Hallo Leute,
folgendes ist mir passiert: Ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen und zwei Monatsmieten Kaution hinterlegt. Von der Vormieterin übernahm ich die Küche für €1500,-. Als ich nach einer Nacht in der Wohnung anfing, alte Tapeten zu entfernen, stellte ich fest, daß die Wände in fast allen Räumen schimmlig waren. Das war zunächst nicht zu erkennen, weil die Schimmelflecken mit Alufolie überklebt und teilweise mit Anti-Schimmelfarbe bestrichen waren. Meine Freundin hat eine absolute Allergie gegen Schimmel, weshalb wir dort nicht einziehen können und nach einer Nacht fluchtartig das Haus verließen. Auch die anderen Mieter in dem Haus haben Schimmel an den Wänden, es muß also an der Dämmung liegen und kann nichts mit „zu wenig lüften“ oder „nicht heizen“ zu tun haben. Jedenfalls will mir die Vermieterin nur eine Monatskaution zurückzahlen und meint, das wäre fair. Und die €1500 für die Küche sind wohl auch weg, oder?
Ich bin für jeden Rat dankbar.
hallo,
ist eine Sache für den Anwalt oder Mieterschutzbund wenn man sich selber damit nicht auskennt.
Ich habe selber schon als Gutachter bei ähnlicher Sachlage
eine Rückabwicklung mit Schadensersatz erlebt.
Auf jeden Fall juristisch beraten lassen, damit man keine Formfehler macht oder Fristen versäumt.
Eine Rechtsschutzversicherung ist natürlich in Anspruch zu nehmen wenn der Versicherungsschutz Mietsachen einschließt.
Zum Schimmel - ist heutzutage eine sachliche Argumentation vor Gerichten kein Problem mehr. Einen Nachweis über die Schimmelallergie unbedingt mit zum Rechtsberater nehmen.
Viel Glück, Gruß Jörg
Hallo Michael,
rechtlich betrachtet hast Du nur dann die Möglichkeit, den Mietvertrag wegen arglistiger Tauschung anzufechten, wenn Du zuvor nachgefagt hast, ob die Wohnung irgendwelche Mängel oder gar Schimmel hat, die verdeckt sind. Wenn Dir also die Vermieterin eine Monatskaution erstatten wird, bist Du auf der günstigen Seite. Aber beachten. Du musst schriftlich mit der Vermieterin vereinbaren, dass das Mietverhältnis gegen Überlassung einer Monatsmiete nicht aufgenommen wird und " alle weiteren Ansprüche gegeneinander aufgehoben werden". Das bedeutet, dass nach der Rückzahlung einer Kaution beide Seite gegeneinander keine Ansprüche mehr haben. Die Küche gehört selbstverständlich Dir. Auch hier gilt für den Kaufvertrag, wenn Du Dir die Küche nicht genau angesehen hast und dort Schimmelschäden vorliegen, gehen diese zumindest gegen Dich. Du bist nach der Rechtssprechung verpflichtet, Dich umfassend zu informieren, Gegenstände umfassend zu prüfen.
folgendes ist mir passiert: Ich habe einen Mietvertrag für
eine Wohnung abgeschlossen und zwei Monatsmieten Kaution
hinterlegt. Von der Vormieterin übernahm ich die Küche für
€1500,-. Als ich nach einer Nacht in der Wohnung anfing, alte
Tapeten zu entfernen, stellte ich fest, daß die Wände in fast
allen Räumen schimmlig waren. Das war zunächst nicht zu
erkennen, weil die Schimmelflecken mit Alufolie überklebt
Also hier muss ich aus der Praxis Dir einfach erklären, wenn jemand eine Wohnung betritt, deren Wand teilweise oder ganz mit einer Alufolie überklebt ist, muss klar sein, dass eine Wand und die Tapeten oder Farbe nicht atmen kann und zwangsweise Schimmel hinter der Folie auftreten muss. Wenn jemand erstmals eine Wohnung anmietet, keine Erfahrung mit Mietwohnungen hat, kann man dies noch mit Unkenntnis begründen. Wer jedoch schon einmal eien Wohnung angemietet hat, kann keine Unkentnisse darlegen. Der muss sich - wie es so schön heisst - mangelnde Sorgfalt - bei Abschluss des Mietvertrages - vorhalten lassen. Dies ist nicht auf Dich bezogen, sondern wird allgemein vor Gericht so gehandhabt. Wenn Dir also auf Nachfrage ein erheblicher Mangel ( Schimmel ist dies) verschwiegen wurde, musst Du den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Eine Rückabwicklung gibt es bei einem Mietvertrag nicht. Dann hast Du Anspruch auf Rückgabe der gesamten Kaution und kannst sogar Schadenersatzansprüche geltend machen. Diese über Kosten der neuen Wohnungssuche, möglicherweise bis zu 24 Monate Mehrkosten einer gleich großen Wohnung.
Hast Du keine Fragen gestellt, kann die Vermieterin von Dir verlangen, dass Du ordnungsgemäss kündigst oder sie kann Dir anbieten, die Wohnung vom Mangel zu beseitigen. Dann bist Du an den Mietvertrag gebunden. In diesem Fall wäre dann der Einbehalt einer Monatskaution durchaus anzuraten. Wie hingewiesen, die Ungültigkeit des Mietvertrages schriftlich vereinbaren und Dir bei der Vertragsunterzeichnung eine Kaution in bar aushändigen lassen. Sonst musst Du der Kaution nachrennen.
und
teilweise mit Anti-Schimmelfarbe bestrichen waren. Meine
Freundin hat eine absolute Allergie gegen Schimmel, weshalb
wir dort nicht einziehen können und nach einer Nacht
fluchtartig das Haus verließen. Auch die anderen Mieter in dem
Haus haben Schimmel an den Wänden, es muß also an der Dämmung
liegen und kann nichts mit „zu wenig lüften“ oder „nicht
heizen“ zu tun haben. Jedenfalls will mir die Vermieterin nur
eine Monatskaution zurückzahlen und meint, das wäre fair.
siehe oben. Mich überrascht eigentlich, weshalb Du schon bei Einzug die Kaution gezahlt hast. Der Mieter hat das Recht die Kaution in zwei oder drei Monatsraten zu bezahlen. Man sollte auf jeden Fall vereinbaren, dass die erste Kaution mit der ersten Miete bei Einzug zu zahlen ist.
Und
die €1500 für die Küche sind wohl auch weg, oder?
Hast Du die Küche auch schon bezahlt ? Hat Dir die Mieterin erklärt, weshalb sie ausgezogen ist und dass es Schimmel gegeben hat ? Oder hast Du sie gefragt und sie hat den Schimmel abgestritten ? Gibt es dafür dann Zeugen ? Wenn dem so wäre, hast Du eine große Chance die Rückabwicklung es Kaufvertrages über einen Anwalt durchzusetzen. Dies gilt auch, wenn die Vormieterin Dir Vorteile der Wohnung erläutert hat, die nicht zutreffen.
Ein ´Hinweis an Alle. Vor Kaufübernahme einer Einbauküche von einem Vormieter niemals die Küche zahlen bevor die Wohnung geräumt und konkret besichtigt werden konnte. Kaufvorvertrag erstellen, in welchem ein Rücktrittsrecht vorbehalten bleibt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Wohnung Mängel und Schäden hat, die vor dem Kauf nicht bekannt waren.
Gruss Günter