Eine Freundin arbeit in VZ bei einer Bäckereikette als Verkäuferin mit einem festen Vertrag. Von Beginn an wurde mündlich vereinbart, dass sie nur im Frühdienst tätig ist. Sie hat eine kleine Tochter. Seit drei Jahren arbeitet sie also in der Frühschicht. Nun will sie der Arbeitgeber regelmäßig auch spät einsetzen. Begründung: es gäbe keine schriftliche Vereinbarung zu der Schichtregelung. Dies würde eine enorme Umstellung und fast Unmöglichkeit der Ausübung der Tätigkeit zur Folge haben. Meine Freundin hat darüber hinaus vor drei Monaten eine Weiterbildung begonnen, die zweimal wöchtentlich abends stattfindet. Der AG ist darüber frühzeitig informiert worden und hat ihr zu den Prüfungsterminen auch Urlaub zugesagt. Frage: Kann der AG die bisherige Schichtregelung einfach ändern?
FAQ:1129
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