Schikanen der Arge u.a. Kontoauszüge seit 2005

Angenommen man bezieht seit 2005 Hartz4, bei Antragstellung erzählt man das man bei ebay nicht mehr benutzte Sachen verkauft. Seit Jahren kräht dann kein Hahn mehr danach. Bei einem Folgeantrag wird untersagt, für einen Verwandten Überweisungen zu tätigen, weil das nur unnötige Rechnerei bedeuten würde. Auf die Frage, ob es gestattet sei, ein weiteres Konto zu eröffnen, damit die Überweisungen für den Verwandten, der kein Konto hat, weiter vorgenommen werden können; dies wäre kein Problem. Also wurde das Konto eingerichtet.

Anfang 2008 wurde ein Job auf 165 EUR angenommen, dies wurde der Arge natürlich brav mitgeteilt. Mitte 2008 wurden dann Eingliederungsvereinbarungen unterzeichnet. Man hat schön brav seine Bewerbungen geschrieben und dann einen Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten gestellt, dieser wurde auch bewilligt, bis dato ist aber noch keine Erstattung auf dem Konto eingegangen. Aus dem Bewerbungsmarathon ist sogar ein 400 EUR Job entstanden, den man wiederherum auch mitgeteilt hat.

Der Bedarfsfeststellungsdienst steht nun plötzlich vor der Tür, ohne sich auszuweisen bitten die darum hereingelassen zu werden. Ohne den Hinweis, dass man dazu nicht verpflichtet sei. Man denkt sich, ok man hat ja nichts zu verbergen und lässt sie herein, weil man in der Annahme ist, die dürften dass.

Im März wäre nun wieder ein Folgeantrag fällig; wieder bei einem anderen Sachbearbeiter. Plötzlich weiß die Arge aber nichts mehr von Ebay-Verkäufen oder gar von dem 400 EUR Job. Das Geld für April käme nicht im März sondern eine Woche später und das Geld für Mai auch erst so am 7.5, obwohl man bereits bei der Vorsprache am 7.4 den Mietvertrag mit der Mieterhöhung vorgelegt hatte.

So nun erhält man eine Aufforderung zur Mitwirkung: es sollen Ktoauszüge ab 2005 eingereicht werden mit dem netten Vermerk: sollten die angeforderten Unterlagen nicht eingereicht werden, werden die Geldleistungen bis zur Nachholung ganz versagt

Wielange muß man Kontoauszüge aufbewahren? Ist die Forderung nach Kto-Auszügen ab 2005 ok?

Übrigens in der Zeit seit Erstantrag bis dato wurde 7x der Sachbearbeiter gewechselt

Wielange muß man Kontoauszüge aufbewahren?

10 jahre üblicherweise.

Ist die Forderung
nach Kto-Auszügen ab 2005 ok?

rechne selbst:

  • wir schreibend das jahr 2009.
  • 10 jahre zurück sind 1999.

also?

Wielange muß man Kontoauszüge aufbewahren?

10 jahre üblicherweise.

Das steht wo?

Hallo

„Schikanen“ kann man aus dem Geschilderten eigentlich nicht erkennen, aber es fehlen auch einige Infos.

Wg. Eigener Ebay-Verkäufe:

Bei Antragstellung erzählt man das man bei ebay nicht mehr benutzte :Sachen verkauft.:

Hat man das schriftlich gemacht bzw. zur Niederschrift gegeben und sich ausdrucken lassen - oder wurde das anhand der beim Erstantrag vorgelegten Kontoauszüge festgestellt und darüber gesprochen ? Wurde „man“ nicht darüber informiert, dass das ggf.nachzuweisende Einkommen/Ausgaben sind ?

Seit Jahren kräht dann kein Hahn mehr danach.:

Nichtsdestotrotz weiss „man“ aber (z.B. aus den Vordrucken des Leistungsbescheids), dass alle Einkommen anzugeben sind, auch wenn sie ggf.nicht auf die Leistungen angerechnet werden. Bei eBay-Verkäufen muss man nachvollziehbar belegen und nachweisen können,ob es sich um reine „Vermögensumschichtungen“ handelt (wenn man gelegentlich gebrauchte private Sachen verkauft) oder ob da wohlmöglich ein regelmäßiges Einkommen erzielt wird.

Konto für jemand anderen:
Wenn es auf den Namen des Leistungsempfänger läuft, ist es halt auch seine Aufgabe, alle Ein-und Ausgänge nachvollziehbar darzulegen. Da er über das Konto verfügen kann, könnte er ja theoretisch auch über diese Gelder verfügen (und hätte somit viell. anzugebendes Einkommen/ Vermögen).Man sollte sich überlegen, ob man während des Leistungsbezugs für andere Leute Bankgeschäfte abwickelt und die ganze „nachweisende Buchhaltung“ übernehmen will.

Anfang 2008 wurde ein Job auf 165 EUR angenommen, dies wurde der Arge :natürlich brav mitgeteilt. Aus dem Bewerbungsmarathon ist sogar ein 400 EUR Job entstanden, den man wiederherum auch mitgeteilt hat.:

Hat „man“ das nachweislich schriftlich getan - und wurden die Einkommen dann mit abgeänderten Leistungsbescheiden und entsprechend veränderten Monatszahlungen berücksichtigt ?

Der Bedarfsfeststellungsdienst steht nun plötzlich vor der Tür.Man denkt sich, ok man hat ja nichts zu verbergen und lässt sie herein, weil man in der Annahme ist, die dürften das.:

Und weiter ?! So aus dem Zusammenhang gerissen kann man das mit dem Besuch gar nicht einschätzen, da fehlen die Infos. Welcher Bedarf sollte denn festgestellt werden ? Hatte „man“ etwas beantragt, was einen Hausbesuch ggf. erfordern würde (z.B. Renovierungskosten, Erstausstattung Möbel/Haushaltsgeräte o.ä.?) Sie werden ja beim Besuch wohl gesagt haben, warum sie da sind - was haben sie sich angesehen in der Wohnung ? Und was kam letztlich danach dabei herum ? Mitteilung, Bescheid…?!

Man hat schön brav seine Bewerbungen geschrieben und dann einen Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten gestellt, dieser wurde auch bewilligt, bis dato ist aber noch keine Erstattung auf dem Konto eingegangen.:

Die Übernahme der Bewerbungskosten sollte man sich vorab schriftl. bestätigen lassen. Hat man aber bereits einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, kann man ggf. persönlich damit vorsprechen und auf Barauszahlung bestehen. Sonst schriftl. /Einschreiben eine Zahlungs-Frist von 1 Woche setzen; ansonsten kann man Klage beim Sozialgericht einreichen.

Plötzlich weiß die Arge aber nichts mehr…von dem 400 EUR Job.:

Wenn man ihn schriftlich gemeldet hat und monatlich seine Lohnabrechnungen vorgelegt hat und dieses Einkommen im Leistungsbescheid bzw.bei der monatlichen Zahlung auch entsprechend berücksichtigt wurde, dürfte es ja kein Problem sein, das nachzuhalten.

Es sollen Ktoauszüge ab 2005 eingereicht werden mit dem netten :Vermerk: sollten die angeforderten Unterlagen nicht eingereicht :werden, werden die Geldleistungen bis zur Nachholung ganz versagt.:

Für Erst-und Folgeanträge kann generell nur die Vorlage der Auszüge der letzten 3 Monate verlangt werden -bei konkretem Klärungsbedarf bzw. Verdacht ggf. auch über einen längeren Zeitraum. Der Grund für die Aufforderung zur Vorlage der alten Auszüge müsste aber eigentlich auch im Schreiben drinstehen.

Hier scheint es nach dem Beschriebenen so zu sein, dass das Amt regelmäßige Einkünfte aus eBay-Verkäufen vermutet. Da sollte „man“ die Zahlungseingänge auf seinem Konto schnellstens lückenlos mit entsprechenden eBay-Konto-Ausdrucken, Quittungen etc. erklären können (wieviel wurde als tatsächlicher Verkaufserlös erzielt, wieviel vom Geldeingang musste für Versandkosten und eBaygebühren wieder „ausgegeben“ werden usw). Da steht der Leistungsempfänger natürlich korrekterweise in der Pflicht, das selber nachzuweisen. Ihm stehen nur Leistungen zu entsprechend seiner Bedürftigkeit.

Das Geld für April käme nicht im März sondern eine Woche später und :das Geld für Mai auch erst so am 7.5, obwohl man bereits bei der :Vorsprache am 7.4 den Mietvertrag mit der Mieterhöhung vorgelegt :hatte.:

Da ist der Träger verpflichtet, pünktlich und im Voraus zu überweisen, sofern die Leistung bewilligt ist. http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/leistungspflicht…

Wielange muß man Kontoauszüge aufbewahren? Ist die Forderung nach :Kto-Auszügen ab 2005 ok?:

Als Privatperson hat man zwar keine Aufbewahrungspflicht, soweit ich weiss. Aber als Leistungsempfänger muss man seine Bedürftigkeit für den Leistungsbezug darlegen können - und hat doch vermutlich schon ein eigenes Interesse, seine Kontoauszüge aufzubewahren und in Ordnung zu halten, vor allem wenn man regelmäßige Einkünfte bzw. Vermögens- umschichtungen hat. Nachträglich ältere Auszüge von der Bank anzufordern dürfte was kosten, ist aber wahrscheinlich noch möglich, würde ich meinen.

Gruß

Wielange muß man Kontoauszüge aufbewahren?

10 jahre üblicherweise.

Das steht wo?

z.b. hier: http://www.mdr.de/mdr1-radio-thueringen/2235440.html

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Hat man das schriftlich gemacht bzw. zur Niederschrift gegeben
und sich ausdrucken lassen - oder wurde das anhand der beim
Erstantrag vorgelegten Kontoauszüge festgestellt und darüber
gesprochen ? Wurde „man“ nicht darüber informiert, dass das
ggf.nachzuweisende Einkommen/Ausgaben sind ?

Das wurde ersichtlich aus den Kontoauszügen, den ersten Sachbearbeiter wurde auch der ebay-Name mitgeteilt. Wir haben leider nichts niedergeschriebenes. Wenn die Aktivitäten weiter so gering blieben, wäre alles in Ordnung

Konto für jemand anderen:
Wenn es auf den Namen des Leistungsempfänger läuft, ist es
halt auch seine Aufgabe, alle Ein-und Ausgänge nachvollziehbar
darzulegen. Da er über das Konto verfügen kann, könnte er ja
theoretisch auch über diese Gelder verfügen (und hätte somit
viell. anzugebendes Einkommen/ Vermögen).Man sollte sich
überlegen, ob man während des Leistungsbezugs für andere Leute
Bankgeschäfte abwickelt und die ganze „nachweisende
Buchhaltung“ übernehmen will.

ja im nachhinein, ist man immer schlauer. Aber als gutmütiger Mensch versucht man halt Verwandten zu helfen

Anfang 2008 wurde ein Job auf 165 EUR angenommen, dies wurde der Arge :natürlich brav mitgeteilt. Aus dem Bewerbungsmarathon ist sogar ein 400 EUR Job entstanden, den man wiederherum auch mitgeteilt hat.:

Hat „man“ das nachweislich schriftlich getan - und wurden die
Einkommen dann mit abgeänderten Leistungsbescheiden und
entsprechend veränderten Monatszahlungen berücksichtigt ?

Für das Jahr 2008 hat alles wunderbar geklappt, es war zwar für den Arbeitgeber reichlich nervig alle 3 Monate eine Einkommensbescheinigung an den Stuerberater weiter zu leiten. Das Einkommen wurde angerechnet. Der 400 EUR Job wurde durch zusenden des Arbeitsvertrages angezeigt. Der Steuerberater dieses Arbeitgebers war etwas lahmarschig und erst im März die Abrechnungen für Jan. zugesandt. Vom Arbeitsgeber wurden aber monatlich per Fax bzw. Email die erbrachten Stunden nachgewiesen. Ein neuer Leistungsbescheid ist nicht ergangen.

Der Bedarfsfeststellungsdienst steht nun plötzlich vor der Tür.Man denkt sich, ok man hat ja nichts zu verbergen und lässt sie herein, weil man in der Annahme ist, die dürften das.:

Und weiter ?! So aus dem Zusammenhang gerissen kann man das
mit dem Besuch gar nicht einschätzen, da fehlen die Infos.
Welcher Bedarf sollte denn festgestellt werden ? Hatte „man“
etwas beantragt, was einen Hausbesuch ggf. erfordern würde
(z.B. Renovierungskosten, Erstausstattung
Möbel/Haushaltsgeräte o.ä.?)

Welcher Bedarf festgestellt werden sollte, entzieht sich bis heute meiner Kenntnis. Es wurde nichts wie Möbel, Renovierung ect. beantragt. Mitte 2008 fand ein Umzug in eine größere Wohnung statt, es wurde angenommen, dass sich die Begehung aus diesem Umzug ergibt, ob die Größe wirklich angemessen sei.

Sie werden ja beim Besuch wohl
gesagt haben, warum sie da sind - was haben sie sich angesehen
in der Wohnung ?

Sie haben nichts verlauten lassen, warum sie da sind. Sie haben sich an der Tür mit: Guten Tag, wir sind der Bedarfsfeststellungdienst, wir würden gerne hereinkommen. Dienstausweise fehlanzeige. Alle Zimmer haben sie sich angesehen, auch den Keller und sogar die TG wollten sie sich anschauen.

Und was kam letztlich danach dabei herum ?

Eine Einladung bei dem inzwischen 6. Sachbearbeiter, man solle Ktoauszüge ab 1.1.08 und Lohnabrechnung ab Mitte 2008 mitbringen. Während dem Gespräch erfolgte ein Aktenvermerk, in dem jetzt schriftlich niedergeschrieben war, das bei ebay gebrauchte Sachen verkauft werden. Außerdem wurde darüber belehrt, dass der Feststellungsdienst den Zustand der Wohnung als unbenklich empfand. Mit den Worten des Sachbearbeiters: unsauber. Und der Dienst nochmals beauftragt werden soll und ggf. das Jugendamt eingeschaltet werden soll.

Plötzlich weiß die Arge aber nichts mehr…von dem 400 EUR Job.:

Wenn man ihn schriftlich gemeldet hat und monatlich seine
Lohnabrechnungen vorgelegt hat und dieses Einkommen im
Leistungsbescheid bzw.bei der monatlichen Zahlung auch
entsprechend berücksichtigt wurde, dürfte es ja kein Problem
sein, das nachzuhalten.

Wie schon erwähnt, der Vertrag wurde als Kopie an die Arge übersandt. Lohnabrechnung haben wegen des Steuerberaters immer gedauert. Aber der Arbeitgeber hat dem Sachbearbeiter monatlich die erbrachten Stunden gefaxt bzw. gemailt

Es sollen Ktoauszüge ab 2005 eingereicht werden mit dem netten :Für Erst-und Folgeanträge kann generell nur die Vorlage der

Auszüge der letzten 3 Monate verlangt werden -bei konkretem
Klärungsbedarf bzw. Verdacht ggf. auch über einen längeren
Zeitraum. Der Grund für die Aufforderung zur Vorlage der alten
Auszüge müsste aber eigentlich auch im Schreiben drinstehen.

Einen Grund erkenne ich nicht wirklich aus diesem Schreiben: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt / hier: Aufforderung zur Mitwirkung nach § / Mitwirkung erforderlich, weil ohne erbetene Unterlagen nicht festgestellt werden kann, ob Leistungsanspruch besteht.
Außerdem war ein Anhörungs-schreiben dabei: Leistungen bezogen für die Zeit Feb. bis April 09

Wielange muß man Kontoauszüge aufbewahren? Ist die Forderung nach :Kto-Auszügen ab 2005 ok?:

Als Privatperson hat man zwar keine Aufbewahrungspflicht,
soweit ich weiss.

Kontoauszüge sind lediglich noch von 1.1.2008 vorhanden, bei jedem Folgeantrag wurden ja Auszüge vorgelegt

Aber als Leistungsempfänger muss man seine
Bedürftigkeit für den Leistungsbezug darlegen können - und hat
doch vermutlich schon ein eigenes Interesse, seine
Kontoauszüge aufzubewahren und in Ordnung zu halten, vor allem
wenn man regelmäßige Einkünfte bzw. Vermögens- umschichtungen
hat. Nachträglich ältere Auszüge von der Bank anzufordern
dürfte was kosten, ist aber wahrscheinlich noch möglich, würde
ich meinen.

Möglich vielleicht, und wer übernimmt dann dafür wieder die Kosten?

Da steht ja auch „sollte“…nicht „muss“.

Laut Google-Quellen müssen Privatpersonen bestimmte Handwerkerrechnungen etc. 2 Jahre lang aufbewahren. http://www.gutefrage.net/tipp/rechnungsaufbewahrungs…
Wenn es sich nicht geändert hat, beträgt die Verjährungsfrist für Alltagsgeschäfte drei Jahre - so lange sollte man Auszüge,Rechnungen, Belege etc. aus eigenem Interesse aufbewahren; auch ggf. wegen Überprüfungen des Finanzamts.
http://www.banktip.de/News/17210/Kontoauszuege-drei-…

10 Jahre Aufbewahrungs pflicht gilt für buchführungspflichtige Unternehmen etc. - nicht für Privatpersonen, die kein Einkommen aus selbständiger Arbeit o.ä. haben.

*Was aber nichts daran ändert ,dass man seine Kontobewegungen lückenlos darlegen können sollte, wenn man Sozialleistungen beantragt, deren Bewilligung von der Bedürftigkeit,dem Einkommen und Vermögen abhängen…:wink:

Gruß

Wielange muß man Kontoauszüge aufbewahren?

10 jahre üblicherweise.

Das steht wo?

z.b. hier:
http://www.mdr.de/mdr1-radio-thueringen/2235440.html

Tolle Wurst:
„Kontoauszüge sollte man aus steuerlichen Gründen zehn Jahre lang aufbewahren“

Aus welchen steuerlichen Gründen meinen die das?
Kannst du uns das mal erklären?

Aus welchen steuerlichen Gründen meinen die das?
Kannst du uns das mal erklären?

wieso ich? frag beim mdr.

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Aus welchen steuerlichen Gründen meinen die das?
Kannst du uns das mal erklären?

wieso ich? frag beim mdr.

Du meinst irgendwelche Internetaussagen hinter dem Ofen hervorzaubern
reicht für ein Expertenforum? Immerhin konntest man zeigen das die
Bedienung von Google nicht so schwer ist.

Armes w-w-w!

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Hallo

Das wurde ersichtlich aus den Kontoauszügen, den ersten
Sachbearbeiter wurde auch der ebay-Name mitgeteilt. Wenn die Aktivitäten weiter
so gering blieben, wäre alles in Ordnung

Wenn man in etwa noch den Zeitpunkt weiss, wann diese Auszüge vorgelegt wurden u.dieses Gespräch stattfand,kann man sich einen Ausdruck der Notiz in der (EDV)-Akte geben lassen, die der Sachbearbeiter vorgenommen haben müsste („Auszüge wurden vorgelegt“ o.ä. wird in der Regel vermerkt).

Es war zwar
für den Arbeitgeber reichlich nervig alle 3 Monate eine
Einkommensbescheinigung an den Steuerberater weiter zu leiten.

Der Angestellte braucht seine Lohnabrechnung jeden Monat. Frage ist,ob die Einkommensbescheinigung monatlich auch an die ALG2-Behörde ging.

Vom Arbeitsgeber wurden aber
monatlich per Fax bzw. Email die erbrachten Stunden
nachgewiesen.- Aber der Arbeitgeber hat dem Sachbearbeiter
monatlich die erbrachten Stunden gefaxt bzw. gemailt

Dann müsste der Arbeitgeber ja Sendenachweise haben und der Lohn auch auf die ALG2-Leistung angerechnet worden sein. An sich ist es aber Aufgabe des Arbeitnehmers bzw. Leistungsempfängers, das nachweislich an seine zuständige Leistungsbehörde zu schicken.

Ein neuer Leistungsbescheid ist nicht ergangen.

Wenn die Behörde über eingehendes Einkommen informiert wird, taucht das Einkommen im Leistungsbescheid auf. Wenn kein entsprechend abgeänderter Bescheid kam, aber die monatliche Leistung entsprechend um das anrechenbare Lohneinkommen „verringert“ erfolgte, kann man ja anhand der eigenen Auszüge nachweisen, dass das Einkommen gemeldet und auch angerechnet wurde. Wurde der Lohn nicht angerechnet, hätte man den „vollen“ Erwerbslohn plus ALG2 wie gehabt bezogen - und daran gesehen, dass die Behörde offensichtlich nicht über den Lohn informiert worden war…und man hätte die Benachrichtigung /Einkommensnachweise selber nachholen müssen und die „zuviel“ gezahlten ALG2-Leistungen zur Rückzahlung beiseite legen müssen…

Der Bedarfsfeststellungsdienst steht nun plötzlich vor der Tür.
Es wurde angenommen, dass sich die Begehung aus
diesem Umzug ergibt, ob die Größe wirklich angemessen sei.

Die Größe der Wohnung ergibt sich aus dem Mietvertrag - dafür wäre ein Hausbesuch unnötig und i.d.Regel nicht zulässig. Sie sind verpflichtet, den Grund zu nennen und man hat auch Anspruch auf eine Kopie ihres Protokolls, das sie über den Besuch erstellen. Könnte man aber ggf. noch nachträglich versuchen anzufordern…dann weiss man genauer, worum es wirklich ging. Ansonsten käme als Grund nur in Frage, dass konkreter Verdacht auf Leistungsmissbrauch bestand, der sich auf anderem Wege nicht klären ließ (z.B. durch Vorlage von Nachweisen oder Unterlagen durch den Leistungsbezieher).

Sie haben nichts verlauten lassen, warum sie da sind. Sie
haben sich an der Tür mit: Guten Tag, wir sind der
Bedarfsfeststellungdienst, wir würden gerne hereinkommen.
Dienstausweise fehlanzeige. Alle Zimmer haben sie sich
angesehen, auch den Keller und sogar die TG wollten sie sich
anschauen.

Wäre so nicht zulässig gewesen - und hätte man auch nicht hereinlassen müssen.Sie müssen sich unaufgefordert ausweisen, zu Beginn (oder im Vorfeld) die Gründe des Hausbesuches erläutern und den Betroffenen auf sein Recht zur Zutrittsverweigerung hinweisen usw.
Allgemein zu Vorschriften zu Hausbesuchen: siehe Google „Arbeitsagentur +Leitfaden Aussendienst“

Außerdem wurde darüber
belehrt, dass der Feststellungsdienst den Zustand der Wohnung
als unbenklich empfand. Mit den Worten des Sachbearbeiters:
unsauber. Und der Dienst nochmals beauftragt werden soll und
ggf. das Jugendamt eingeschaltet werden soll.

Siehe oben. Man sollte versuchen, eine Kopie des Besuchsprotokolls zu bekommen. Und da es scheinbar in mehrere Bereiche hineingeht, wäre viell. eine Beratung beim Anwalt nicht verkehrt (Beratungsschein übers Gericht ).

man solle Ktoauszüge ab 1.1.08 und Lohnabrechnung ab Mitte 2008
mitbringen.Es sollen Ktoauszüge ab 2005 eingereicht werden.:Außerdem war ein Anhörungsschreiben dabei: Leistungen bezogen
für die Zeit Feb. bis April 09

Was jetzt…Auszüge ab 2005 - oder ab 2008 ? Seit 2005 müssten schon mehrere Folgeanträge gestellt und offensichtlich auch bewilligt worden sein, und dafür mussten ja vermutlich auch jeweils die Auszüge der jeweils letzten 3 Monate eingesehen worden sein. Damit wurde die Bedürftigkeit und alles Nötige jeweils offensichtlich bereits festgestellt, sonst wären ja keine Leistungen bewilligt worden. Man könnte schriftlich anfragen, welcher konkrete Grund besteht, dass diese Auszüge erneut vorgelegt werden sollen, da bereits der Mitwirkungspflicht entsprochen wurde durch Vorlage der Auszüge (WENN man sie seit 2005 regelmäßig vorgelegt hat. Auch darüber müssten Einträge in der (EDV-)Akte vorliegen, die man sich ausdrucken lassen kann.)

(Kontoauszüge) Möglich vielleicht, und wer übernimmt dann dafür wieder die Kosten?

Im Zweifelsfall wohl derjenige, der seine Einkommenssituation bzw. Bedürftigkeit nachweisen muss. Eventl. könnte dafür aber ein Darlehn beantragt werden.

Scheinbar geht man davon aus, dass seit 2005 regelmäßig „höhere“ ebay-Verkäufe als vorgesehen getätigt wurden. Wie schon gesagt: Am besten seine eBay-Verkaufslisten, Porto-und Gebührenkosten etc. „buchhalterisch“ zusammenstellen, Auszüge besorgen und alles zur Klärung vorlegen. Und in Zukunft die Auszüge und eBay-Umsätze aufbewahren und nachvollziehbar nachhalten und darlegen… :wink:

Gruß

Kontoauszüge seit 2005, so ein Quatsch!
Die Kontoauszüge von wer weiß wann vorzeigen zu müssen ist tatsächlich eine Schikane, außer es liegt ein konkreter Verdachtsmoment vor, dass da Betrug o.ä. stattgefunden hat.

Bescheide können normalerweise sowieso nicht nachträglich geändert werden. Das geht nur, wenn der Hilfeempfänger etwas absichtlich verheimlich hat, und in wenigen anderen selten zutreffenden Fällen.

Normal kann sein, dass man Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten vorzeigen muss.

Man denkt sich, ok man hat ja nichts zu verbergen und lässt sie herein, …

Das sollte man nicht nochmal machen. Sowieso niemals fremde Leute reinlassen, die sich nicht ausweisen.

weil man in der Annahme ist, die dürften das.

Da hat man hoffentlich mittlerweile dazugelernt …

So nun erhält man eine Aufforderung zur Mitwirkung: es sollen Ktoauszüge ab 2005 eingereicht werden mit dem netten Vermerk:
sollten die angeforderten Unterlagen nicht eingereicht werden, werden die Geldleistungen bis zur Nachholung ganz versagt

Gegen diese Aufforderung sollte direkt schon mal schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Da man bei der Arge offensichtlich ein schlechtes Gedächtnis hat, empfiehlt es sich wohl, sich eine Empfangsbestätigung geben zu lassen („Schreiben erhalten“, Ort, Datum, voller Name leserlich, Unterschrift), oder sonst per Einschreiben.

Man sollte auch schon mal direkt ankündigen, dass man sofort Klage einreichen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen wird, wenn sie wirklich die Zahlungen einstellen sollten.

Und das dann ggf. wirklich auch tun!

Wielange muß man Kontoauszüge aufbewahren? Ist die Forderung nach Kto-Auszügen ab 2005 ok?

Nein, so ein Quatsch aber auch.

Übrigens in der Zeit seit Erstantrag bis dato wurde 7x der Sachbearbeiter gewechselt

Und der neueste hat sich offenbar vorgenommen, ein paar Kosten einzusparen. Diese Methode klappt ja bei den meisten Leuten, dass sie sich mit viel weniger Geld zufrieden geben als ihnen zusteht. Die betreffende Person soll hier wohl erstmal eingeschüchtert werden, so dass sie nachher dankbar ist, wenn sie überhaupt noch was bekommt.

Viele Grüße

Hallo,

Die Kontoauszüge von wer weiß wann vorzeigen zu müssen ist
tatsächlich eine Schikane, außer es liegt ein konkreter
Verdachtsmoment vor, dass da Betrug o.ä. stattgefunden hat.

Scheinbar gibt es einen Verdacht: Ebay-Verkäufe zum Beispiel…

Bescheide können normalerweise sowieso nicht nachträglich
geändert werden. Das geht nur, wenn der Hilfeempfänger etwas
absichtlich verheimlich hat, und in wenigen anderen selten
zutreffenden Fällen.

Das ist nicht korrekt. Es werden täglich tausende Bescheide abgeändert. Verändertes Einkommen, Betriebskostenabrechnungen, Geburten von Kindern usw. Und das auch alles in Fällen, in denen nichts verheimlicht wurde…

Um es auf den Fall hier zu beziehen: Sollte sich durch die Kontoauszüge herausstellen, dass hier ein Handel betrieben wurde, der über das private Maß hinausgeht, dann können auch die Bescheide von 2005 geändert werden.

So nun erhält man eine Aufforderung zur Mitwirkung: es sollen Ktoauszüge ab 2005 eingereicht werden mit dem netten Vermerk:
sollten die angeforderten Unterlagen nicht eingereicht werden, werden die Geldleistungen bis zur Nachholung ganz versagt

Gegen diese Aufforderung sollte direkt schon mal schriftlich
Widerspruch eingelegt werden.

Was soll deine Empfehlung mit den völlig nutzlosen Widersprüchen immer?

Ist die Forderung nach Kto-Auszügen ab 2005 ok?

Nein, so ein Quatsch aber auch.

Ich glaube, dass man hier im Forum, ohne Akte, nicht beurteilen kann, ob die Forderung der Auszüge ab 2005 gerechtfertigt ist.

Übrigens in der Zeit seit Erstantrag bis dato wurde 7x der Sachbearbeiter gewechselt

Und der neueste hat sich offenbar vorgenommen, ein paar Kosten
einzusparen. Diese Methode klappt ja bei den meisten Leuten,
dass sie sich mit viel weniger Geld zufrieden geben als ihnen
zusteht. Die betreffende Person soll hier wohl erstmal
eingeschüchtert werden, so dass sie nachher dankbar ist, wenn
sie überhaupt noch was bekommt.

Das klingt mal wieder sehr nach Verschwörungstheorie. Ziel ist es nicht, Kosten zu sparen (das ginge viel einfacher mit nur einem Knopfdruck), sondern die korrekte Leistungshöhe zu bestimmen. Dass ein geringerer Anspruch niemandem gefällt, ist mir bewusst. Aber immer gleich diese Vermutungen nach bürgerfeindlicher Regierung und Verwaltung… Jetzt müsste man nur noch die Richter überzeugen - dann kann man endlich alles einsparen!?

Viele Grüße!

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Hallo

Scheinbar gibt es einen Verdacht: Ebay-Verkäufe zum Beispiel…

Ja, aber wie ist denn dieser Verdacht aufgekommen? Wenn ich das nicht falsch verstanden habe, dann dadurch, dass der Hilfeempfänger davon erzählt hat.

Und um so einem Verdacht nachzugehen, hat die Behörde nicht 5 Jahre Zeit. Meines Wissens hat sie definitiv maximal 1 Jahr Zeit, um einen Fall zu bearbeiten. Wenn es bis dahin nicht geschehen ist, dann ist es zu spät.

Es hätten also neue Erkenntnisse sein müssen, die zu diesem Verdacht führen, und davon ist hier nichts berichtet worden.

Bescheide können normalerweise sowieso nicht nachträglich geändert werden. …

Das ist nicht korrekt. Es werden täglich tausende Bescheide abgeändert. Verändertes Einkommen, …

Ja, wenn sich die Einkommensverhältnisse oder anderes ändern, dann natürlich ja. Oder wenn der Bescheid vorläufig war. Aber das trifft doch hier wohl nicht zu.

Ich glaube, dass man hier im Forum, ohne Akte, nicht beurteilen kann, ob …

In so einem Forum schreibt man natürlich aufgrund der Fakten, die der Fragesteller einem nennt.

Das klingt mal wieder sehr nach Verschwörungstheorie. Ziel ist es nicht, Kosten zu sparen (das ginge viel einfacher mit nur einem Knopfdruck), …

Mit einem Knopfdruck? Was für einen Knopfdruck meinst du denn? Das klingt irgendwie nach Atombombe abwerfen.

Falls von höheren staatlichen Stellen aus Anweisungen o.ä. gegeben werden mit dem Ziel, auf unrechtmäßige Weise Kosten einzusparen, dann wird das bestimmt nicht den Sachbearbeitern so erklärt werden.

Es ist aber ziemlich offensichtlich, dass es solche Bestrebungen gibt. Man merkt es einfach daran, wie manche Dinge in sehr vielen Argen bundesweit gehandhabt werden, und zwar ganz klar rechtswidrig gehandhabt werden.

Und allein die Tatsache, dass mehr als 50 % der Klagen gegen die Argen gewonnen werden, ist doch mehr als auffällig. Das ist ja extrem ungewöhnlich, und das wird ja wohl kaum daran liegen, dass die Kläger so gute Rechtsanwälte haben.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Und um so einem Verdacht nachzugehen, hat die Behörde nicht 5
Jahre Zeit. Meines Wissens hat sie definitiv maximal 1 Jahr
Zeit, um einen Fall zu bearbeiten. Wenn es bis dahin nicht
geschehen ist, dann ist es zu spät.

Das ist nicht richtig. Nach Kenntnisnahme hat die Behörde 1 Jahr Zeit, die Rückforderung bescheidtechnisch umzusetzen. Die Kenntnisnahme ist hier aber noch nicht geschehen, da die Kontoauszüge noch nicht vorliegen.

Ja, wenn sich die Einkommensverhältnisse oder anderes ändern,
dann natürlich ja. Oder wenn der Bescheid vorläufig war. Aber
das trifft doch hier wohl nicht zu.

Richtig, hier geht es wohl eher darum, ob ein nicht mehr als privat einzustufender Verkauf über eine Auktionsplattform geschehen ist bzw. noch immer geschieht und dies der Behörde verheimlicht wurde. Glaubst du wirklich, dass die Behörde bei einem vertuschten Einkommen nicht handeln darf?

Mit einem Knopfdruck? Was für einen Knopfdruck meinst du denn?
Das klingt irgendwie nach Atombombe abwerfen.

Ich meinte eher den Button ,Anordnung stornieren" im Berechnungsprogramm… Folge wäre, dass keine Zahlung mehr an das für die Zahlbarmachung zuständige Programm erfolgte.

Falls von höheren staatlichen Stellen aus Anweisungen o.ä.
gegeben werden mit dem Ziel, auf unrechtmäßige Weise Kosten
einzusparen, dann wird das bestimmt nicht den Sachbearbeitern
so erklärt werden.
Es ist aber ziemlich offensichtlich, dass es solche
Bestrebungen gibt. Man merkt es einfach daran, wie manche
Dinge in sehr vielen Argen bundesweit gehandhabt werden, und
zwar ganz klar rechtswidrig gehandhabt werden.

Was bei dir ,auf unrechtmäßige Weise Kosten einzusparen" heißt, lässt sich in der Praxis mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen erklären. So gehen die Gerichte teilweise nicht konform mit den zentral vorgegebenen fachlichen Hinweisen. Daher kann auch der hohe Anteil gewonnener Klagen, die solange Erfolg haben, bis die zentrale Anweisung den gerichtlichen Ausführungen angeglichen werden, erklärt werden. Dass hierbei sogar von Richter zu Richter unterschiedlich entschieden wird, unterstreicht die komplizierte Rechtslage im SGB II.

Dass du dann noch unterstellst, dass die Sachbearbeiter, die das Ganze umzusetzen haben, von den Widersprüchlichkeiten gar nichts mitbekommen, setzt der Theorie die Krone auf. Was wurde denn mit den Mitarbeitern gemacht? Gehirnwäsche? Hypnose? Oder gar beides?

Und allein die Tatsache, dass mehr als 50 % der Klagen gegen
die Argen gewonnen werden, ist doch mehr als auffällig. Das
ist ja extrem ungewöhnlich, und das wird ja wohl kaum daran
liegen, dass die Kläger so gute Rechtsanwälte haben.

Nein, an guten Rechtsanwälten liegt es sicher nicht. Es liegt daran, dass jeder beliebig oft und kostenlos klagen kann. In vielen Fällen geht es um Centbeträge. Oftmals entstehen Abweichungen von der gesetzlichen Zahlungshöhe, die einfach mit dem fehlerhaften Berechnungsprogramm zusammenhängen. Wie Sozialrichter Kanert aus Berlin einmal bekannt gab: ,Bis heute arbeiten die Job-Center mit einem Computerprogramm, das nicht richtig funktioniert. Da müssen die Leute falsche Zahlen eingeben, damit das richtige Ergebnis herauskommt."

Bitte fang jetzt nicht an, zu behaupten, dass das Programm durch die Regierung manipuliert werde. Es ist wiedereinmal auf die komplizierte Rechtslage und auf das Individualprinzip zurückzuführen, dass es massenweise Fehler gibt. Um einigen mal die Augen in eine andere Richtung zu öffnen, empfehle ich folgenden Link zu einem Interview mit oben erwähntem Sozialrichter http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktue…

Viele Grüße!

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Hallo

Nach Kenntnisnahme hat die Behörde 1 Jahr Zeit, die Rückforderung bescheidtechnisch umzusetzen.
Die Kenntnisnahme ist hier aber noch nicht geschehen, da die Kontoauszüge noch nicht vorliegen.

Es ist bei Antragstellung im Jahre 2005 mitgeteilt worden, dass öfters oder manchmal bei Ebay Sachen verkauft werden. Da war wohl damals Zeit genug gewesen, sich die Auszüge von 2005 vorlegen zu lassen.

Viele Grüße