Schichtrythmuswechsel erlaubt oder nicht?

Hallo in unserem Betrieb gibt es Arbeitsplätze sowohl im Zwei- als auch im Dreischichtsystem.
Dabei arbeiten Zweischichtler täglich 468 Minuten Dreischichtler 450 Minuten plus Füllschichten Samstags. Ist es zumutbar das ein Arbeitnehmer ständig die Schichtsysteme wechseln muß und dann auch die Arbeitszeiten. Gibt es dafür gestzliche Bestimmungen?

Direktionsrecht…
Hallo,

grundsätzlich darf der AG die Arbeit anordnen - auch einen Wechsel zwischen Schichtsystemen. Das ist sein sog. „Direktionsrecht“ gem. § 106 GewO:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html

Dieses Recht kann aber eingeschränkt sein durch zB:

  • tarifvertragliche Regelungen
  • arbeitsvertragliche Regelungen
  • Arbeitszeitgesetz (zB Nachtruhe zwischen Schichten)
  • „Ansagefrist“ der Arbeit nach TzBfG
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, soweit vorhanden.

Ohne genaue Kenntnisse der im Einzelfall geltenden Umstände und Regelungen läßt sich die Frage nicht seriös beantworten.

&Tschüß
Wolfgang

Danke für die Antwort, dann werde ich über den Betriebsrat mal versuchen Klarheit zu bekommen.