Schikanen vom Chef & fristlose Kündigung

Hallo zusammen,

vorweg erstmal ein paar Rahmeninformationen:

  • Der fiktive Arbeitnehmer Klaus ist seit über einem Jahr in Teilzeit bei einer Dienstleistungsfirma eingestellt.
  • Ihm wurde noch immer kein Arbeitsvertrag ausgehändigt, obwohl er seinen Chef mehrmals mündlich darauf hingewiesen hat.
  • Er wird in drei unterschiedlichen Gebäuden an unterschiedlichen Standorten (zwei früh morgens, eines am Nachmittag) zur Reinigung eingesetzt und erreicht diese mit seinem privaten PKW (ohne Fahrtkostenerstattung).
  • Bezahlt bekommt er nur die Zeit, die er sich im Gebäude des Kunden befindet.
  • Er erledigt seine Arbeit immer ordentlich.
  • Klaus möchte wegen priv. Gegebenheiten und zum Zweck der berufl. Weiterentwicklung bald in ein anderes Bundesland umziehen und setzt seinen Arbeitgeber auch früh darüber in Kenntnis.
  • Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.

Nun verhält es sich in dieser fiktiven Situation so, dass Klaus plötzlich kein Fahrzeug mehr zur Verfügung hat und die Gebäude am frühen Morgen (keine Verbindung mit ÖPNV) nur nach etwa 45 Minuten Fußweg erreichen kann.
Sein Arbeitgeber gibt ihm deshalb ein Fahrrad, alles klappt gut, bis er ein paar Tage später auf dem Arbeitsweg angefahren wird und etwa eine Woche verletzungsbedingt ausfällt. In dieser Zeit gerät Klaus mehrmals mit seinem Arbeitgeber aneinander, er wird per Telefon beleidigt und ihm wird indirekt mit Kündigung gedroht. Dazu nehmen wir auch mal an, dass Klaus bereits davor kein gutes Verhältnis zu seinem Chef hatte und auch die meisten Kollegen immer wieder Probleme mit ihm haben.

Als Klaus nach dem Ausfall wieder zurückkehrt, läuft er am Nachmittag zu seiner Arbeitsstelle, wo inzwischen eine neue Kollegin seinen Bereich übernommen hat und er einem anderen zugeteilt wird. Wiederum ein paar Tage später wird Klaus für Arbeiten eingeteilt, die sonst jede/r Kolleg(e)/in anteilig mitzuerledigen hatte und ihm wird zu Verstehen gegeben, er sei „zu viel“.

Da sich seine Umzugspläne inzwischen konkretisiert haben, gibt Klaus schliesslich die Kündigung ab und zwar mit 4wöchiger Frist. Auch spricht er mit seinem Arbeitgeber über Resturlaub und sein Chef macht deutlich, dass dieser ggf. teilweise nicht genommen werden kann, um die fehlenden Stunden auszugleichen.

Ausserdem erklärt Klaus sich bereit, knapp 1,5 Stunden Fußweg für 2 Stunden Arbeit in Kauf zu nehmen, um nicht unter die 400 Euro-Grenze zu fallen. Das Angebot einer Kollegin, die in den gleichen Gebäuden arbeitet und ein Firmenfahrzeug zur Verfügung hat, sie könnte Klaus doch abholen, was höchstens einen Kilometer Umweg bedeuten würde, lehnt der Arbeitgeber nämlich vehement ab.

Klaus einigt sich mit seinem Arbeitgeber schliesslich im Beisein einer Vorarbeiterin darauf, am Mittwoch zu Gebäude 1 zu laufen und von dort dann mit o.g. Kollegin zu Gebäude 2 zu fahren. Am Donnerstag soll er nur zu Gebäude 1, da die Kollegin an diesem Tag woanders eingesetzt ist, und darf anschliessend wieder nach Hause laufen. Klaus hält sich an diese Absprache, wird jedoch am Donnerstag nach getaner Arbeit auf dem Heimweg von seinem Chef angehalten und aufgefordert, zu Gebäude 2 mitzufahren. Klaus weist auf die Absprache hin, welche sein Chef plötzlich verdreht und ihn in sehr unfreundlichem Ton schliesslich fragt, ob er nun nicht mitkommen und lieber nach Hause gehen wolle. Klaus antwortet sowas wie: „Ich wollte jetzt nach Hause, ja.“ woraufhin sein Chef laut wird, etwas brüllt wie „Sie brauchen ab morgen nicht mehr zu kommen.“ und wegfährt.

Klaus fühlt sich regelrecht schikaniert. Dazu kommt, dass er ziemlich eingeschüchtert ist - hat womöglich sogar Angst vor seinem Chef - sieht sich aber auch im Recht.

Wie sollte er sich nun verhalten und was muss/sollte er beachten?

Dankeschön für eure Meinungen.

Hi!

Wie sollte er sich nun verhalten und was muss/sollte er
beachten?

Seine Arbeitsleistung nachweislich weiterhin anbieten.

Gruß
Guido

Auch ein Hallo,

Hallo zusammen,

vorweg erstmal ein paar Rahmeninformationen:

  • Der fiktive Arbeitnehmer Klaus ist seit über einem Jahr in
    Teilzeit bei einer Dienstleistungsfirma eingestellt.
  • Ihm wurde noch immer kein Arbeitsvertrag ausgehändigt,
    obwohl er seinen Chef mehrmals mündlich darauf hingewiesen
    hat.

Er hat einen AV, lediglich einen mündlichen; die Wahrscheinlichkeit,
dass hier noch ein schriftlicher AV nachgereicht wird, tendiert wohl gegen 0.

  • Er wird in drei unterschiedlichen Gebäuden an
    unterschiedlichen Standorten (zwei früh morgens, eines am
    Nachmittag) zur Reinigung eingesetzt und erreicht diese mit
    seinem privaten PKW (ohne Fahrtkostenerstattung).

Wurde Fahrkostenerstattung nie vereibart?

  • Bezahlt bekommt er nur die Zeit, die er sich im Gebäude des
    Kunden befindet.
  • Er erledigt seine Arbeit immer ordentlich.
  • Klaus möchte wegen priv. Gegebenheiten und zum Zweck der
    berufl. Weiterentwicklung bald in ein anderes Bundesland
    umziehen und setzt seinen Arbeitgeber auch früh darüber in
    Kenntnis.
  • Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.

Nun verhält es sich in dieser fiktiven Situation so, dass
Klaus plötzlich kein Fahrzeug mehr zur Verfügung hat und die
Gebäude am frühen Morgen (keine Verbindung mit ÖPNV) nur nach
etwa 45 Minuten Fußweg erreichen kann.

Klaus scheint ein sehr geduldiger Mitarbeiter zu sein:wink:

Da sich seine Umzugspläne inzwischen konkretisiert haben, gibt
Klaus schliesslich die Kündigung ab und zwar mit 4wöchiger
Frist. Auch spricht er mit seinem Arbeitgeber über Resturlaub
und sein Chef macht deutlich, dass dieser ggf. teilweise nicht
genommen werden kann, um die fehlenden Stunden auszugleichen.

Welche fehlenden STunden??

Ausserdem erklärt Klaus sich bereit, knapp 1,5 Stunden Fußweg
für 2 Stunden Arbeit in Kauf zu nehmen, um nicht unter die 400
Euro-Grenze zu fallen. Das Angebot einer Kollegin, die in den
gleichen Gebäuden arbeitet und ein Firmenfahrzeug zur
Verfügung hat, sie könnte Klaus doch abholen, was höchstens
einen Kilometer Umweg bedeuten würde, lehnt der Arbeitgeber
nämlich vehement ab.

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Klaus weist auf die Absprache hin,
welche sein Chef plötzlich verdreht und ihn in sehr
unfreundlichem Ton schliesslich fragt, ob er nun nicht
mitkommen und lieber nach Hause gehen wolle. Klaus antwortet
sowas wie: „Ich wollte jetzt nach Hause, ja.“ woraufhin sein
Chef laut wird, etwas brüllt wie „Sie brauchen ab morgen nicht
mehr zu kommen.“ und wegfährt.

In einem der zahlreichen Newsletter war zu entnehmen, dass bei einer solchen verbalen Auseinandersetzung zwischen AN und AG der Hinweis bzw. die Frage des AN: „dann kann ich ja zu Hause bleiben“ vom Arbeitsgericht als " ein vom AN an den AG gerichtetes Angebot auf Beendigung des Arbeitsverhältnis" gewertet wurde und der AG das "nicht als Kündigung bezeichnete „dann kann ich ja zu Hause bleiben“ als Kündigung des AN werten durfte.

Man könnte den Hinweis des AG als Freistellung verstehen, was bedeuten würde, dass bis zum Ende des gekündigten AV der Lohn weiter bezahlt wird, aber mit dem Urlaubsanspruch aufgerechnet wird.
Fühlt sich Klaus derzeit gesundheitlich sehr angeschlagen, wir der behandelnde Arzt vielleicht eine AU erklären.

lG

Oh man

Klaus scheint ein sehr geduldiger Mitarbeiter zu sein:wink:

Klaus kommt lediglich seiner Vertragsverpflichtung nach.

In einem der zahlreichen Newsletter

Du solltest entweder die Anzahl der Newsletterabsender minimieren oder Dir die Mühe machen, selbige nicht nur zu überfliegen.

Eine allgemeingültige Rechtssicherheit daraus abzuleiten ist einfach nur stümperhaft!

Man könnte den Hinweis des AG als Freistellung verstehen,

Genausogut könnte man das Ganze als Ausraster eines Vorgesetzten deuten.

was
bedeuten würde, dass bis zum Ende des gekündigten AV…

…der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt, dem AG die Fortzahlung der Bezüge erspart wird und sogar ein Grund für eine vorzeitige Kündigung entstehen könnte.

Fühlt sich Klaus derzeit gesundheitlich sehr angeschlagen, wir
der behandelnde Arzt vielleicht eine AU erklären.

Und wieder der schmucke Hinweis auf Betrug.

Ganz ehrlich: Geht’s noch?

Genervt
Guido

1 „Gefällt mir“

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten.

Klaus geht später am gleichen Tag ganz normal zu seiner Arbeitsstelle, wo er sofort von seinen Kollegen ausgerichtet bekommt, er solle wieder nach Hause gehen und bräuchte auch gar nicht mehr wieder zu kommen. Klaus ruft seine Vorarbeiterin an, welche ihn abwimmelt mit den Worten, sie rufe gleich zurück, was natürlich nicht passiert. Er bietet seinen Kollegen an, trotzdem noch mitzuhelfen, geht aber schliesslich nach Hause, als diese ablehnen. Einige Stunden später ruft sein Chef an und es gelingt ihnen nach einer heftigen Meinungsverschiedenheit, sich doch irgendwie zu einigen.

Bliebe die Frage nach den „Schikanen“. Da Klaus am neuen Wohnort zwar Arbeit in Aussicht, aber dort noch keinen Vertrag unterschrieben hat (und dies vor Beendigung des aktuellen Arbeitsverhältnisses wegen der großen Entfernung wohl auch nicht mehr gelingt), hat er ja mit einer Sperrzeit seitens AA zu rechnen.

Dazu werden mal folgende Punkte angenommen:

Wurde Fahrkostenerstattung nie vereibart?

Nein, aber es wurde mal beiläufig angesprochen, dass in dieser Firma generell keine Fahrtkosten erstattet werden (ein Vertrag liegt wie schon geschrieben aber nicht vor). Ebenso werden weder Fahrtzeit noch die „Zwangspausen“ zwischen verschiedenen Kunden/Gebäuden bezahlt. Wobei es reguläre Pausen auch gar nicht gibt.

Da sich seine Umzugspläne inzwischen konkretisiert haben, gibt
Klaus schliesslich die Kündigung ab und zwar mit 4wöchiger
Frist. Auch spricht er mit seinem Arbeitgeber über Resturlaub
und sein Chef macht deutlich, dass dieser ggf. teilweise nicht
genommen werden kann, um die fehlenden Stunden auszugleichen.

Welche fehlenden STunden??

Klaus hat eine Weile nur im dritten Gebäude gearbeitet, weil er die anderen beiden nicht gut erreichen konnte. Es wurde mit der Vorarbeiterin gesprochen, dass geschaut wird, ob er stattdessen woanders eingesetzt werden kann, jedoch verlief dies ergebnislos. Daraufhin bekam er dann das Fahrrad zur Verfügung gestellt, welches nach dem Unfall aber natürlich kaputt war und der arme Klaus wegen der Verletzungen sowieso kaum laufen konnte.

Die fehlenden Stunden fehlen also seitens Klaus und wurden demnach auch nicht bezahlt.

Die Kündigung ist ordentlich und fristgerecht, sowie in schriftlicher Form beim Arbeitgeber persönlich abgegeben worden.

Beim eingangs genannten Telefonat wurde besprochen, dass Klaus keinen Urlaub mehr erhält. Da er in der Kündigung die restlichen Urlaubstage teilweise mit einbezogen hatte und er sich die letzten Arbeitstage bereits am neuen Wohnort aufhält, soll er nun eine neue Kündigung abgeben. Die Arbeitsagentur wurde allerdings bereits über die erste Kündigung und deren Frist informiert.

Wegen des Firmenwagens ist es übrigens so, dass insbesonders eine Mitarbeiterin des öfteren sogar extra zu Hause abgeholt und/oder nach Hause gefahren wurde. Da könnte man meinen, dass vielleicht gerade diese Mitarbeiterin bevorzugt wurde, oder Klaus benachteiligt.

Doppelt liebe Grüße, weil beim ersten Beitrag peinlicherweise ganz vergessen, und noch einen schönen Abend
AniMina

Ab zum Anwalt mit Klaus
Hi!

Klaus sollte - wie schon gesagt - nachweislich seine Arbeitskraft anbieten.
Der AG begibt sich in Annahmeverzug, wenn er Klaus nach Hause schickt, nur sollte Klaus das im Zweifel auch nachweisen können.

Und dann sollte Klaus - wie „nutzlos“ absolut richtig bemerkt - sofort (nicht zeitnah) mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen, da es hier ein paar Details (Urlaub, Minusstunden, etc.) zu viel für jemanden sind, der nicht genau weiß, was er tut, um es auf eigene Faust vor Gericht zu versuchen.

VG
Guido

1 „Gefällt mir“
  • Ihm wurde noch immer kein Arbeitsvertrag ausgehändigt,
    obwohl er seinen Chef mehrmals mündlich darauf hingewiesen
    hat.

Wenn er Lohnabrechnungsbelege erhalten hat, ebenso wie Lohngeldüberweisung, kann er anhand dieser Belege ein faktisches Arbeitsverhältnis nachweisen. Bei einem faktischen Arbeitsverhältnis stehen dem AN die gleichen Rechte/Pflichten zu wie anderen AN mit schriftlichem Arbeitsvertrag.

  • Er wird in drei unterschiedlichen Gebäuden an
    unterschiedlichen Standorten (zwei früh morgens, eines am
    Nachmittag) zur Reinigung eingesetzt und erreicht diese mit
    seinem privaten PKW (ohne Fahrtkostenerstattung).
  • Bezahlt bekommt er nur die Zeit, die er sich im Gebäude des
    Kunden befindet.
  • Er erledigt seine Arbeit immer ordentlich.

Fahrgelderstattungen sind freiwillige Arbeitgeberleistungen.
Nur wenn der Arbeitgeber anderen gleichgestellten Kollegen ein Fahrgeld erstattet, könnte der fiktive Klaus aus Gleichstellungsgrundsatz einen Fahrgeldanspruch haben.
So wie es hier aber ausschaut, geht es dem Chef nur um Billigkräfte, die er maximal einsetzt gegen geringsten Lohn, und er wird kaum auch irgendwelche Gleichstellungsgrundsätze hören oder darüber verhandeln wollen. Ausbeuterisches Arbeitgeberverhalten könnte dann nur über das Arbeitsgericht überprüft werden, ob Verhältnismäßigkeit überschritten wird.

  • Klaus möchte wegen priv. Gegebenheiten und zum Zweck der
    berufl. Weiterentwicklung bald in ein anderes Bundesland
    umziehen und setzt seinen Arbeitgeber auch früh darüber in
    Kenntnis.
  • Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.

Auch im Rahmen eines faktischen Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist bei gewerblichen AN zwei Wochen.

Nun verhält es sich in dieser fiktiven Situation so, dass
Klaus plötzlich kein Fahrzeug mehr zur Verfügung hat und die
Gebäude am frühen Morgen (keine Verbindung mit ÖPNV) nur nach
etwa 45 Minuten Fußweg erreichen kann.
Sein Arbeitgeber gibt ihm deshalb ein Fahrrad, alles klappt
gut, bis er ein paar Tage später auf dem Arbeitsweg angefahren
wird und etwa eine Woche verletzungsbedingt ausfällt. In
dieser Zeit gerät Klaus mehrmals mit seinem Arbeitgeber
aneinander, er wird per Telefon beleidigt und ihm wird
indirekt mit Kündigung gedroht. Dazu nehmen wir auch mal an,
dass Klaus bereits davor kein gutes Verhältnis zu seinem Chef
hatte und auch die meisten Kollegen immer wieder Probleme mit
ihm haben.

Als Klaus nach dem Ausfall wieder zurückkehrt, läuft er am
Nachmittag zu seiner Arbeitsstelle, wo inzwischen eine neue
Kollegin seinen Bereich übernommen hat und er einem anderen
zugeteilt wird. Wiederum ein paar Tage später wird Klaus für
Arbeiten eingeteilt, die sonst jede/r Kolleg(e)/in anteilig
mitzuerledigen hatte und ihm wird zu Verstehen gegeben, er sei
„zu viel“.

Man könnte darin ein Mobbing/Bossing durch den Chef ersehen, wozu sich der fiktive Klaus ggfs. eine Art Mobbing-Tagebuch zulegen sollte, um alle Vorfälle einschließlich Datum, Uhrzeit und Zeugen zu notieren. Darin könnte er auch seine empfundene Entwürdigung oder Benachteiligung schriftlich fixieren zwecks evtl. späteren Beweis beim Arbeitsgericht.

Da sich seine Umzugspläne inzwischen konkretisiert haben, gibt
Klaus schliesslich die Kündigung ab und zwar mit 4wöchiger
Frist. Auch spricht er mit seinem Arbeitgeber über Resturlaub
und sein Chef macht deutlich, dass dieser ggf. teilweise nicht
genommen werden kann, um die fehlenden Stunden auszugleichen.

Die Kündigung ist fristgerecht eingereicht worden. Bei Kündigung in der ersten Jahreshälfte steht dem fiktiven Klaus ein Teilurlaub nach 1/12 pro Beschäftigungsmonat des laufenden Jahres.
Nicht nachvollziehbar, welche „Fehlstunden“ aus dem Urlaubsanspruch verrechnet werden sollen. Krankzeiten, worüber ein ärztliches Attest vorgelegt war, dürfen nicht mit Urlaubsanspruch verrechnet werden!

Ausserdem erklärt Klaus sich bereit, knapp 1,5 Stunden Fußweg
für 2 Stunden Arbeit in Kauf zu nehmen, um nicht unter die 400
Euro-Grenze zu fallen. Das Angebot einer Kollegin, die in den
gleichen Gebäuden arbeitet und ein Firmenfahrzeug zur
Verfügung hat, sie könnte Klaus doch abholen, was höchstens
einen Kilometer Umweg bedeuten würde, lehnt der Arbeitgeber
nämlich vehement ab.

Auch hier scheint ein Mobbingbetragen des Arbeitgebers vorzuliegen, was sich der AN in sein Mobbingtagebuch notieren sollte. Es liegen nämlich keine wirklichen Sachgründe vor, weswegen der Chef das Angebot der Kollegin für Klaus ablehnt.

Klaus einigt sich mit seinem Arbeitgeber schliesslich im
Beisein einer Vorarbeiterin darauf, am Mittwoch zu Gebäude 1
zu laufen und von dort dann mit o.g. Kollegin zu Gebäude 2 zu
fahren. Am Donnerstag soll er nur zu Gebäude 1, da die
Kollegin an diesem Tag woanders eingesetzt ist, und darf
anschliessend wieder nach Hause laufen. Klaus hält sich an
diese Absprache, wird jedoch am Donnerstag nach getaner Arbeit
auf dem Heimweg von seinem Chef angehalten und aufgefordert,
zu Gebäude 2 mitzufahren. Klaus weist auf die Absprache hin,
welche sein Chef plötzlich verdreht und ihn in sehr
unfreundlichem Ton schliesslich fragt, ob er nun nicht
mitkommen und lieber nach Hause gehen wolle. Klaus antwortet
sowas wie: „Ich wollte jetzt nach Hause, ja.“ woraufhin sein
Chef laut wird, etwas brüllt wie „Sie brauchen ab morgen nicht
mehr zu kommen.“ und wegfährt.

Bei wechselnden Arbeitseinsätzen könnte das Chefvorgehen als Signal gelten, dass er von seinem AN eine flexible Abrufbereitschaft erwartet, so daß er auch planlos Arbeitseinsätze abgefordert werden. Ob dies übliche Betriebspraxis dort ist, kann nur vor Ort geklärt werden. Ist es übliche Betriebspraxis dort, so hätte sich der AN darauf einstellen müssen.
Eine mündliche Kündigung durch den Chef ist nicht ausreichend. Sie muß von ihm schon schriftlich erfolgen, auch bei einem faktischen Arbeitsverhältnis.

Klaus fühlt sich regelrecht schikaniert. Dazu kommt, dass er
ziemlich eingeschüchtert ist - hat womöglich sogar Angst vor
seinem Chef - sieht sich aber auch im Recht.

Wie sollte er sich nun verhalten und was muss/sollte er
beachten?

Die Einschüchterung wurde vom Chef offensichtlich auch beabsichtigt, um sich den AN übermäßig gefügig zu machen, und ihn zu übervorteilen.

Der fiktive Klaus hätte maßgeblich Beweisnot, und müßte seine Ansprüche ggfs. über das Arbeitsgericht klären und entscheiden lassen. Dazu benötigt er Lohnabrechnungen, Belege zum Arbeitseinsatz usw. als Nachweis für das faktische Arbeitsverhältnis.
Wird ein faktisches Arbeitsverhältnis vom Arbeitsgericht anerkannt, wäre Klaus mit allen anderen gleichrangigen Kollegen gleichzustellen, und zwar lohnmäßig und auch urlaubsmäßig.
Verrechnungen mit Krankenzeiten als angebliche Fehlzeiten könnten vom Arbeitsgericht ggfs. untersagt werden, soweit für diese Zeiten eine aärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorliegt.

Der Fall ist so vertrackt, dass ein örtlicher Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden sollte, der sich für Klaus einsetzt, und hieraus konkret die Beleg- und Beweislage prüft, was und wie machbar wäre.

Grüsse, Delia

Unsinn - Begriffe und deren Bedeutung

Wenn er Lohnabrechnungsbelege erhalten hat, ebenso wie
Lohngeldüberweisung, kann er anhand dieser Belege ein
faktisches Arbeitsverhältnis nachweisen. Bei einem faktischen
Arbeitsverhältnis stehen dem AN die gleichen Rechte/Pflichten
zu wie anderen AN mit schriftlichem Arbeitsvertrag.

Das ist mal vollkommener Unfug.
Ein faktisches Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn von vornherein klar war, dass das Arbeitsverhältnis rechtsunwirksam ist oder durch Anfechtung nichtig wird.
Da man geleistete Arbeit vergüten muss, da man sich sonst in dem Bereich der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff BGB) bewegt, redet man von einem faktischen Arbeitsverhältnis.

Was hier vorliegt ist ein stinknormales Arbeitsverhältnis, von faktisch kann keine Rede sein!

So wie es hier aber ausschaut, geht es dem Chef nur um
Billigkräfte, die er maximal einsetzt gegen geringsten Lohn,

Maximaler Einsatz = immer
Geringster Lohn = nichts

und er wird kaum auch irgendwelche Gleichstellungsgrundsätze
hören oder darüber verhandeln wollen.

Nenne doch bitte mal eine zitierfähige Quelle, die belegt, dass ein AG verschiedene AN nicht unterschiedlich behandeln darf!

Zu dem von Dir genannten Begriff des Gleichstellungsgrundsatzes sei gesagt, dass er im Arbeitsrecht eine völlig andere Bedeutung hat…

Auch im Rahmen eines faktischen Arbeitsverhältnisses beträgt
die Kündigungsfrist bei gewerblichen AN zwei Wochen, wenn dies so im Rahmen der Probezeit vereinbart ist.

So tät es stimmen

Man könnte darin ein Mobbing/Bossing durch den Chef ersehen,

Oh bitte, lass die Mobbing-Keule stecken, wenn Du nicht weißt, was Mobbing wirklich ist!

Auch hier scheint ein Mobbingbetragen des Arbeitgebers
vorzuliegen,

Nein, hier liegt ganz einfach die Tatsache vor, dass es dem AG vollkommen egal sein kann, wie der AN seinen Arbeitsplatz erreicht.

Und wenn der AG der Meinung ist, dass mit seinem PKW eben kein Umweg gefahren wird, dann ist das so - mit Mobbing hat das mal so null komma nichts zu tun.

Der Fall ist so vertrackt, dass ein örtlicher Fachanwalt für
Arbeitsrecht eingeschaltet werden sollte, der sich für Klaus
einsetzt, und hieraus konkret die Beleg- und Beweislage prüft,
was und wie machbar wäre.

Das ist faktisch *g* der erste und einzige Punkt in Deiner Antwort, der nicht falsch ist.

Gruß
Guido, der sich immer mehr wundert, warum Leute ohne irgendwelche Kenntnisse zur arbeitsrechtlichen Thematik in einem Expertenforum auf bereits beantwortete Fragen völlig realitätsfremde (man könnte auch sagen: Falsche ) Antworten geben