgehalten werden - auch wenn zwingend schriftlich gekündigt werden muss.
Und weil eben der Frühdienst damals mündlich als Arbeitzeit vereinbart wurde, gibt es in diesem Fall halt auch einen mündlichen Vertragsbestandteil. - Da Deine Freundin zudem schon 3 Jahre lang im damals mündlich vereinbarten Frühdienst arbeitet, kann sie durchaus darauf bestehen, dass ihre Arbeitszeit nicht einfach OHNE Absprache mit ihr geändert wird!
- Hat ihr Arbeitgeber mit Kenntnisnahme der abendlichen Fortbildungszeiten auch seine Zustimmung zu dieser beruflichen Maßnahme signalisiert, die ebenfalls nicht einfach so aufgekündigt werden kann!
Fazit: Sie kann sich durchaus dagegen wehren - zumindest aber einen Kompromiss erwirken, denn wieweit sie dabei gehen will (Einschaltung eines AR-Beistands) ist natürlich auch davon abhängig, wie lange sie diesen Job eigentlich noch machen will.
Dies ist also meine Einschätzung, denn eine Rechtsaussage darf ich ja nicht machen
Schöne Grüsse, HalloNate.