Schiffsversicherung unbegrenzt?

Hallo,
neulich stand in Zusammenhang mit der Costa Concordia in der Zeitung, daß die Versicherung unbegrenzt (also wirklich, keine Einschränkung, außer wohl, daß die Versicherung nebst Rückversicherern selbst Pleite wären) für Schäden haften würde. Dies würde auch Umweltschäden oder die Bergung beinhalten, was ja locker 2-stellige Milliardenbeträge werden können. Da sind die Entschädigung für die Passagiere (und die, die schon gebucht hatten) ja Peanuts und selbst da würde es mich nicht wundern, wenn sie die mit z.B. 1000 Euro pauschal abzufinden versuchen und z.B. die psychologische Betreuung der Hinterbliebenen auf die Krankenkassen abwälzen.

Ist das wirklich so oder gibt es da noch Schlupflöcher, wenn es wirklich ans bezahlen geht?

Cu Rene

neulich stand in Zusammenhang mit der Costa Concordia in der
Zeitung, daß die Versicherung unbegrenzt (also wirklich, keine Einschränkung,

Kann ich mir bei gewerblichen Risiken kaum vorstellen. Seit „9/11“ sind die Rückversicherer mit der „unbegrenzten“ Deckung sehr vorsichtig geworden.

mich nicht wundern, wenn sie die mit z.B. 1000 Euro pauschal abzufinden versuchen und z.B. die psychologische Betreuung der

Da muß man unterscheiden. Die Haftung des Schädigers ist immer unbegrenzt, unabhängig von der Deckung des Versicherers.

Ist das wirklich so oder gibt es da noch Schlupflöcher, wenn es wirklich ans bezahlen geht?

Beim Schadensersatz gibt es zwei Hürden. Zuerst muß der Anspruch juristisch durchgesetzt werden und dann muß der Anspruch realisierbar sein, d.h. der Leistungspflichtige muß flüssig genug sein.

Hallo Rene,

was Zeitungen so alles schreiben …
Möglich, dass die Reederei der Costa C. sich über Lloyds eine unbegrenzte Deckung besorgt hat, aber das glaube ich eher nicht.
Das Größte, was es so an regulärem Versicherungsschutz in der Schifffahrt gibt, sind die so genannten P&I Clubs (Property and Indemnity-Eigentum und Haftung). Diese funktionieren im Prinzip wie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und bieten Ihren Mitgliedern durchaus Deckungssummen von einigen Milliarden EUR. Dabei sind Bergungskosten, Umweltschäden und der Kaskoschaden am Schiff selbst jeweils einzeln zu betrachten. Mit den Summen kommt man dann schon weiter.
Spannend wird die Sache für den Kapitän und seine Berufshaftpflicht, wenn er denn eine hat …

Gruß
BerndP

Danke euch beiden,

was Zeitungen so alles schreiben …

ich hatte mir auch gedacht, daß der Schreiberling da eher was falsch verstanden hat.

Möglich…

Aber interessant, daß du etwas derartiges für grundsätzlich möglich hältst. Vielleicht liest das hier ja noch jemand, der es für diesen Fall genau weiß.

Cu Rene