Hallo!
Jetzt muss ich mal von einer grandiosen Neuigkeit berichten, die uns in Österreich unser lieber Gesetzgeber beschert hat.
Bis 30.6.2007 war die Welt noch in Ordnung. Wir waren stolz auf unseren Elektronischen Rechtsverkehr (ERV). Da gab es ein Intranetsystem mit dem alle Anwälte und Notare mit den Gerichten verbunden waren. Kurze Schriftsätze ohne Beilagen konnten per ERV bei Gericht eingebracht werden (z.B. Mahnklagen), ebenso konnten kurze Schriftstücke des Gerichtes per ERV-Rückverkehr zugestellt werden (z.B. Zahlungsbefehle oder Ladungen). Dann gab es die elektronische Akteneinsicht, Gerichtsakten werden gescannt und man kann über die elektronische Akteneinsicht Akteneinsicht nehmen. Alles andere ging ganz normal mit der Post.
Das hat alles so gut funktioniert, dass sich unser Gesetzgeber veranlasst sah, das ganze mit 1.7.2007 zu ändern. Also hat er den WebERV erfunden. Mit dem neuen WebERV wird nun die Möglichkeit geschaffen, sämtliche Schriftsätze samt Beilagen per ERV bei Gericht einzubringen. Die Anwälte wurden dann gleich auch per 1.7.2007 verpflichtet das so zu tun.
Nun das erste Problem ist wie zu erwarten das, das es zwar Software gibt, aber es gibt jedenfalls bis zum heutigen Tag keine, die auch funktioniert… Dafür hat der Gesetzgeber bzw. Verordnungsgeber aber auch in weiser Voraussicht vorgesorgt, daher müssen wir in jedem Schriftsatz ein entsprechendes Vorbringen erstatten, warum das nicht per ERV ging und dann dürfen wir das machen wie bisher.
Wenn dann aber nun die Software irgendwann mal funktioniert ist das besonders interessant. Nehmen wir an, wir haben einen Schriftsatz und drei Aktenordner als Beilagen. Früher hat man das einfach per Post an das Gericht geschickt. Jetzt schickt man den SChriftsatz per WebERV an das Gericht und hängt die Aktenordner als Attachement an. D.h. den Inhalt der drei Aktenordner muss man zunächst in der Kanzlei scannen und dann attachen. Dann geht das ganze per WebERV an das Gericht und was machen die dann dort? Richtig - sie drucken sich das ganze wieder aus, da das Gericht einen Handakt haben muss.
So habe ich mir jedenfalls gedacht, dass das funktioniert, aber nein, heute habe ich festgestellt, es kommt noch schlimmer - es ist nämlich nicht so, dass jedes Gericht das ausdruckt, sondern das wurde zentralisiert. Also man scannt und schickt das dann an das Gericht. Die Übermittlung geht aber über eine zentrale Vermittlungsstelle, das Bundesrechenzentrum in Wien. Dort wurden die zentralisierten Drucker instaliert. Also man schickt den Schriftsatz samt gescannten Beilagen per WebERV weg, im Bundesrechenzentrum wird das ausgedruckt und - ja wirklich - das Bundesrechenzentrum schickt das ganze dann ausgedruckt per Post an das Gericht!
Das ist also wirklich ein gewaltiger Fortschritt, da fallen so Kleinigkeiten, wie dass es nämlich im Bundesrechenzentrum keine Farbdrucker gibt, sodass es nunmehr nicht möglich ist, färbige Urkunden auch färbig vorzulegen, gar nicht so ins Gewicht.
Gruß
Tom
