folgender Fall:
Ein deutsches Unternehmen schließt einen Vertrag mit einem Österreichischen Unternehmen. Über die Gewährleistung wurde nichts im Vertrag vereinbart / auch nicht welches Recht (Deutsch / Österreichisch) gilt. Welche Gewährleistungsfrist gilt?
Weiterhin wurde vereinbart, dass in Streitfragen das Schiedsgericht der ICC, Paris, entscheidet.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage entscheidet das Schiedsgericht?
Wenn im Vertrag vereinbart wäre - es gilt deutsches Recht - würden dann die deutschen Fristen gelten und das Schiedsgericht gem. BGB / HGB seine Entscheidungen treffen?
folgender Fall:
Ein deutsches Unternehmen schließt einen Vertrag mit einem
Österreichischen Unternehmen. Über die Gewährleistung wurde
nichts im Vertrag vereinbart / auch nicht welches Recht
(Deutsch / Österreichisch) gilt. Welche Gewährleistungsfrist
gilt?
Das richtet sich nach dem Internationalen Privatrecht des Staates, in dem sich das Gericht befindet. Üblicherweise gilt das Recht des Staates, zu dem der Sachverhalt den näheren Bezug hat, sonst das Recht des Staates, in dem derjenige seinen Sitz hat, der die vertragstypische Leistung erbringt.
Weiterhin wurde vereinbart, dass in Streitfragen das
Schiedsgericht der ICC, Paris, entscheidet.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage entscheidet das
Schiedsgericht?
Im Zivilprozessrecht gibt es die Möglichkeit eine Schiedsvereinbarung zu treffen. Wie das jetzt im Detail in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit aussieht, weiß ich nicht auswendig.
Wenn im Vertrag vereinbart wäre - es gilt deutsches Recht -
würden dann die deutschen Fristen gelten und das
Schiedsgericht gem. BGB / HGB seine Entscheidungen treffen?