bei uns ist ein Dorf weiter der Schießstand eines Schützenvereins eingerichtet. Er grenzt direkt an die geschlossene Bebauung.
Die Leute schießen unter freiem Himmel… das knallt ganz gewaltig und ist noch Kilometer entfernt zu hören. Ich frage mich wie so etwas genehmigt werden konnte, bzw. nach welchen Maßgaben so eine Genehmigung erfolgt.
bei uns ist ein Dorf weiter der Schießstand eines
Schützenvereins eingerichtet. Er grenzt direkt an die
geschlossene Bebauung.
Das „Problem“ ist dabei oft das „Dorf“, denn in vielen Dörfen gab es lange, bzw. gibt es oft bis heute keine B-Pläne und damit auch keine eindeutigen Gebietsausweisungen wie z.B. das reine Wohngebiet. Damit ist dort eine ziemlich bunte Mischung möglich, die ja auch klassisch im dörflichen Bereich prägend gewesen ist. Da gab es eben die Landwirte mit ihren Betrieben, die kleinen Handwerker, den Dorfladen, die Kneipe und die Kirche, und natürlich auch den Schützenverein.
Die reine Wohnbebauung war im klassischen dörflichen Zusammenhang zunächst ein Fremdkörper und musste sich insoweit dem unterordnen. Und auch wenn inzwischen viele Dörfer kaum noch diese klassischen Strukturen aufweisen, haben natürlich diejenigen Bestandsschutz, die im Rahmen der ursprünglichen Strukturen dort erlaubtermaßen Dinge begonnen haben, die nunmal das klassische Dorf ausgemacht haben. D.h. auch in Zukunft wird es da nicht so schnell einen B-Plan mit reinem Wohngebiet geben.
Gruß vom Wiz
Die Leute schießen unter freiem Himmel… das knallt ganz
gewaltig und ist noch Kilometer entfernt zu hören. Ich frage
mich wie so etwas genehmigt werden konnte, bzw. nach welchen
Maßgaben so eine Genehmigung erfolgt.