Schildmindestabstand

Hallo!

Ich habe letztens folgende Schildkonfiguration auf einer Bundesstrasse gesehen:

Dort stand ein fest eingegrabenes ‚alles-aufgehoben‘-Schild. Danach folgte eine temporaere Baustelle. Um diese zu schuetzen, war vor das ‚alles-aufgehoben‘-Schild ein mobiles Geschwindigkeitsbegrenzungsschild gestellt; wahrscheinlich, um das ‚alles-aufgehoben‘-Schild aufzuheben. :smile:
Ein findiger Verkehrsteilnehmer koennte das jetzt aber auch so sehen: Er passiert das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild und reduziert seine Geschwindigkeit entsprechend. Einen Meter spaeter folgt jedoch das ‚alles-aufgehoben‘-Schild und er kann wieder (die maximale Geschwindigkeit auf Bundesstrassen beachtend) so schnell fahren wie er will.
Dies fuehrt su folgender Frage: Wie gross ist der Mindestabstand zwischen zwei Verkehrsschildern?

Gruss
Paul

Also, ob es da einen Mindestabstand gibt, keine Ahnung. Aber eines ist ganz sicher und gilt für jeden Verkehrsteilnehmer:

Man hat eine Unfallverhütungspflicht und man hat seine Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen und den Sichtverhältnissen anzupassen. Ich weiß jetzt nicht genau, wie die Baustelle aussieht, aber sollte sie eine Spur einnehmen und ich müsste auf die Gegenfahrbahn um die Baustelle passieren zu können ergibt sich automatisch, dass man eben nicht mit jeder Geschwindigkeit durchfahren darf. Sollte etwas passieren wird derjenige mit aller Wahrscheinlichkeit sich nicht auf die Straßenschilder berufen können.

Dies fuehrt su folgender Frage: Wie gross ist der
Mindestabstand zwischen zwei Verkehrsschildern?

Hi,

ganz einfach, es gibt keinen Mindestabstand.

Die Schilder gelten in der Reihenfolge wie sie kommen. Was aber keineswegs als Freibrief zu sehen ist wenn es zu einem Unfall kommt.

Q-Gruß

Hallo,

sollte der Autofahrer aber „nur“ wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt werden, so kann man sehr wohl mit der Schilderreihenfolge argumentieren. :wink:

Grüße von
Tinchen

lustig!
huhu!

ganz einfach, es gibt keinen Mindestabstand.

Was ist denn, wenn das Schild 20 cm vor das andere gestellt wurde?
Dann gilt fuer 20 cm die Geschwindigkeitsbegrenzung und wird danach wieder aufgehoben?
oder was ist mit 1 cm?

Gruss
Paul

oder was ist mit 1 cm?

dann sieht man das dahinter stehende Schild nicht mehr. :smile:

Iru

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NOCH ist der gesunde Menschenverstand nicht …
… verboten!

Hallo Paul!

Ein findiger Verkehrsteilnehmer koennte das jetzt aber auch so
sehen

Dann wäre der „findige Verkehrsteilnehmer“ nach meiner unmassgeblichen Meinung nicht in der Lage, die Verkehrssituation zu erfassen.

Ob er sich mit dieser „Findigkeit“ weiterhin in den Straßenverkehr begeben sollte - darüber sollte er sich mal Gedanken machen!

LG Ulli - die zur Kenntnis nimmt, dass „Mitdenken“ irgendwie unmodern wird…

Hallo,

oder was ist mit 1 cm?

dann sieht man das dahinter stehende Schild nicht mehr. :smile:

Man kann Schilder in unterschiedlicher Höhe anbringen. :wink:
Gruß
loderunner

Hallo,

sollte wirklich der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass Schilder mit 1 cm Abstand hintereinander und versetzt angebracht werden, dann sollte der Schilderaufsteller zunächst mal einen Tritt in den … bekommen. Und der Autofahrer, der sich dann unbedingt darauf verlässt, dass die höhere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, ist im Schadensfall vermutlich verlassen.

Gruss

Iru, der so weit hergeholte Beispiele nicht mag

langsam genug…
Hallo!

dann sieht man das dahinter stehende Schild nicht mehr. :smile:

Wenn man entsprechend langsam faehrt, sieht man das Schild.
Aus dieser geringen Geschwindigkeit eventuell abzuleitende Verstoesse sind davon aber unabhaengig.

Gruss
Paul

Verstand, Vernunft, Gesetz und Laecheln
Hallo!

Der gesunde Menschenverstand richtet bei Rechtsfragen manchmal Schaden an. Dieser ‚Verstand‘ kann einem manchmal auch sagen, dass (zB in Strafprozessen) es soviele Hinweise auf die Schuld des Taeters gibt und er deswegen ja nur schuldig sein kann. Das sagen ja schliesslich auch der Nachbahr und die Frau von gegenueber! Und in der Zeitung stand doch auch sowas, oder?!
Doch solange nicht zweifelsfrei auf der Grundlage von Gesetzen bewiesen ist, dass er tatsaechlich schuldig ist, ist er unschuldig.

Dann wäre der „findige Verkehrsteilnehmer“ nach meiner
unmassgeblichen Meinung nicht in der Lage, die
Verkehrssituation zu erfassen.

Das ist dein moralisches Urteil. Es ist jedoch (so wie es aussieht) nicht generell verboten, seine Geschwindigkeit wieder zu erhoehen. Und was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Ob er sich mit dieser „Findigkeit“ weiterhin in den
Straßenverkehr begeben sollte - darüber sollte er sich mal
Gedanken machen!

Manchmal sind rechtliche Fragen einfach nur so interessant. Dass ich mir nach ihrem Ausgang zwingend verhalten werde, ist nicht gesagt.

LG Ulli - die zur Kenntnis nimmt, dass „Mitdenken“ irgendwie
unmodern wird…

Man kann Verkehrsschilder als durch Vernunft legitimierte Dinge sehen; sie regeln den Verkehr, um die Sicherheit aller zu gewaehrleisten. Doch kann man sie genauso als blosse Restriktion des Staates sehen.
Wann und wie ich mich an sie halte, entscheide ich sowieso auf Grund meiner Moralvorstellungen. Doch darum ging es mir garnicht.
Es ging mir einfach um die Beantwortung einer (von der direkten Realitaet losgeloesten) rechtlichen Frage. Wenn ich das naechste mal das Schild sehe, werde ich mich an die Diskussion hier erinnern und einmal mehr laecheln.
Aber ich verstehe dich schon; bei einigen Fragen hier bin ich auch manchmal versucht, sowas zu schreiben wie du. Doch sie war nicht so idiotisch gemeint, wie sie aussah.

Gruss
Paul

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War das als Frage gemeint???

Wie ich schon vorher geschrieben habe, man hat als Fahrzeugführer prinzipielle Pflichten. Selbst wenn nun keine Streckenverbote mehr gelten, es ist immer noch eine Baustelle und jeder hat seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. Bei Glatteis fährt auch keiner 100 km/h auf der Landstraße sondern passt seine Geschwindigkeit an.