Schiffsanteile, Gewinne zurückzahlen

Hallo,

mal angenommen.

Eine kleine Angestellte hätte sich vor Jahren von einer Vermögensberaterin eine Beteiligung bei einem Schiff aufschwätzen lassen.

Gehen wir davon aus, sie hätte bemerkt, Abschreibung als Geldanlage ist bei jemanden der kaum Steuern zahlt nicht wirklich sinnvoll. So hat sie versucht ihre Vermögensberaterin wegen Falschberatung etwas in die Pflicht zu nehmen. Das wäre schon daran gescheitert, weil die Vermögensberaterin pleite wäre.

So hätte die Angestellte zwar ihre Anlage eben weiter behalten, auch wenn klar gewesen ist, auf Dauer ist es ein Verlustgeschäft. Aber immerhin wurde jedes Jahr ein kleiner Gewinn ausgeschüttet, und man hätte davon ausgehen können, wenn das Schiff abgewrackt wird ist wenigstens fast der Einsatz wieder drin.

Nun nach vielen Jahren wo die Beteiligung läuft wollte der Treuhänder/Anlagenverwalter fast die gesamten gezahlten Gewinne zurück, die Gewinnausschüttungen wären nur Darlehen gewesen. In Zeiten der Wirtschaftskrise seien die Frachtraten gesunken, und dadurch würde ein Verlust entstehen.

Und nun stände sie da mit runter gelassenen Hosen und fragt sich ob sie wirklich die ganzen Ausschüttungen zurück zahlen muss.

Q-Gruß

Dazu sind (viele) weitere Infos nötig.

Welche Rechtsform hat die Geschichte (GmbH, GmbH&Co.KG,etc.), in welcher Rechtsstellung ist man als Beteiligter (stiller Beteiligter, Kommanditist, etc.).

Sehr wehrscheinlich benötigt man die Bilanzen der letzten Jahre.

Das ganze nimmt einen Umfang an, der in einem Internetforum nicht zu klären ist.

Gruß

Jörg

Bin da kein Experte, aber für die Falschberatung ist eigentlich die Vermögens-Haftpflicht deiner „Beraterin“ zuständig, egal ob sie mittlerweile pleite gegangen ist oder nicht.
Da würde ich eventuell noch eine Chance sehen.

Hallo :smile:

wenn es sich tatsächlich um eine „alte“ Schiffsbeteiligung mit hoher Verlustzuweisung handelt, die per se nur für Besserverdienende geeignet gewesen ist, läge hier ganz sicher eine Falschberatung vor. Da das aber schon einige Jahre her ist und eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung keine Pflicht war, würde ich mir auf eine erfolgreiche Klage keine allzu großen Hoffnungen machen.

Die aktuellen Angebote im Schiffsbereich, die mittlerweile einer anderen Besteuerung unterliegen, sind dagegen auch für den Normalanleger interessant, sofern es ins Depot und zum Anleger passt.

Im übrigen ist eine Nachschußpflicht bei finanzieller Schieflage der alten Fonds eher unüblich. Möglich ist dagegen aber die Rückforderung bislang gezahlter Ausschüttungen und zwar bis zur Höhe der ursrpünglichen Zeichnungssumme. Denn üblicherweise ist die Haftung der Gesellschafter im Fall von Schiffsbeteiligungen auf die Höhe der Einlage begrenzt.

Wenn aber bereits während der Betriebsphase die Ausschüttungen zurück gefordert werden, muss es schon ein wirklich mieser Fonds sein. Um welchen handelt es sich denn konkret?

Gruß
Stephan Heddinga