Hallo,
inwiefern könnten auf einem Schiff hinsichtlich der durch den Abtriebsstrang ausgelöste Drehschwingungen Bedenken bestehen?
Ich habe hier eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“, darin heißt es: „Hiermit wird bestätigt, dass für die Motoranlage des o.g. Schiffes […] einschließlich Getriebe, Welle und Propeller hinsichtlich der auftretenden Drehschwingungen keine Bedenken bestehen.“
was für Drehschwingungen? was für mögliche Bedenken?
danke