Ein alter Spruch: auf hoher See und vor Gericht sind alle gleich. Klar, ein Kapitän hat auf „seinem“ Schiff die Weisungsbefugnis. Ich habe bei einer Diskussion behauptet, dass nach deutschem Recht, ein Kapitän, egal unter welcher Flagge, und der eigenen Staatsangehörigkeit keine in Dtl. eine gültige Heirat dt. Staatsbürger vollziehen kann. Ich weiß, dass es möglicherweise Ausnahmesituationen gibt, wie z.B. Nottaufe, Geburtsbeurkundung (nicht Geburtsurkunde), Kriegstrauung…gibt. Spielt die Flagge unter der das Schiff läuft eine Rolle? Bin Segler und hoffe, dass ich euer Wissen nie anwenden muss.
Ganz vereinfacht: ist eine in Gretna Green, Las Vegas, Paris oder Venedig - Hochzeit justiziabel. EU?
Mir geht es nicht um Rechthaberei. Da habe ich eine Wissenslücke.
Für die Profis sicher kein Problem, aber vielleicht die Chance einer alten Mär ein Ende zu bereiten.
ich danke vorab für jede Antwort. Bitte kein Seemannsgarn.
Ich dachte es hiesse „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“.
Zur Frage: "(…) Stimmt nicht. Der Kapitän ist zwar die höchste Autorität auf einem Schiff, aber an Recht und Gesetz des Landes gebunden, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Es gibt in allen Staaten Bestimmungen, die regeln, wer heiratswillige Paare trauen darf. In Deutschland zum Beispiel sagt Paragraph 11 des Gesetzes über die Eheschließung klipp und klar: „Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung vor einem Standesbeamten stattgefunden hat. (…)“ http://www.zeit.de/stimmts/1997/1997_37_stimmts
für Bürger der EU gibt es durchaus ein Schlupfloch …auf Schiffen,die in Malta registriert sind,darf der Kapitän dieses Schiffes Trauungen nach Maltesischen Recht in internationalen Gewässern durchführen (also außerhalb der 12-Meilen-Zone).
Da Malta Mitglied der EU ist, sind solche Eheschließungen somit auch für deutsche Behörden rechtsgültig geschlossen.
Komplizierter wird es bei anderen Staaten außerhalb der EU…wobei hier
deutlich gesagt werden muss,eine Ehe geschlossen nach den Vorschriften eines anderen Landes ist auch in D gültig !!!
Aktuell ist eine Schiffsheirat auch noch auf Schiffen,die unter der Flagge
-Bermudas
-Bahamas
fahren,möglich wobei man aber etliche Papiere (natürlich mit Übersetzung in die jeweilige Landessprache) im vorhinein einreichen muss und sich über die Deutsche Botschaft in dem jeweiligen Lande eine sogenannnte Apostille
besorgen muss (das ist eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde).
das darf jeder Katholik, selbst wenn er kein Segler ist (bei den anderen Kirchen weiß ich es nicht, könnte mir aber vorstellen, dass es da genauso ist). Wenn ein ungetaufter Mensch in Lebensgefahr ist, kein Priester bei der Hand, dann kann man das Sakrament der Nottaufe spenden.
Das kann man allgemein nicht sagen. Eine Ehe ist dann anerkannt, wenn sie nach dem Recht des Staates, in dem sie geschlossen wurde, nach dortigem Recht formgültig geschlossen wurde.
ne, noch allgemeiner.
Es darf jeder Mensch, unabhängig vom Glauben, wenn er/sie von der nötigen Intention geleitet ist und die Taufformel ‚Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes‘ benutzt. ( Codex juris canonici Can. 861 § 2.)
Wobei jetzt wohl wieder trefflich diskutiert werden kann, inwiefern ein Heide (Atheist, Muslim, oder was auch immer) die nötige Intention haben kann.