Schichtwechsel so Erlaubt?

Hallo www,ler

In der Fa.XY Arbeiten einige Mitarbeiter der Produktion in 3 Schichten.
6-14Uhr- 14-22 Uhr - 22-6 Uhr.
Nun ist es so das die Fa.XY von diesen Mitarbeitern verlangt „Flexibel“
die Schichten zu Wechseln wenn zum Beispiel jemand Erkrankt-das Sieht dann so aus-- Arbeiter A hat Nachtschicht, dann wird plötzlich sein Kollege aus der Spätschicht Krank und Arbeiter A soll dann sofort in die Spätschicht wechseln. Also er hat dann um 6.00 Uhr Feierabend und soll 8 Stunden später-also um 14.00 Uhr- wieder zur Spätschicht Antreten-ist das zulässig?
Gruß Bernd

Hallo,
ich weiss nur soviel, das in der Metallindustrei eine Ruhepause von Arbeitsende bis Arbeitsbeginn von mindestens 11 Stunden eingehalten werden muss!

und Schichtmodelländerunge müssen mind. 4 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

MfG Thomas

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Hallo Bernd,
das Arbeitszeit-Gesetz schreibt eine Ruhezeit von mind. 11 Stunden vor:
§ 5

Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Grüße
Almut

Hallo,

gilt ein TV? Dann kann (muß aber nicht)es im TV spezielle Regelungen geben.
Gilt kein TV, dann gilt § 5 ArbZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html

&Tschüß

Wolfgang

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