Schichtwechsel-Information. Wie lange vorher?

Also die Person XY ist Schichtarbeiter und wird am Sonntag über einen Schichtwechsel informiert, welcher bereits Montag (den darauffolgenden Tag) gültig ist.
Da XY jedoch alleinerziehend ist und logischerweise Termine nach seinem alten Schichtplan organisiert hat, bereitet ihm/ihr dieser KURZFRISTIGE Schichtwechsel große Probleme. Nun hätte XY die Frage ob es diesbezüglich eine Reglung oder ein Gesetz gibt (evt. §??), welches dies verbietet bzw. legitimiert.

Frage: Arbeitet diese Person in einem Betrieb mit Betriebsrat?

Wenn ja kann ich dir folgendes sagen:

Mitbestimmung bei Ankündigungsfrist
Die Betriebsparteien können im Rahmen einer Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG die konkrete Änderung des Schichtsystems für eine Gruppe von Arbeitnehmern davon abhängig machen, dass eine Ankündigungsfrist gegenüber dem Betriebsrat und den betroffenen Arbeitnehmern beachtet wird.

(LAG Hamm 26.5.2003 — 16 Sa 1455/02 = NZA-RR 2004, 24)

Quelle: http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfib…

Schau dich mal sonst auf der Seite um hat mir schon oft geholfen.

Lg

lustige Antwort, aber total an der Frage vorbei, daumen hoch.

Realtiv gut ist es hier erklärt
http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheit_soziale…

wobei die Ankündigung an einem Sonntag für den Montag unter fast allen Umständen nicht fristgerecht ist und beim Ablehnen auch keine Arbeitsrechtliche Schritte bedingen sollte.

hth

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