Ich habe gerade ein Reihenhaus gekauft (bzw. die Bank . Nach der Übernahme habe ich festgestellt, dass eine Wand so um die 3 cm von der Senkrechten abweicht. Gibt’s da Richtlinien dafür, wie schief was sein darf?
Was steht denn im Kaufvertrag? Wie gesehen? Oder ähnlich?
Die Fehler mußt Du vorher erkannt haben und vor Vertragsabschluß bemängeln.
Wenn jetzt plötzlich bei Regen ein Zimmer unter Wasser steht, ist es was anderes. Aber auch dann mußt Du dem Verkäufer nachweisen, daß er diesen Fehler gekannt hat.
Und ich denke 3 cm sind heute schon fast üblich, wenn nicht sogar beste Ausführung. So blöd das auch klingt.
Gruß Werner
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DIN 18202, Maßtoleranzen im Hochbau regeln das, aber ich glaube kaum das Du damit durchkommst,weil Du ja keinen Handwerker als Ansprechpartner hast.Ist doch ein gebrauchtes Haus, oder?
Wenn doch neu muß der Handwerker nachbessern
Eine Wand von oben bis unten gemessen dürfte max.1cm aus dem Lot sein. Bei den Kratzern in der Scheibe sehe ich für Dich Schwarz falls eine Hausübergabe ohne Mängelprotololl stattgefunden hat, denn beim Kratzer hängt sicher kein Name dran ,oder.
Auf jeden Fall hast Du bei Neukauf ein Recht auf ein Mängelfreies Werk.Weiterhin hoffe ich das Du nicht auf Mängel reißt um Dich vor der Zahlung zu Drücken,(ist heute Gang und Gebe, die Handwerker über den Tisch zu ziehen.)
Ein oft geplagter Handwerker der gerade Putzt und mauert.
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