Schildkröten

Liebe/-r Experte/-in,

Ich züchte schon seit ein paar Jahren Schildkröten, ich hatte auch immer so einen Zettel, den ich beim Verkauf ausgefüllt hab (Reptilienpass), denn genau so einen habe ich auch beim Kauf der Elterntiere bekommen. Ich habe jetzt schon einige verkauft, aber anscheinend habe ich nicht die Richtigen (die gelben Cites) ausgefüllt. Angemeldet habe ich die Tiere auch nicht. Kann ich jetzt im Nachhinein, die Tiere noch anmelden oder ist es jetzt schon zu spät? Hab ich mich dadurch strafbar gemacht? Können mir die Tier auch weggenommen werden. Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich hab Angst meine Tiere zu verlieren…
Gruß Angi

Hallo,

also ich kenne das nur so das jeder Züchter seine Tiere anmelden muß, sobald diese verkauft werden gibt der Züchter über den Verkauf beim Amt Bescheid und der neue Besitzer muß die Tiere wieder anmelden. Jede Stadt hat da andere Richtlinien. Einfach mal nachfragen beim Amt. Eigentlich muß ein Züchter sich aber auch als Züchter beim Amt angemeldet haben, damals war es so das nicht jeder der LS hat auch automatisch züchten darf. Aufgrund des Artenschutzes. Bist du denn als Züchter irgendwo gemeldet oder ist das ein Hobby? Ob man die bereits verkauften Tiere noch im nachhinein anmelden kann, weiß ich leider nicht.

Hoffe ich konnte dir nen bischen weiter helfen, ansonsten meld dich nochmal

LG Sabine

Hallo

leider hast du nicht geschrieben was für Schildkröten du züchtest. Aber da du bis her die gelben Cites ausgefüllt hast wirst du meldepflichtige Tiere haben.Wenn das so ist mußt du es nachholen, und zwar schnell damit du nicht hohe strafen zahlen mußt.
Du hast jetzt folgende möglichkeiten:

  1. du besorgst dir die Papiere und füllst sie aus und schickst sie den neuen Besitzern(die müssen sie ja schließlich auch anmelden)
  2. du sagst den Amt das du es vergessen hast(was allerdings meist Geldstrafe mit sich bringt)muß aber nicht sein
  3. du fragst mal vorsichtig beim Amt an: eine Bekannte hat vergessen blablabla…
    oder du machst nichts und hoffst keiner merk was.

Was auch immer du tust du solltest es bald tun.

Ich würde einfach mal beim Amt nachfragen.

mfg Tine

Hallo Angi_schildkröten, das kann ich dir leider nicht beantworten, da ich noch nie eine meiner auch nachgezüchteten Schildkröten verkauft oder weitergegeben habe. Ich weiß allerdings, dass man nur mit einer Citis-Bescheinigung verkaufen darf. Daher denke ich nicht, dass der Pass ausreichend ist. Meine Erfahrung mit der Umweltbehörde (die ist hier dafür zuständig) sind allerdings gute gewesen als ich meine Schildkröten zu spät nachträglich angemeldet habe. Das muss allerdings nichts heißen, denn ich habe aus anderen Bundesländern auch schon anderes gehört. Sie nicht anzumelden ist strafbar, aber ich konnte damals mit der zuständigen Behörde ein Agreement treffen und bin nicht angezeigt worden und musste auch weder eine Strafe bezahlen noch wurden mir die Tiere weggenommen.
Ruf doch erst einmal an (mit Nummernunterdrückung) und spreche mit der Behörde.
Liebe Grüße

Vielen Dank :smile: ich werd da mal anrufen, vielleicht habe ich glück und es ist alles weniger schlimm, wie ich befürchte!

Ich besitze griechische Landschildkröten. Vielen Dank für die Infos. Ich melde mich mal beim Amt. Danke, Tine.
Ich muss sagen, ich bin erst seit gestern in diesem Forum, aber ich muss sagen, hier sind echt nette leute! =)

Grüßle Angi

Ich mach das eigentlich eher als Hobby, neben der Arbeit. Vielen Dank für deine Infos. =)

Grüße Angi

Frag doch einfach mal beim Amt nach.
Hast du den Käufern denn gesagt das die Tiere meldepöflichtig sind? Dann müßte eigentlich alles gut sein.

LG sabine