Hallo
Ich hoffe, dass das das richtige Forum ist.
Ich wollte nur wissen, wie es mit rechtlichen Lage steht, wenn man in einem Schützverein eingetragen ist. Braucht man dafür keinen Waffenschein? Wenn ja, warum steht dann so oft in den Nachrichten, dass Kinder von ihren Eltern in Schießvereine mitgenommen wurden? Welche Vorraussetungen gelten für eine Mitgliedschaft?
Das sind eigentlich nur ein paar Fragen, die bei mir herumgeistern, weil ich halt ein paar Wiedersprüche in den Medien höre.
Vielen Dank,
mfg
hahihu
=>rechtsbrett?
wäre vielleicht besser aufgehoben im rechtsbrett.
Hi
Ich bin Schützenverein Trainer und mir stehen auch ab und an die Haare zu Berge was da manchmal berichtet wird .
Ich fasse kurz zusammen und rede jetzt mal NICHT von Luftgewehre , denn damit dürfen Jugendliche unter bestimmten bedingungen schiessen.
Also reden wir von Kalibergrösse 9 mm oder grösser .
Wer in den Schützenverein Eintritt und Aktiv daran teilnehmen möchte , also aktives Mitglied ist , darf 1 Jahr lang nur mit Waffen des Schützenvereines Schiessen und nach einem Jahr beschliesst der Trainer und/oder der Vorstand , ob der Schütze seine Waffe sicher führt und den Antrag zu einer eigenen Waffe befürwortet.
als nächstes müssen das dann die Ordnungsbehörden genehmigen und der Schützendachverband .
gibt es da irgendetwas , beispielweise eine Vorstrafe , die Ordnungsbehörden sagen nein , gibt es keine WBK.
Eine WBK , heisst Waffenbesitzkarte , berechtigt die nutzung auf dem Schiesstand , unterliegt aber der Auflage , das die Waffe gesichert und gesetzeskonform im Koffer transportiert wird und Gesetzeskonform im Tresor gelagert wird .
einen Waffenschein bedeutet das man die Waffe in der öffentlichkeit tragen darf , beispielweise Geld und WertransportFahrer .
kein Schützensportler hat diese Genehmigung .
Die meisten Aktionen die in der Presse landen , sind von vorneherein Waffenvergehen , egal ob die Waffe unter dem Kopfkissen lag , oder ein Jugendlicher auf dem Schiesstand damit trainiert hatte .
Wenn die aktuellen Waffengesetze eingehalten würden , gäbe es keine Vorfälle .
es nutzt nichts die aktuellen Waffengesetze verschärfen zu wollen , so wie die im moment sind , kann normal schon nichts passieren.
man muss es so ähnlich sehen wie eine Landstrasse die mit 70Km/h beschildert ist und sich einer mit 150 km/h den Kopf einrennt , eine verschärfung wäre das verbieten von Autofahren .
Hiermit beende ich die knappe zusammenfassung.
sicherlich wird der eine und andere Fachwissende sagen , hier hätte man noch dieses oder jenes , beispielweise das man Repetierflinten erst ab 21 bekommt , einfügen können , doch für den Threaderöffner ohne Detailkenntnisse halte ich persönlich diese informationen für ausreichend
Toni