Schild "Feuerwehr im Einsatz" auf Privat PKW

Hallo,

immer öfters kommen Feuerwerhleute der freiwilligen Feuerwehr ja auf die Idee sich so gelbe Magnetschilder „Feuerwehr im Einsatz“ aufs Dach zu kleben und dann z.B. von zu Hause oder der Arbeit zum Gerätehaus zu fahren. Hierbei kommt es häufig zum über Verkehrsregeln hinwegsetzen (überhöhte Geschwindigkeit, überfahren roter Ampeln, Einbahstraße und Durchfahrtbeschränkungen ignorieren, etc.) Dabei sind viele der Meinung, das man solchen Autos Platz machen solle und diese hätten ähnlich hoheitliche Rechte so als wenn man mit dem eigentlichen Einsatzfahrzeug samt Blaulicht unterwegs wäre.
Deshalb meine Fragen:

  • Sind solche und ähnliche Magnetschilder auf dem Dach während der fahrt überhaupt zulässig oder würde dadurch bei fehlender ABE die Betriebserlaubnis oder ähnliches erlischen?
  • Wenn ein Feuerwehrmann mit dem Melder/Pieper zum Einsatz gerufen wird ist DAS dann schon der Einsatzauftrag der nach Paragraph xyz eine solche „Einsatzfahrt“ im Privat PKW rechtfertigen würde bzw. was passiert wenn es aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit oder drängeln zu Gefahrensituationen mit anderen verkehrsteilnehmern oder gar Unfällen kommt, weil sich ein anderer Verkehrsteilnehmer bedrängt oder genötigt fühlt?
  • Gilt die Alarmierung über Melder/Pieper schon als „Einsatzauftrag“ oder findet diese eben erst später im eigentlichen Einsatzfahrzeug statt?
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Platz machen muss man nur Fahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn, das ergibt sich aus §38 StVO:

Es ordnet an:

„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Es ist aber grundsätzlich richtig, dass auch Privatfahrzeuge Sonderrechte haben können. Siehe §35, Abs. 1 StVO:

" Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Der von mir fett hervorgehobene Halbsatz sorgt allerdings für eine Unsicherheit, die u.a. Feuerwehrverbände und Unfallkassen zum Ratschlag veranlasst haben, nach Möglichkeit keine Sonderrechte in Anspruch zu nehmen bzw. diese auf das absolut notwendige Maß zu beschränken und keinesfalls andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder zu behindern.

Aber wenn es jemand tut: Dass man nicht Platz machen muss, heißt nicht, dass man es nicht darf. Oberlehrer oder Neidhammel zu spielen nach dem Motto „dir zeig ich schon, wie der Hase läuft, du arroganter A…“ ist unangebracht.
Auch wenn mancher Feuerwehrler sich gerne aufspielt und möglicherweise ungerechtfertigt mit 100 durch die Ortschaft rast etc.: Man weiß ja nicht, was los ist. Allerdings…

werden die Umstände sehr genau betrachtet werden. Es ist nicht verboten, einen möglichen Verstoß gegen die StVO anzuzeigen.

Letzteres auf keinen Fall. Siehe §19 StVZO:

[Die Betriebserlaubnis] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Das ist beim Anbringen eines Magnetschildes oder Dachaufsetzers sicher nicht gegeben.

Die übrigen Verkehrsteilnehmer - und auch der Feuerwehrangehörige selbst - haben ja das Problem, dass das Privatfahrzeug nicht als Einsatzfahrzeug erkennbar ist.
Ein solches Schild kann da schon hilfreich sein, es ist aber eben kein Freifahrtschein, und es ist auch nicht in beliebiger Form erlaubt. Erläuterungen dazu siehe z.B. hier: https://www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/news/lfv-bayern-informiert-uber-dachaufsetzer-37634

In Berlin wurde mal diskutiert, ob man für solche Zwecke nicht ein grünes Blinklicht einführen sollte. Soweit ich weiß, gibt es das aber in Deutschland noch nicht.

Ja, aber es kommt eben auch auf die Art des Einsatzes an. Zur Beseitigung einer Ölspur oder zur Rettung einer Katze aus dem Baum ist es sicher nicht „dringend geboten“, sich über die StVO hinwegzusetzen. Gleiches gilt für die Fahrt zu einer Übung.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,

„Zur Beseitigung einer Ölspur oder zur Rettung einer Katze aus dem Baum ist es sicher nicht „dringend geboten“, sich über die StVO hinwegzusetzen.“

Weiß ein Feuerwehrmann/Frau denn, welcher Art der Notfall ist, zu dem er gerufen wird? Oder blinkt lediglich der Pierer?

Grüße
Siboniwe

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Gibt verschiedene Systeme. Ich kenne nur Pieper mit Sprachübertragung, es gibt auch welche mit Textdisplay. Zunächst mal gibt’s Alarm, und ein paar Sekunden später folgt eine Durchsage/Anzeige, was wo passiert ist.

Ganz moderne Systeme bieten auch die Möglichkeit einer Rückmeldung. So weiß der Kommandant oder die Leitstelle, mit wie vielen Kräften gerechnet werden kann. Mitunter kann sogar per übertragener GPS-Position abgeschätzt, wie lange sie zum Einsatzort bzw. zum Feuerwehrhaus benötigen. Damit kann schneller nachalarmiert werden, sollte sich herausstellen, dass die bereits alarmierten Kräfte nicht ausreichen werden.

Ob Pieper im Einsatz sind/waren, die einfach nur piepen, kann ich dir nicht sagen.
Aber wie auch immer: Im Zweifelsfall tut der Feuerwehrmensch natürlich gut daran, sich an die StVO zu halten.

Gruß,

Kannitverstan

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Im Privat-PKW hast Du keine Sonderrechte. Wenn Dich Dein Freund und Helfer anhält und Du ihm erklärst, dass Du auf dem Weg zu einem eiligen Einsatz bist, wird er seinen Ermessensspielraum eher zu Deinen Gunsten auslegen, aber wenn das Foto Deines Privatwagens ersteinmal in die Mühlen des Geschwindigkeitsübertretungsverwaltungsapparates eingetreten ist, dann darf man kaum auf Milde hoffen.

Weiss ich zufällig von einem Bekannten, dessen angeheirateter Großstiefneffe mal einen Polizisten getroffen hat - bin also selber kein Verkehrsrechtsexperte …

In welchem Land?
Das sieht die deutsche StVO allerdings anders.
Sonderrechte werden „der Feuerwehr“ zugestanden, §35 Abs.1 der StVO.
Wenn man weiterliest, merkt man:
Beim Rettungsdienst heißt es nicht mehr, dass „der Rettungsdienst“ (unter bestimmten Bedingungen) Sonderrechte hat, sondern hier lautet die Formulierung „Fahrzeuge des Rettungsdienstes“.

Es ist unstrittig, dass ein Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr nach der Alarmierung und seiner Entscheidung, dem Alarm zu folgen, zum Teil der Feuerwehr wird.
Da es ihm allerdings weder möglich ist, Wegerechte in Anspruch zu nehmen, noch auf seine Sonderrechte auffällig hinzuweisen, muss er die Vorgabe „Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“ ganz besonders streng beachten.

Digitale Alarmempfänger sind in unserer Gegend der Standard, diese können vollständige Fließtextmeldungen anzeigen, etwa „Ölspur B236 Höhe OD Nachrodt“ oder „Feuer 4 Walzwerke Einsal“. Die preiswertere Variante unterscheidet immer noch zwischen verschiedenen Einsatzarten, so dass die Feuerwehrleute ihren Fahrstil definitv anpassen können und müssen.

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Diese Aufsetzer gibt es auch in „vernünftig“, diesen liegt dann auch mal ein TÜV-Gutachten bei, das eine Standfestigkeit bis x km/h bescheinigt. Sie gelten übrigens als Ladung, soweit ich weiß.

Beleuchtet dürfen sie allerdings nie sein, denn an Fahrzeugen dürfen nur zugelassene Beleuchtungseinrichtungen verwendet werden.

Verborgen bleibt mir der Sinn, warum bei einem Großschadenereignis die alarmierten Kräfte des Rettungsdienstes keine Sonderrechte im Privatwagen haben, die der Feuerwehr jedoch schon.
Ebenso verwundert es, dass Messwagen der Bundesnetzagentur überall fahren und halten dürfen, wenn das nötig ist, während z.B. ein Krankentransportwagen eine Fußgängerzone eigentlich nicht befahren darf, um Oma Hildegard vom Krankenhaus wieder in ihre Wohnung zu bringen. Kein Witz: Ein KTW darf ohne Notfall nicht in die Fußgängerzone, er darf ohne Notfall auch nicht in der Anwohnerzone halten.
(Tatsächlich wird das aber nicht geahndet, ist ja logisch)

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Ich aber: Ja, die gab es. Ob die noch im Einsatz sind, weiß ich nicht.
Die besseren Analogmelder schalteten nach dem Piepsen den Sprechfunk auf „laut“, so konnte man, guten Empfang vorausgesetzt, die dann vom Disponenten durchzugebende Nachricht hören. Das kam aber meist abgehackt und verrauscht an.
Dann gab es noch analoge Melder, die verschiedene Töne für - ich glaube - vier verschiedene Alarme konnten.
Dann musste vorher geklärt sein, was die Alarme 1 bis 4 für eine Bedeutung haben.

Bei den digitalen Meldern gibt es wohl zwei Ausbaustufen. Die einfache enthält fest abgespeicherte Sprachtexte, die dann beim Ansprechen vorgespielt werden. Darunter ist ein Text „Übung“ und hier in der Gegen wird „Übung“ alarmiert, wenn der Einsatz abzubrechen ist. Wenn die ersteintreffenden Kräfte melden, dass der umgekippte Tanklastzug nur ein Mofa mit einem Benzinleck ist, können so die noch auf der Anfahrt zum Gerätehaus befindlichen Kräfte zurückgepfiffen werden.

Die höhere Ausbaustufe erlaubt freie Texte, da kann also Einsatzort und -art im Detail übermittelt werden.

Um es mal allgemeinverständlich auszudrücken:
SONDERRECHT hat das Mitglied der Feuerwehr auf dem Weg zum Einsatz. unabhängig vom verwendeten Fahrzeug. Also auch mit Privat PKW. Er darf daher wenn nötig schneller fahren als normal erlaubt, oder ggf auch über rote Ampeln etc. Genaugenommen muss auf das Sonderrecht nicht hingewiesen werden, also auch ohne das Schild auf dem Dach gilt das Sonderrecht. Das Schild ist also eher als zusätzlicher Hinweis zu sehen, daß der Fahrer nicht nur durch die Gegend Brettert, weil es Ihm Spaß macht, sondern weil es nötig ist.
WEGERECHT: Ist durch Blaulicht und Martinshorn gekennzeichnet, und weist andere Verkehrsteilnehmer darauf hin, daß sie den Wagen vorbei lassen müssen.

Das ist weit zu nett formuliert.
Es ordnet an:

Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Es ist also ein absolutes Gebot, das befolgt werden muss. Man muss nicht nur „passiv“ vorbei lassen, man muss aktiv freie Bahn schaffen. Dazu gehört auch das vorsichtige Einfahren in einen durch Rotlich geschützten Kreuzungsbereich, das Wegerecht „vererbt“ sich quasi auf den, der zum Schaffen der freien Bahn gezwungen wurde.

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Nun, wenn sie/er mal vergisst das Schild herunter zu nehmen, wird dauernd damit herum gefahren, das macht dann Spaß, es funktioniert doch so gut. Der Nächste hat dann ein Schild darauf „Rettungssanitäter im Einsatz“, oder „Störungsdienst im Einsatz“. Man kann es ja auch übertreiben. :u6307:

Hi!

Falls die Regelung in D ähnlich wie in Ö ist: Ein KTW darf gar nix besonderes und ist prinzipiell ein „medizinisch ausgestattetes Taxi“ - erst wenn ein Notfall eintritt, z.b. bei der zu transportierenden Person oder bei Leerfahrt ein eintrudelnder Notfall, dürfen die „Sondersignale“ eingeschaltet und losgesaust werden …

Grüße,
Tomh, Ex-Sanitäter und EX-Einsatzfahrer

Ein KTW ist Krankenkraftwagen zur Versorgung und zum Transport von Nicht-Notfall-Patienten.
Dass er überhaupt keine Priveligierung gegenüber dem normalen Verkehr hat, ist ein Fehler in der StVO.

Wenn du eine Funkstörung hast, darf der Messwagen sich in der Fußgängerzone hinstellen. Schließlich ist es kaum machbar, die Messausrüstung zum Ort zu schleppen, zudem ist diese auch nicht immer mobil, sondern fest verbaut.

Wenn eine bettlägerige Patientin, die zu Hause gepflegt wird, aus dem Krankenhaus entlassen wird, dann darf der KTW allerdings NICHT in die Fußgängerzone fahren, sondern muss sich einen regulären Parkplatz suchen und ggf. auch beim Gewitterschauer die Dame durch die Fußgängerzone auf der Fahrtrage kutschieren. Das ist nicht nachvollziehbar, aber die StVO sieht kein Sonderrecht vor. Allerdings hält sich keiner an die Verordnung und niemand wird ein Knöllchen schreiben. Vielleicht wird hier die StVO irgendwann mal an die Realität angepasst.

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Wenn ein Angehöriger einer FF ohne jeden Anlass dieses Schild herumfährt, trifft er sicher irgendwann einen Kameraden, dem das dann auffallen wird.
Dieses Verhalten ist absolut verpönt und dürfte dazu führen, dass der Wichtigtuer eine sehr ernste Unterhaltung mit dem „Chef“ bekommt.

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In Deutschland.

Naja, ich fahre manchmal auch zu schnell in der Gegend herum. Ein Kollege ist mal bei „Rot“ auf einer dringenden Fahrt von der Polizei angesprochen worden und seine Erklärung des Sachverhaltes wurde akzeptiert.

Eine Kollegin ist geblitzt worden von einem temporären Blitzer. Sonntag morgen oder so, vollkommen leere, zweispurige Strasse, keine Kreuzungen, also nachvollziehbar nachvollziehbar keine akute Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Anlass der Geschwindigkeitsübertretung war ebenfalls gut nachvollziehbar: Bereitstehendes Rettungsmittel, Fahrt mit Sonderrechten. Die Kollegin hat sich versucht, mittels anwaltlicher Hilfe gegen die Strafe zu wehren - ohne Erfolg. Fahrverbot für X Monat(e).

Darf ich Dich als Rechtsbeistand wählen, wenn ich in der Situation meiner Kollegin bin? (nein, nicht freiwillige Feuerwehr, aber ich kann keinen wirklich bedeutenden Unterschied erkennen.

Gruß,

Sebastian

In der Tat nicht. Danke.

Bonus: die Feuerwehr macht hier den Rettungsdienst. Nagut, es war wohl eindeutig ein

und kein Feuerwehrauto.

Sebastian

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