Ich bin seit 2009 an einem Flottenfond mit 3 Schiffen einer renomierten BeteiligungsGmbH beteiligt. Seit 2010 gibt es keine Ausschüttungen mehr.
Die Gesellschaft bittet nun, einem Betriebsfortführungskonzept zuzustimmen, um einmal den Notverkauf der Schiffe zu verhindern und andererseits das eingesetzte Kapital zu erhalten.
(Einzahlung von 20 % auf das nom. Kommanditkapital in 3 Raten gewünscht.)
Dies möchte ich ablehnen.
Was passiert, wenn die Mehrheit der Kommanditisten einzahlt und ich nicht - werde ich dann doch noch aufgefordert?
Wie kann ich den Vertrag kündigen und eine Auszahlung meiner Einlage verlangen? (Kündigung lt. Vertrag frühestens 2027)
Wie kann ich einen Totalverlust verhindern - wenn das Fortführungskonzept misslingt, und die Schiffe verkauft werden sollen (was laut Prospekt der BeteiligungsGmbH nicht gelingen wird und das einen Totalverlust der eingesetzten Einlage bedeuten würde).
Was passiert, wenn die Mehrheit der Kommanditisten einzahlt
und ich nicht - werde ich dann doch noch aufgefordert?
Vor allem musst du damit rechnen, dass bei der Verteilung erwirtschafteter Überschüsse nach einer Sanierung, dein Anspruch hinter denen zurück steht, die dazu beigetragen haben.
Wie kann ich den Vertrag kündigen und eine Auszahlung
meiner Einlage verlangen? (Kündigung lt. Vertrag frühestens
Höchst wahrscheinlich gar nicht.
Und nen funktionierenden Graumarkt gibt es auch nicht.
Schon gar nicht wenn das ganze schon so in Schieflage geraten ist.
Wie kann ich einen Totalverlust verhindern - wenn das
Fortführungskonzept misslingt, und die Schiffe verkauft werden
sollen (was laut Prospekt der BeteiligungsGmbH nicht gelingen
wird und das einen Totalverlust der eingesetzten Einlage
bedeuten würde).
Höchst wahrscheinlich gar nicht.
Hört sich ja so an als würden die Erträge noch nicht mal reichen um die Schiffskredite zu bedienen.
Danke für die gute Rückantwort - bin wohl ziemlich blauäugig in das Projekt eingestiegen.
Wenn vermutlich sowieso Totalverlust ansteht, gebe ich jetzt nicht noch mehr Geld aus.
Gruß Alesig
Danke für die Aufklärung. Das war mir nicht klar mit dem Totalverlust. Ich dachte, nach der Laufzeit (sind ja „nur“ 20 Jahre) gibt es das Geld zurück. Habe mich wohl nicht richtig informiert und meinem Berater nicht die richtigen Fragen gestellt.
Gruß Alesig
Ich bin seit 2009 an einem Flottenfond mit 3 Schiffen einer
renomierten BeteiligungsGmbH beteiligt. Seit 2010 gibt es
keine Ausschüttungen mehr.
2009 lag der Markt schon am Boden. Daß es danach keine Ausschüttungen gab, ist nachvollziehbar.
(Einzahlung von 20 % auf das nom. Kommanditkapital in 3 Raten
gewünscht.)
Angesichts der zu erwartenden Entwicklung der Weltwirtschaft, würde ich keinen Cent mehr in den Fonds stecken.
Was passiert, wenn die Mehrheit der Kommanditisten einzahlt
und ich nicht - werde ich dann doch noch aufgefordert?
Das hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Wie kann ich den Vertrag kündigen und eine Auszahlung
meiner Einlage verlangen? (Kündigung lt. Vertrag frühestens
Dann wohl eher gar nicht.
Wie kann ich einen Totalverlust verhindern - wenn das
Fortführungskonzept misslingt, und die Schiffe verkauft werden
sollen (was laut Prospekt der BeteiligungsGmbH nicht gelingen
wird und das einen Totalverlust der eingesetzten Einlage
bedeuten würde).
Wenn Du aus der Verlustzuweisung steuerlich nichts machen kannst, dann kannst Du den Totalverlust wohl nicht verhindern. Wobei ein Verkauf eigentlich gelingen sollte, nämlich ein Verkauf deutlich unter Kaufpreis an die nächste Zweckgesellschaft, die dann den nächsten Fonds auflegt.