Zitat: 1. Wir beschäftigen Sie ab „…“ als - Fachkraft für Lagerwirtschaft (dreischicht) in der „…Firma…“.
Heißt es das ein Dreischichtsytem erfolgen „muss“ oder „kann“?
Es geht hier um die Zuschläge die einem als Arbeitnehmer verloren gehen und somit …€ verloren gehen.
Hallo!
Sind die Schichtzuschläge im Vertrag aufgeführt?
Der Vertrag(Dreischichtsystem)ist rechtsverbindlich,also müssen Sie in drei Schichten arbeiten und die Schichtzuschläge gehören Ihnen.
Hoffentlich stellt der Arbeitgeber nicht nach Arbeitsaufnahme irgendwann aus den sogenannten Betriebsbedingten Gründen das Schichtsystem um,sadass Sie im Zweischicht-Tagesschichtsystem sind.Dann schaut es anders aus mit den Zuschlägen.
Ich würde da schon noch vor Unterzeichnung des Vertrages vorsichtig nachfragen und ALLES hieb u. stichfest SCHRIFTLICH machen.
Habe da selber schon mit den Sachen die Hölle erlebt.
Nur was schriftlich bestätigt ist,ist einklagbar,nur ob das heute was bringt in der chaotischen Arbeitswelt.
Gruss
E. Koch
Die zuschläge sind % festgehalten aber nicht detaliert im Arbeitsvertrag. Es steht nur das im Vertrag was ich hier geschrieben habe. Mehr steht dazu nicht im Vertrag
Wenn die Zuschläge in % im Vertrag stehen,dann passts.
Prozentangabe der Zuschläge im Vertrag ist ok.
Das ist ja heute das Problem dass in den sogenannten Personalabteilungen(Götterabteilungen) nur VOLLDEPPEN sitzen,die sich von Putzfrauen dahin hochgemogelt haben.
Gruss
E. Koch
Die zuschläge sind % festgehalten aber nicht detaliert im
Arbeitsvertrag. Es steht nur das im Vertrag was ich hier
geschrieben habe. Mehr steht dazu nicht im Vertrag
Ich verstehe darunter, das die Lagerwirtschaft in ihrer Firma in drei Schichten erfolgt. Es sagt jedoch nichts darüber aus, dass sie in drei Schichten beschäftigt werden müssen sondern nur, dass sie bei Bedarf auch im Schichtdienst arbeiten müssen. Eine genaue Erklärung kann ihnen nur ihr Arbeitgeber geben.
Klar ist ja, dass solche Dinge hinterfragt werden müssen bevor man einen Arbeitsvertrag unterschreibt. Wer Schichtdienst leistet bekommt auch die entsprechenden Zulagen, und wer ausschließlich im Tagesdienst beschäftigt wird, der kann diese Zulagen nicht beanspruchen.
…na der Arbeit wird natürlch das so auslegen wie er es am
besten brauch… vielen dank
das kann ich nicht sicher sagen. Grundsätzlich laut Vertrag haben sie ein Drei-Schicht-System. Ich weiß leider nicht, wie das aussieht, wenn betriebliche Gründe (z.B. schwache Auftragslage)das Schichtsystem in den normalen Tagesdienst wechseln lässt und somit auch die Zulagen wegfallen, ob das rechtens ist. Da muss bestimmt der Betriebsrat zustimmen. Übrigens falls vorhanden auch der Ansprechpartner für die Arbeitnehmer in der Firma.
Hallo, ich gehe davon aus, wenn die Tätigkeit als dreischichtig in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass Sie dann auch dreischichtig arbeiten müssen und somit die entsprechenden Zulagen erhalten. In Ihrem Arbeitsvertrag müsste stehen, zu welchem Entgelt bzw nach welchem Tarif Sie eingestellt sind.
MfG, bürgerin
In den meisten Fällen ist es ein „kann“, da man immer jemanden hat dem ein „muss“ nicht zumutbar ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen). Deshalb kann man nicht grundsätzlich von einem „muss“ ausgehen. Wenn allerdings z. B. 80% der Belegschaft im Dreischichtsystem arbeiten und man einfach nicht gelassen wird, und es keine besonderen betriebelichen Gründe gibt das nicht auch zu tun, so kann man sich auf das AGG berufen (Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz), frei nach dem Motto: Wenn die das dürfen dann darf ich auch weil sonst bin ich benachteiligt.
Wenn das nicht zieht, empfehle ich eine Beratung bei einem Anwalt. Aber versuchen Sie sich bitte vorher gütlich mit dem Arbeitgeber zu einigen.
Ansonsten kann ich Ihnen dazu leider nicht viel sagen. Meine Leute freuen sich immer wenn sie keine Schicht arbeiten müssen.
Im Normalfall ist das eine Absicherung, dass man den AN auf alle Schichten einteilen kann.
Einseitige Einteilungen zum Nachteil des AN, die nicht konform mit den sonstigen Dienstplänen einhergeht ist jedoch auch unzulässig.
Die Angaben sind zu ungenau, man müsste den Arbeitsvertrag kennen und den dazugehörigen Tarifvertrag.
Solltest Du dies hier nicht angeben wollen, dann am besten zu Deiner Gewerkschaft mit dem Arbeitsvertrag gehen, bzw. zum Betriebsrat Deines Vertrauens.
Gruß
das heißt, die Beschäftigung findet im Dreischichtsystem statt. Es heißt aber nicht, dass es keine Zuschläge gibt. Es wird immer nur das Grundgehalt angegeben, die Zuschläge kommen hinzu.
dieser Auszug ist zu dürftig, um Genaueres hierzu zu sagen.
Evtl. steht in den Allgemeinen Tarifvertragsgrundlagen die Ihren Arbeitsvertrag betreffen mehr hierzu.
Da ich Ihren Tarif nicht kenne, kann ich keine Stellungnahme abgeben.
Jedoch wenn Dreischicht grundsätzl. im Dienstvertrag verankert steht, muß diese auch ausgeführt werden.
Es ist dann nur noch die Frage der zusätzlichen Vergütung - Schichtzulagenanspruch und welche Höhe zu klären.