Schilder am Straßenrand

Hallo,

ich kenne im Strassenverkehr die Gebots- und Verbotsschilder.
Missachtet man die, ist es mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Soweit, so gut.

Was ist mit Schildern, die aus dem Rahmen fallen ?
Z.B. ein Schild vor einem Tunnel auf dem nur „Licht an“ steht.
Muß ich das befolgen ? Wäre es eine Ordnungswidrigkeit
ohne Licht in den Tunnel zu fahren ?

Ich frage dies, da wir hier einen „Tunnel“ haben, der
vielleicht nur 30 m lang ist. Es strahlt genug Aussenlicht
in diesen Tunnel, so das ich es für unnötig halte, für
die 3 Sekunden am Lichtschalter zu spielen.

Danke für eure Antworten.
Gruss

Olli

Hallo Olli,

danke für diese Frage. Ich fand Sie gut und sie hat mir
zugegebenermaßen Spaß gemacht.

Straßenverkehrsschilder sind regelmäßig Allgemeinverfügungen, d.h.
Verwaltungsakte gemäß § 35 S. 2 BVwfVG. Besondere Formen sind in § 41
StVO abgebildet. Es stellt sich folgende Frage: ist § 41 StVO
enumerativ und zugleich abschliessend, oder nicht? Sind also Verstöße
gegen andere, als in § 41 StVO abgebildete Verkehrsschilder ebenfalls
Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 49 III Nr. 4 StvO?

http://www.dvr.de/dvrseite.aspx?section=492&sub=2&id…

Im Bußgeldkatalog ist das, so weit ich ersehen kann, nicht mit
erfasst. Dass spricht nicht gegen die Tatsache, dass das
Nichtbeachten keine OWi ist, aber dafür, dass diese OWi nicht
sanktioniert ist. Inwiefern die Polizei als zuständige Behörde im
Einztelfall ein Bußgeld verlangen kann, ohne dass es im
Bußgeldkatalog geregelt ist, ist mir jedoch leider nicht klar. Ich
vermute, dass dem nicht so ist, da die Anforderung öffentlicher
Kosten regelmäßig nicht unter die Gefahrenabwehr- oder -prävention zu
fassen wäre. Es könnte jedoch sein, dass eine entsrechende,
polizeiinterne Verwaltungsvorschrift besteht, die so etwas vorsieht.

Mehr kann ich leider nicht dazu sagen,

Gruß - Jaschiii *derauchneugieriggewordenist*

Hallo Olli,

jetz über den Sinn der Aufstellung von manchen Verkehrsschildern zu diskutieren…dürfte EULEN nach Athen tragen heissen…

Es gibt hier z.B. im Pott eine Autobahn-Kurve,da stehen die „Motorrad-Fänger“ und Geschwindigkeits-Schilder en Masse (70 Km/h) und
diese Kurve kannste mit dem Mopped locker mit 120 nehmen…
auf der anderen Seite haste im Sauerland eine Autobahn-Kurve,da steht Überhaupt kein Schild (auch vorher keine Geschwindigkeits-Beschränkung)
und diese Kurve kannste mit dem Mopped höchsten mit 70 nehmen…
Soviel mal zum „Deutschen Schilder-Wahn“…:smile:

Nein,wenn der „Tunnel“ so kurz ist,das dein Fahrzeug auch in ihm einwandfrei erkennbar ist,würde ich auch kein Licht einschalten…
anders sehe es natürlich aus,wenn du zu einem „Tarnkappen-Bomber“
innerhalb des Tunnels würdest…

mfg
Frank

Guten Morgen!

Diese Schilder haben keinen regelnden Charakter. Anders als etwa ein Halteverbotsschild, dessen Aussage lautet „Ich, das Schild, ordne als Allgemeinverfügung an, dass hier nicht gehalten werden darf“ weisen diese Schilder nur auf eine Pflicht hin, die ohnehin besteht - ein Verstoß wäre also eine Ordnungswidrigkeit, ob das Schild nun da steht oder nicht. Auf den Schildern könnte zB auch „Rechts fahren“, „Anschnallen“ oder „Abstand halten“ stehen.

Gruß!

Hallo

Ich denke ebenso nicht, dass die Nichtbeachtung zu einer Ordnungsstrafe führt, glaube jedoch, dass bei einem Unfall und ausgeschaltetem Licht seitens eines Richters eine Mitschuld auferlegt wird, ähnlich beim Überschreiten der 130 Km/h Richtgeschwindigkeit auf BAB

Gruss
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

das soll sozusagen ein Erinnerungsschild sein, denn bei Dunkelheit bist Du verpflichtet das Abblendlicht einzuschalten und nicht wie vielfach gesehen, das Standlicht.

Du verstößt bei auslassen des Lichtes nicht gegen das Schild, sondern gegen die Beleuchtungspflicht im Dunkeln.

gruß

dennis

Hallo,

das soll sozusagen ein Erinnerungsschild sein, denn bei
Dunkelheit bist Du verpflichtet das Abblendlicht einzuschalten
und nicht wie vielfach gesehen, das Standlicht.

Du verstößt bei auslassen des Lichtes nicht gegen das Schild,
sondern gegen die Beleuchtungspflicht im Dunkeln.

so sehe ich das auch. Und nicht nur bei Dunkelheit sondern allgemein bei ungünstigen Lichtverhältnissen. Und wem der Griff zum Schalter zu viel ist, soll gleich mit permanent eingeschaltetem Licht fahren.

Gruss, Niels

Nein Licht um gesehen zu werden nur einschalten wenn es benötigt wird.
In Waldstücken, Tunneln, Unterführungen unübersichtlichen Verkehr etc.
Und auch wenn man mit mehr als 140 Sachen auf der Autobahn fährt damit vorausfahrende Fahrzeuge dich näherkommen sehen.

Ansonsten ist Licht = Benzinverschwendung.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

meines Erachtens sollte permanentes Abblendlicht Pflicht werden. Der Mehrverbrauch ist bestenfalls in der Stadt relevant und wird durch den Sicherheitsgewinn mehr als ausgeglichen. Wie man sich im Zeitalter der spritfressenden Geländewagen überhaupt zu so einer Aussage hinreißen lassen kann ist mir schleierhaft.

Ich bin jedenfalls immer mit Abblendlicht gefahren und hatte keine Probleme mit erhöhtem Glühlampenverschleiß (ich habe sie sowieso alle ein bis zwei Jahre vorsorglich ausgetauscht). Mit den Xenon-Scheinwerfern ist das noch weniger ein Problem.

Auch irgendwelche „Aufmerksamkeitsverluste“ sind an den Haaren herbeigezogen. Es geht schlicht darum, den Kontrast zur Umgebung zu erhöhen und das geht am Besten durch Einschalten der Scheinwerfer.

Gruss, Niels

Hallo,

meines Erachtens sollte permanentes Abblendlicht Pflicht
werden. Der Mehrverbrauch ist bestenfalls in der Stadt
relevant und wird durch den Sicherheitsgewinn mehr als
ausgeglichen. Wie man sich im Zeitalter der spritfressenden
Geländewagen überhaupt zu so einer Aussage hinreißen lassen
kann ist mir schleierhaft.

Damit die Autofahrer ganz verdummen, oder ?

gruß

dennis

Der die eigenmächtige Sinnvolle Entscheidungskraft des Autofahrers stützt. Und wer es nicht sinnvoll kann, der sollte zur Kasse gebeten werden, um den Lerndruck zu erhöhen.