Hi!
Ich verstehe die Aufregung nicht.
1.) lehnen wir hier in Deutschland die Todesstrafe ab. Daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln und diesbzgl. dümmliche Unterstellungen an Schily zu richten ist mehr als überflüssig.
2.) würde der Mann in Deutschland zu lebenslanger Haft, also zu 25 Jahren, mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt werden. Dieses Urteil würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach 15 Jahren von einem Berufungsgericht kassiert werden und der Mann würde sofort wieder in seine alte Terroristenvereinigung integriert werden und weitermorden.
Weshalb also sollen wir uns das Geld für seine Unterbringung und den Ärger (evtl. Freipressungsversuche) mit dem Kerl nicht sparen und ihn an die Amerikaner ausliefern, die ein auch in solchen Fällen funktionierendes Rechtssystem besitzen, wo lebenslang auch lebenslang bedeutet?
Von einer Todesstrafe kann hier übrigens kaum die Rede sein, da der Mann vermutlich in New York angeklagt werden würde, wo es selbige nicht gibt.
Selbst wenn man den Mann vor einem Militärgericht anklagen würde, welches u.U. eine Todesstrafe gegen den terroristen verhängen könnte, wäre das Ergebnis in keinster Weise ein Mord an dem mann durch deutsche Behörden.
Im deutschen Strafrecht könnte man hier (rein fiktiv) höchstens von einer Art UNterlassung sprechen, da man ja nicht ausliefert, sondern lediglich seinerseits auf eine Auslieferung verzichtet.
Ich persönlich halte das für einen sehr guten Weg, aus der Sache das bestmögliche für Deutschland und seine Bevölkerung herauszuholen.
Unsere Friedensträumer sollten vielleicht einmal darüber nachdenken, dass es auf dieser Welt viele Menschen gibt, die nicht nach ihren Multi-Kulti-Friede-Freude-Eierkuchen Regeln spielen und somit einer etwas anderen Behandlung bedürfen als der Auszahlung von Sozialhilfe und Resozialisiserungsurlaub auf dem Segelschiff…
Grüße,
Mathias

owT