Schiffsunfall auf dem Rhein - wer zahlt was?

Hallo,
aus der Presse bin ich leider nicht schlau geworden, welche Versicherung für welche Schäden beim Unfall auf dem Rhein letzte Woche aufkommen würde.
So ein Schiff braucht ja sicher eine Haftpflicht um fahren zu dürfen. Deckt die in diesem Fall auch Bergungskosten oder den Ausfall der anderen Schiffsführer?

Cu Rene

Gute Frage :smile:
Grundsätzlich ist natürlich derjenige haftbar der einen Schaden verursacht hat. Das heisst die Haftpflicht des Verursachers würde zahlen.
Was und in wie weit dies Schiffsunglücke wie versichert sind hab ich keine Ahnung.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gute Frage :smile:
Grundsätzlich ist natürlich derjenige haftbar der einen
Schaden verursacht hat. Das heisst die Haftpflicht des
Verursachers würde zahlen.
Was und in wie weit dies Schiffsunglücke wie versichert sind
hab ich keine Ahnung.

Frank - für Dich gilt Dieter N.!

Es zahlt der Bestizer des Schiffs! Die Haftpflicht nur wenn sie besteht und nur für versicherte Schäden!

Thorulf Müller

Frank - für Dich gilt Dieter N.!

… den habe ich nicht verstanden, bitte Nachhilfe…

off topic

Frank - für Dich gilt Dieter N.!

… den habe ich nicht verstanden,
bitte Nachhilfe…

Zitat: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten.“

-> http://de.wikiquote.org/wiki/Dieter_Nuhr

Warum halten Sie sich dann nich an Dieter Nuhr Herr Müller ?
Ihre Antwort gibt nicht mehr her als meine.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich habe im Schiffahrtsrecht zwar auch keine Ahnung, halte die Fresse aber nicht!

Im Radio kam vergangene Woche zu diesem Thema ein Bericht. So wie es ausschaut, ist der Schiffführer/Besitzer nicht haftbar zu machen (warum auch immer). Die Führer der Schiffe, die nun Ihre Fracht verspätet abliefern müssen jedoch mit Strafzahlungen für die verspätete Fracht rechnen. Fazit aus diesem Bericht war, dass dies kleine Unternehmen die Existenz kosten kann. ICH fand dies sehr interessant.

Gruß
Michael

Danke Michael !

Das ist interessant. Herr Müller war da wohl mit seiner berühmten persönlichen Meinung die er bekannter Massen gerne mal hier als Fakt darstellt schneller.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Warum halten Sie sich dann nich an Dieter Nuhr Herr Müller ?
Ihre Antwort gibt nicht mehr her als meine.

  1. weil der satz von D.N. mich nicht betrifft.

  2. weil die Antwort in diesem Forum nicht passt - es hat kein Betroffeneer eine Frage gestellt!

  3. weil in meiner Antwort steht an wen man sich wendet - an den Eigentümer des Schiffes (falls der Fragesteller doch berechtigt war)!!!

Thorulf Müller

Ich darf Sie zitieren Herr Müller:
„Es zahlt der Bestizer des Schiffs!“
Ihre Aussage.
Um es mit ihren hier immer wieder gerne etwas arrogant einführenden Worten einzuleiten:
FALSCH: …usw.

Warum halten Sie sich dann nich an Dieter Nuhr Herr Müller ?

Ihre Antwort gibt nicht mehr her als meine.

  1. weil der satz von D.N. mich nicht betrifft.

  2. weil die Antwort in diesem Forum nicht passt - es hat kein
    Betroffeneer eine Frage gestellt!

  3. weil in meiner Antwort steht an wen man sich wendet - an
    den Eigentümer des Schiffes (falls der Fragesteller doch
    berechtigt war)!!!

Thorulf Müller

Ich darf Sie zitieren Herr Müller:
„Es zahlt der Bestizer des Schiffs!“
Ihre Aussage.
Um es mit ihren hier immer wieder gerne etwas arrogant
einführenden Worten einzuleiten:
FALSCH: …usw.

Irrtum - schau in das BGB oder in die rechtlichen Vorschriften, die sonst gelten könnten.

Schadenersatzpflichtig ist immer der Eigentümer des Schiffes, der kann sich an den Schiffsführer wenden, falls er es nicht selbst ist, und dann kann man eine Haftpflicht, wenn man sie hat, einschalten!

Man bist Du ein einmalig dämlicher Stinkstiefel!!! Und das war noch ein Kompliment. Kommt hier an, ist ein paar Tage dabei und macht den Lauten!

Thorulf Müller

Also ich hätt’s nicht gewusst. Aber jetzt wird es mir auch irgendwie dämmerig.
Der Rhein ist eine Wasserstraße. Also ein Verkehrsweg. So wie eine Autobahn. Der Rhein ist also ne Autobahn für Schiffe. Und auch auf der Autobahn für Autos soll es ab und an mal vorkommen, dass da mal ein Viehtransporter umkippt, ein anderer Lkw seine Ladung abwirft oder Opa Paule seinen Richtungssinn verliert und wild kreiselnd alle 3 Spuren blockiert. Und nun stellen wir uns vor, was passieren würde, wenn alle nun Strafe-zahlenden Logistikunternehmen Opa Paule verklagen würden. Dann wären unsere Haftpflichtversicherungen wahrscheinlich hundertmal so teuer.
Aber wir hätten garantiert keine arbeitslosen Juristen mehr, was ja auch was Gutes hätte.
Ich glaube, so ein Stau gehört zu den grundsätzlichen Risiken im Straßenverkehr. Egal ob zu Wasser, Land oder Luft.

Laienmeinung von Einem, der auch öfter mal im Stau rumsteht oder einen im Rückspiegel bestaunt :smiley:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]