Hallo,
immer öfters kommen Feuerwerhleute der freiwilligen Feuerwehr ja auf die Idee sich so gelbe Magnetschilder „Feuerwehr im Einsatz“ aufs Dach zu kleben und dann z.B. von zu Hause oder der Arbeit zum Gerätehaus zu fahren. Hierbei kommt es häufig zum über Verkehrsregeln hinwegsetzen (überhöhte Geschwindigkeit, überfahren roter Ampeln, Einbahstraße und Durchfahrtbeschränkungen ignorieren, etc.) Dabei sind viele der Meinung, das man solchen Autos Platz machen solle und diese hätten ähnlich hoheitliche Rechte so als wenn man mit dem eigentlichen Einsatzfahrzeug samt Blaulicht unterwegs wäre.
Deshalb meine Fragen:
- Sind solche und ähnliche Magnetschilder auf dem Dach während der fahrt überhaupt zulässig oder würde dadurch bei fehlender ABE die Betriebserlaubnis oder ähnliches erlischen?
- Wenn ein Feuerwehrmann mit dem Melder/Pieper zum Einsatz gerufen wird ist DAS dann schon der Einsatzauftrag der nach Paragraph xyz eine solche „Einsatzfahrt“ im Privat PKW rechtfertigen würde bzw. was passiert wenn es aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit oder drängeln zu Gefahrensituationen mit anderen verkehrsteilnehmern oder gar Unfällen kommt, weil sich ein anderer Verkehrsteilnehmer bedrängt oder genötigt fühlt?
- Gilt die Alarmierung über Melder/Pieper schon als „Einsatzauftrag“ oder findet diese eben erst später im eigentlichen Einsatzfahrzeug statt?