Hallo,
wir haben eine Meinungsverschiedenheit bezüglich der Rechnungsstellung unseres Bauunternehmens. Um auf das im VOB-Vertrag vereinbarte Schiedsverfahren vorbereitet zu sein, würde ich gerne Eure Erfahrungen und Meinungen dazu wissen.
Sollte ich das ganze evtl. besser im Forum ‚Recht‘ plazieren?
Vielen Dank im voraus.
Gerald
Hallo,
ein wenig mehr Informationen bitte. Was ist mit der Rechtsstellung? Liegt den Bauleistungen ein VOB-Vertrag zugrunde? Was wollt ihr erreichen?
Kira
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Hallo Kira,
den Bauleistungen liegt ein VOB-Vertrag zugrunde. Mit einer zusätzlichen Schiedsgerichtvereinbarung.
Es wurden unserer Meinung nach Mengen falsch abgerechnet. Ausserdem wurden Nachtragsangebote in Rechnung gestellt, welche lt. Vertrag der Schriftform bedürfen. Diese wurden jedoch erst mit der letzten Rechnung präsentiert.
Was wollen wir erreichen? Ganz klar: wir wollen nur die Dinge bezahlen, die wir auch erhalten haben. Da wir bereits mehrere Abschlagzahlungen geleistet haben bekommen wir jetzt eigentlich Geld vom Handwerker zurück.
Meine Frage zielt hauptsächlich dahin, wie so ein Schiedsgerichtverfahren abläuft.
Wir haben einen Brief vom Anwalt des Handwerkers bekommen, in dem ein Schiedsrichter benannt wird und wurden darin aufgefordert ebenfalls einen Schiedsrichter zu benennen. Ist damit das Schiedsgerichtverfahren bereits eröffnet oder muss dies zusätzlich bei einer Schiedsgerichtstelle gemeldet werden.
Ich habe im Internet schon recherchiert. Im Bundesgebiet gibt es diverse derartige Institutionen, aber in unserer Gegend sieht es schlecht aus. Keine näheren Informationen im Internet.
Gerald
Hallo,
ein wenig mehr Informationen bitte. Was ist mit der
Rechtsstellung? Liegt den Bauleistungen ein VOB-Vertrag
zugrunde? Was wollt ihr erreichen?
Kira
Hallo Kira,
den Bauleistungen liegt ein VOB-Vertrag zugrunde. Mit einer
zusätzlichen Schiedsgerichtvereinbarung.
Meine Frage zielt hauptsächlich dahin, wie so ein
Schiedsgerichtverfahren abläuft.
Hallo,
verstehe ich es richtig, dass du im Bauvertrag eine Schiedsgerichtsvereinbarung abgeschlossen hast, obwohl du nicht weisst, was das ist und obwohl du keinen Sachverständigen kennst, den du benennen kannst?
Ich habe im Internet schon recherchiert. Im Bundesgebiet gibt
es diverse derartige Institutionen, aber in unserer Gegend
sieht es schlecht aus. Keine näheren Informationen im
Internet.
Bei den Architekten- und Ingenieurkammern werden Listen mit Sachverständigen geführt, die man sich geben lassen kann. Außerdem gibt es Sachverständige bei den Handwerkskammern und Innungen.
Gerald
Nach meinem Verständnis beginnt das vorher vereinbarte Verfahren, sobald eine Partei dem Gegner einen Schiedrichter benennt und ihn auffordert, das gleiche zu tun. Die Schiedsleute wählen für das Verfahren einen Obmann.
Ich drück die Daumen
Kira
Hallo Kira,
den Bauleistungen liegt ein VOB-Vertrag zugrunde. Mit einer
zusätzlichen Schiedsgerichtvereinbarung.
Es wurden unserer Meinung nach Mengen falsch abgerechnet.
Ausserdem wurden Nachtragsangebote in Rechnung gestellt,
welche lt. Vertrag der Schriftform bedürfen. Diese wurden
jedoch erst mit der letzten Rechnung präsentiert.
Was wollen wir erreichen? Ganz klar: wir wollen nur die Dinge
bezahlen, die wir auch erhalten haben. Da wir bereits mehrere
Abschlagzahlungen geleistet haben bekommen wir jetzt
eigentlich Geld vom Handwerker zurück.
Meine Frage zielt hauptsächlich dahin, wie so ein
Schiedsgerichtverfahren abläuft.
Wir haben einen Brief vom Anwalt des Handwerkers bekommen, in
dem ein Schiedsrichter benannt wird und wurden darin
aufgefordert ebenfalls einen Schiedsrichter zu benennen. Ist
damit das Schiedsgerichtverfahren bereits eröffnet oder muss
dies zusätzlich bei einer Schiedsgerichtstelle gemeldet
werden.
Ich habe im Internet schon recherchiert. Im Bundesgebiet gibt
es diverse derartige Institutionen, aber in unserer Gegend
sieht es schlecht aus. Keine näheren Informationen im
Internet.
Gerald
Hallo,
nach der Weihnachtspause kanns jetzt weitergehen.
Wenn du ein Schiedsgerichtverfahren bei einer Bauschlichtungsstelle führst - ich denke, das ist es wohl -, kannst du dich hieran orientieren:
Für den Antrag auf ein Bauschlichtungsverfahrten genügt ein formloses Schreiben an die Bauschlichtungsstelle. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin ist möglich, sie ist aber nicht erforderlich.
Ist der andere Beteiligte schon mit dem Schlichtungsverfahren einverstanden, soll dies mitgeteilt werden. Sonst fragt die Bauschlichtungsstelle dort an.
Sobald beide Seiten sich schriftlich geäußert haben, wird grundsätzlich ein Termin für eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle festgesetzt. Die geleistete Arbeit wird in Augenschein genommen. Schon dies führt meist zu einer Klärung.
Wenn die Beurteilung durch einen Sachverständigen notwendig ist, kann sie nach einer Inaugenscheinnahme meist erheblich eingegrenzt werden und es reicht oft eine mündliche Äußerung. Die hohen Kosten eines umfassenden schriftlichen Gutachtens lassen sich so vermeiden.
In einem ausführlichen Vergleichsgespräch unter der Leitung des Vorsitzenden werden gemeinsam Lösungen gesucht, die die Interessen beider Seiten berücksichtigen und die wirtschaftlich vernünftig sind. Wenn beide Parteien ein Gerichtsverfahren vermeiden wollen, sind die Aussichten für einen Vergleich gut. Das gilt selbst dann noch, wenn die Beteiligten schon sehr zerstritten sind.
Kommen die Beteiligten zu einer Einigung, so wird im Protokoll ein Vergleich formuliert, der die streitigen Punkte regelt.
Die Einzelheiten sind in einer Verfahrensordnung festgelegt, die man sich unter
http://www.handwerk-vhn.de (Beispiel aus Niedersachsen)
herunterladen kann.
Guten Rutsch wünscht
Kira