Schiegermutter im Pflegefall

Hallo,
mir ist die folgende Sachlage nicht klar. Angenommen, von einem berufstätigen Mann, dessen Frau „Nur Hausfrau“ ohne eigenes Einkommen ist und schon immer war, kommt die Schwiegermutter in ein Pflegeheim. Kann das Sozialamt dann von dem Mann Zahlungen verlangen bzw. an das Gesparte gehen? Gibt es Einkommesgrenzen, Selbstbehalt und Rentenansparfreibeträge? Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Peter

Hallo Peter,

ich empfehle wärmstens die Lektüre folgender BGH-Urteile zu diesem Thema:

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BGH XII ZR 122/00 (Urteil vom 17. November 2003)
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo98779.htm

Kurzfassung:
Mit einer Halbtagstätigkeit verdiente eine Frau knapp 15.000 Euro brutto im Jahr; ihr Ehemann verfügte über ein relativ hohes Bruttoeinkommen von 59.000 Euro jährlich. Die Mutter der Ehefrau konnte mit ihrer Rente die Heimkosten nicht decken, deshalb sollte die Tochter rund 290 Euro monatlich an Unterhaltskosten zahlen. Die Tochter verwies auf den ihr zustehenden Selbstbehalt.

Unter bestimmten Bedingungen müssen nicht nur die Kinder, sondern auch deren Ehegatten für die Heimkosten der Schwiegereltern aufkommen. Besonders bei einkommensstarken Familien kann ein Teil des Vermögens, das über den angemessenen Familienunterhalt hinausgeht, für den Elternunterhalt eingefordert werden – auch für die Schwiegereltern.

Im Klartext: Bei hohem Familieneinkommen kann eine Tochter auch dann zu Unterhaltskosten ihrer im Altenheim lebenden Eltern herangezogen werden, wenn sie selbst kein hohes Einkommen hat. Die Frau habe gegenüber ihrem gut verdienenden Mann einen Unterhaltsanspruch, deshalb könne sie an ihre Mutter Unterhalt zahlen. Zwar habe ein angemessener Familienunterhalt Vorrang, aber mit dem übrigen Teil des Einkommens müsse Elternunterhalt geleistet werden.

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Häufig taucht die Frage auf, ob man gegenüber den Geschwistern des unterhaltspflichtigen Ehepartners Auskunft über sein Einkommen erteilen muß. Nein, muß man nicht.

BGH XII ZR 229/00 (Urteil vom 7. Mai 2003)
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo96366.htm

Kurzfassung:
Wer zusammen mit seinen Geschwistern gegenüber seinen pflegebedürftigen Eltern unterhaltspflichtig ist, darf zwar von Bruder oder Schwester Auskunft über deren Einkommen und Vermögen verlangen. Deren Ehepartner brauchen dagegen ihre finanziellen Verhältnisse nicht offen zu legen. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof im Mai 2003 im Rahmen seiner Rechtsprechung über die Unterhaltspflichten erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern.

Der Entscheidung liegt der Rechtsstreit zweier Brüder zugrunde. Im Gegensatz zu seinem Bruder weigerte sich der Beklagte aber, Unterhalt an seine Eltern zu zahlen, weil er als Lagerarbeiter im Unternehmen seiner Ehegattin nur ein Monatsgehalt von 700 Euro erhalte. Der klagende Bruder verlangte daraufhin von seiner Schwägerin die Offenlegung ihrer Finanzlage. Die Frau verweigerte jedoch die Auskunft und bekam vor Gericht Recht. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs gibt es keinen direkten Auskunftsanspruch gegenüber Schwägerinnen oder Schwagern.

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Danach dürftest Du etwas klarer sehen.

Gruß

Renee

Hallo Renee,

vielen Dank für die Mitteilungen. Ich habe erkannt, dass eine allgemeine Beurteilung einer solchen Lage gar nicht so einfach ist. In diesem speziellen Fall hat die Frau überhaupt kein Einkommen, muß dann der Mann sein Einkommen darlegen, auch wenn er nicht von seiner Schwiegermutter erzogen wurde. Denn dann würde ja eine Heirat mehr Nachteile bringen als eine sog „wilde Ehe“ oder eine Scheidung. Ausserdem lebt ein Kind im Hauhalt, dass in der Klasse 13 ist und nächstes Jahr in einer fernen Stadt studieren möchte und daher von dem Vater ebenfalls unterstützt werden muß.

Ausserdem wie ist es in dem Fall, wenn jemand durch zusätzliche, sporadisch auftretende Mehrarbeit kein fixes Einkommen hat, weil dieses durch nach Bedarf geleistete Überstunden schwankt? Welches Einkommen wird dann zugrunde gelegt und ist es dann nicht besser, auf die Mehrarbeit zu verzichten, die ja eigentlich für eine Altersversorgung (ansparen) diesen sollte?. Ich weiß, viele Fragen, aber hoffe doch dehr, dass jemand noch etwas mehr Licht ins Dunkle bringen kann.

Viele Grüße
Peter