du kannst in der steuererklärung als werbungskosten sogen. verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, wenn:
a) du eine einsatzwechseltätigkeit ausübst (auf montage o.ä.) oder
b) du eine fahrtätigkeit ausübst (taxi, kurier etc.)
c) für tage auf dienstreisen etc.
ABER: nicht für normale arbeitstage!
dann kannst du ansetzen:
8-14h = 6 EUR
14-24h = 12 EUR
voller Tag = 24 EUR
diese beträge kannst du steuerfrei vom arbeitgeber erstattet bekommen bzw. als werbungskosten ansetzen (was dann in cash rauskommt hängt von deinem steuersatz ab!).