Schichtpauschalen bei Kindesunterhalt

Hallo,

ich bin im Schichtdienst und zahle fleißig für meine beiden Mädchen ( 13 und 16 Jahre ) Kindesunterhalt.

Ich habe gehört das in einem Urteil aus 2009 verkündet wurde, dass Schichtpauschalen,Zuschläge,Einmalzahlung usw. nicht mit in die Berechnung zum Kindesunterhalt mit einfließen.

Wer weiss was ???

Vielen Dank im voraus

hallo ,sorry das ich jetzt erst antworte …

es stimmt tatsächlich das zuschläge oder sonderzahlungen nicht relevant sind …es gibt die düsseldorfer tabelle in der der unterhalt je nach altersstufe der kinder festgelegt ist .

sollte ein titel existieren wo für dich speziell der betrag festgesetzt wurde dann musst du auch nur diesen betrag zahlen …lieben gruss nancy

Sorry, deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten.
LG

Die Unterhaltsleistungen für nicht beim Elternteil lebenden Kinder ist in der Düsseldorfer Tabelle 2011 festgelegt. Für die Berechnung werden alle Einnahmen, also auch Sonderzahlungen, Urlaubs- Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlungen, Kapitaleinkünfte usw. zum Jahreseinkommen addiert und darauß das durchschnittliche Einkommen berechnet. Zum Abzug kommenWerbungskosten, Fahrtkosten, event. Schulden für das Auto, dass zum Arbeitsplatz gelenkt wird. Krankheitsbedingte Aufwendungen führen ebenso zum Abzug.

Gruß blackdaniel

:Hallo,

ich bin im Schichtdienst und zahle fleißig für meine beiden
Mädchen ( 13 und 16 Jahre ) Kindesunterhalt.

Ich habe gehört das in einem Urteil aus 2009 verkündet wurde,
dass Schichtpauschalen,Zuschläge,Einmalzahlung usw. nicht mit
in die Berechnung zum Kindesunterhalt mit einfließen.

Wer weiss was ???

Vielen Dank im voraus

Auch Hallo,

soweit ich weiß, sind alle Einkünfte mit in die Berechnung zu nehmen. Wirf doch mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle, die gibt da eventuell Auskunft drüber.

Gruß, DC

Hallo,
Urteile regeln meistens Einzelfälle, der Sachverhalt müßte schon vergleichbar sein.
Grundsätzlich gilt Schichtarbeit als normales Einkommen
und ist unterhaltsrechtlich voll anzurechnen.
Aus einem Lehrbuch" Eine bestimmte Anrechnungsquote
gibt es nicht, wenn alles auf die abwägbaren Umstände des Einzelfalles ankommt".

Mit Gruß

Hallo,

wenn die Schichtzulagen(oder auch die Überstunden) gezahlt werden, weil sie besondere (körperliche/seelische/zeitliche) Belastungen hervorrufen kann ein Teil davon bei der Berechnung außen vorbleiben. Das ist aber schon immer so. Das genannte Urteil kenne ich nicht.

Gruß