Hallo die Gemeinde
Arbeitnehmer ist seit Jahren in Dreischichtbetrieb tätig. Jetzt hat ihm der Arbeitgeber in der er Nachtschicht hätte für eine Woche in die Frühschicht einteilen lassen. Hat dieser Arbeitnehmen ein Recht auf die ausgefallenen Schichtzulagen?. Wo kann man das nachlesen?
Es ist ein Betrieb aus Süddeutschland und aus der Metallbransche.
Hallo,
Wo kann man das nachlesen?
im Tarifvertrag und/oder im Arbeitsvertrag.
Ich vermute allerdings, dass es solche Regelungen nicht gibt, weil sich kein Arbeitgeber(verband) darauf einlässt. Man bekommt die Zulagen als Entschädigung für die besonderen Arbeitsumstände, eine monetäre Entschädigung für die dann doch nicht so schlechten Umstände (=Frühschicht) ist zwar aus Sicht AN sicherlich wünschenswert, aber nicht umsetzbar. (Es würden sich dann alle für die Nacht bereit erklären und weil der AG soviel garnicht braucht, stattdessen am Tag, sich das bezahlen lassen)
Im Bankgewerbe gabs allerdings mal früher eine Regelung, dass Mitarbeiter, die regelmässig Überstunden und/oder Schichtzulagen bekommen, diese auch dann anteilig bekommen, wenn sie Urlaub haben oder krank sind. Das geht zwar in dieselbe Richtung, damit sichert man aber AN ab, die auf das Geld angewiesen sind.
Das mag im vorliegenden Fall auch sein (mal ehrlich, wer könnte nicht auch mehr Geld begrauchen), aber, wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein Anspruch besteht.
Gruss Hans-Jürgen
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Hallo Collins, ne gibt nix-habe selbst 27 Jahre im 3 Schichtbetrieb gearbeitet da stellte sich diese Frage auch.
Es gibt auch keinen Anspruch darauf das der Schichtablauf eingehalten wird-angenommen es sind viele Krank-dann mußt du wenns nicht anders geht auch Wochenlang zb. nur Frühschicht machen.
Gruß B.
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Blödsinn
Hi Bernd,
die Frage war schon völlig korrekt beantwortet - und dann kamst Du mit Deinem „Gibt nix!“
Was soll der Blödsinn?
Wenn man keine Ahnung hat, ob etwas dort einzel-, tarifvertraglich oder durch BV geregelt ist, kann man keine Antwort geben - egal, wie es bei DIR war.
Gruß
Guido