Schimmel

Liebe/-r Experte/-in,

Ich benötige dringend Ihren fachlichen Rat.
Ende Mai d.J. bin ich in eine soeben fertig gestellte Wohnung als Mieterin eingezogen. Von Anfang an hatte ich das Gefühl, dass es sich sehr feucht in der Wohnung, insbesondere im Schlafraum anfühlt. Dort konnte ich morgens sogar Wassertropfen an und unter meiner Pflanze ausmachen.

Ich habe die Vermieterin mehrfach vergeblich darauf aufmerksam gemacht, auch dass es im Schlafraum ganz muffig stinkt. Ich habe auch zunehmend Atembeschwerden und Husten.

Ich habe darauf geachtet, überproportional auf Stoss zu lüften, da sonst das Klima für mich auch zu unangenehm war.

Am 2.7. hatte ich dann das erste Mal Schimmel in den Räumen, auf den Holz-Fussleisten sitzend, dort, wo diese auf Stoss geschnitten oder genagelt war.

Ich habe ein Hygrometer gekauft und einen USB Logger. Ich hatte und habe durchschnittlich 85 %. Luftfeuchte, die ich nicht herausgelüftet bekomme.

Später trat noch einmal Schimmel auf. Ich habe immer Fussleisten und Ecken kontrolliert.
Durch Zufall stellte ich vor 2 Wochen fest, dass ein Stuhl, welchen ich im Schlafzimmer stehen hatte, im Sitzbereich durchgeschimmelt war (Bildung von watteartigem Matarial auf der Oberfläche).

2 Tage später entdeckte ich, dass die Rückwände meiner Nachtschränke massivst von Schimmel befallen sind. Bilder, die ich in der Wohnung stehen und hängen hatte, sind gewellt, ein Bild an der Wand hängend, nahe Schlafzimmer war hinten total durchgeschimmelt.

Vorgestern wurde Schimmel hinter einer abgenommenen Fussleiste festgestellt.

Der Vermieter behauptet nun, dass ich zu wenig gelüftet hätte. Jeder der anderen Wohnungseigentümer muss zum Parkpaltz hin an meinern Fenstern (EG) vorbei und kann bezeugen, dass meine Fenster ständig offen stehen.

Ich weiss aber, dass der Bau im Winter ganz massiven Feuchtigkeisteinbruch hatte, es gibt Fotos, wie nass die Wohnung war. Mitbewohner haben mir gesagt, dass in den nassen Estrich die Fussbodenheizung verlegt wurde. Laut Messung des Laminatlegers war der Fussboden aber angeblich trocken.

Ich bin ratlos und muss jetzt vorläufig zum Schaden meiner Gesundheit hier wohnen ( das Schlafzimmer habe ich erst einmal geräumt).

Welche Chancen habe ich überhaupt, hier nachzuweisen, dass der Schimmelbefall nicht am zu wenigen Lüften meinerseits liegt. Vor allem, wenn ich jetzt einen Gutachter gerichtlich bestellen lasse, dauert das ewig und bis dahin trocknet der Bau ja langsam aus.

Viele Grüsse und Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Pat Rixx

Hallo Pat,
hier handelt es sich um den klassischen Fall von Neubaufeuchte. Beim Erstellen des Gebäudes werden tausende von Litern Feuchtigkeit eingebracht, die später erst wieder weggelüftet werden müssen. Bis die übliche Ausgleichsfeuchte erreicht ist, kann 2 - 3 Jahre dauern. Die Erstbezieher solcher Wohnungen müssen überproportional viel lüften und heizen.
Dass der Estrich feucht eingebaut wird und über die Fußbodenheizung verlegt wird ist ganz normal, anders ginge es ja auch nicht. Allerdings muss dieser Estrich in bestimmter Art und Weise trockengeheizt werden, bevor er belegt werden kann. Über dieses Trockenheizen muss ein Heizprotokoll erstellt worden sein, auch muss am Ende des Durchgangs eine Feuchtemessung des Estriches erfolgen, sonst muss der Heizdurchgang wiederholt werden. Auch der Bodenleger sollte eine CM-Feuchtemessung vor dem Verlegen gemacht haben, um zu prüfen, ob der Estrich belegereif ist. All das sollte auch zum Nachweis protokolliert worden sein.
Eine weitere Möglichkeit wäre noch, dass Undichtigkeiten an der Heizungs- oder Wasserleitung vorliegt und es deshalb so feucht ist. Auch dies sollte überprüft werden.
Dass die beschriebenen Einrichtungsteile verschimmelt sind, hängt daran, dass diese Teile in der Regel nicht beschichtet sind (z. B. die Schrankrückwände und die Bilderrückseiten) und daher gut die in der Raumluft vorhandene Feuchtigkeit aufnehmen. Sind diese Teile lange feucht, setzen sich Schimmelsporen, die immer in der Raumluft vorhanden sind, darauf ab und beginnen zu wachsen. Entsorgen Sie am besten diese Teile.
Zum Trocknen der Räume sollten Luftentfeuchter aufgestellt werden, damit geht es am schnellsten.
Die Fußleisten sollten erst mal eine ganze Weile nicht montiert werden, damit auch der Estrichbereich abtrocknen kann. Sollte der Estrich insgesamt noch zu feucht sein, muss das Laminat noch mal aufgenommen werden und der Estrich vorschriftsmäßig getrocknet werden.
Ein Gutachter kann von Ihnen jederzeit bestellt werden, um die Ist-Situation aufzunehmen. Auch vom Gericht können Sie einen Gutachter zu einem sogenannten Beweissicherungsverfahren anfordern. Versuchen Sie sich doch mit Ihrer Vermieterin darauf zu einigen, gemeinsam einen Gutachter zu bestellen, der die Ursachen ermittelt.
Sollte der Bau zu feucht sein oder ein Wasserschaden wg. Undichtigkeiten vorliegen, ist die Beseitigung sowieso Sache des Eigentümers. Sollten Sie nicht explizit auf ein erhöhtes Lüften ( 6-7 Mal täglich) wg. Neubauchfeuchte hingewiesen worden sein, trifft Sie auch keine Schuld, wenn Sie normal gelüftet haben.

Schimmelfreie Grüße

Jochen Merx
www.Schimmel-Sachverstaendiger.com

Sehr geehrter Herr Merx,

ganz vielen Dank für die sehr schnelle und ausführliche Antwort.

Was mir immer noch nicht klar ist, woher weiss ich, ob der Bau „zu feucht“ ist?

Sind ständige Luftfeuchte von 80 % -in der Spitze sogar 90% zu feucht?

Wer könnte überhaupt im Normalfall so ein häufiges Lüften gewährleisten? Ich habe es aber getan, weil ich mir die Arbeitszeit einteilen kann.

Wer ist denn jetzt für den entstandenen Schaden verantwortlich? Ich bin auf diese Feuchtigkeit und ein solches Lüften nicht hingewiesen worden.

Freundliche Grüße
Pat

Hallo Pat,
bei Ihnen ist es eindeutig zu feucht in der Wohnung, die gemessenen und durch Datenlogger ja auch nachweisbaren Feuchtewerte sind zu hoch. Fordern Sie die Vermieterin auf, den Schaden zu beseitigen. Lassen Sie auch die Dichtigkeit von Heizungs-, Wasser- und Abwasserrohren untersuchen und prüfen, dafür ist die Vermieterin zuständig. Für den entstandenen Schaden muss die Vermieterin aufkommen.

Gruß
Jochen Merx

Hallo Pat,
dein Problem mit dem Schimmel ist offensichtlich ein mehrschichtiges.
* die Wohnung ist neu und vielleicht nicht richtig ausgetrocknet
* der Sommer ist eine sehr schlechte Zeit um Feuchtigkeit aus einer Wohnung zu bringen (Lüften bringt nur etwas wenn die Luft draußen trockener ist als die Luft in der Wohnung - je wärmer die Luft allerdings ist umso feuchter ist sie, d.h.: lüften nur wenn die Luft draußen mindestens ca. 5°C kühler ist als drinnen - dies ist im Sommer höchstens einmal am späten Abend oder am frühen Morgen und in der Nacht der Fall, es gibt sogar Nächte da ist es immer zu warm und daher zu feucht)
* Du hast mindestens eine Pflanze im Zimmer (Pflanzen geben auch Feuchtigkeit ab)
Meine Ratschläge bzw. Folgerungen:
* die Pflanzen erst mal aus der Wohnung (vielleicht auf den Balkon - wenn es draußen zu kalt wird kannst Du sie gerne wieder hineinstellen, dann ist auch die Außenluft trockener und Du bringst mit richtigem Lüften die Feuchtigkeit leicht wieder hinaus)
* lüften (Stosslüften für ca. 5min. bis 10min.) nur dann wenn die Außenluft trocken genug ist (mind. 5°C kühler als innen)
* jetzt im Herbst und Winter wird die Wohnung recht leicht trocken werden
* bezüglich Bauschäden bzw. noch vorhandener Baufeuchtigkeit kann nur ein Fachmann vor Ort helfen
* so rasch als möglich einen Gutachter bestellen
* alle möglichen Beweise zusammentragen (Fotos, Daten vom Logger usw.)
Ich hoffe vorerst einmal geholfen zu haben, melde Dich bitte wegen dem Ergebnis.

lg, Lois

Hallo Pat,

Du musst nicht zwangsläufig zu Gericht gehen.
Was Du in jedem Fall machen kannst, ist einen Gutachter selbst beauftragen. Damit wird der Status der Wohnung festgehalten und dokumentiert. Falls es doch zu einer Gerichtsverhandlung kommt, hat die Aussage des Gutachters in jedem Fall mehr Gewicht, als Deine Aussage alleine. Auf die Nachbarn würde ich nichts geben. Die sehen vielleicht, dass das Fenster offen ist, ob sie es registrieren und vor Gericht bestätigen können ist eine andere Sache.
Wenn Du einen Gutachter einschaltest, kannst du ihm ja Deinen Verdacht auf Neubaurestfeuchte mitteilen. Und ihn außerdem bitten, Deine Lüftungs-/ Heizverhalten mittels Datenlogger zu dokumentieren.

Alles Gute

Barbara

Hallo,
eine schnelle und fachgerechte Sanierung empfehle ich dringend. Bis dahin Datenlogger aufzeichnen und die Daten auf dem PC / Laptop speichern. Zudem sollten so viele Fotos wie möglich gemacht werden um den gesamten Ablauf zu dokumentieren. Empfehlen möchte ich auch einen Gutachter / Baubiologen sowie einen Rechtsanwalt für Baurecht hinzu zu ziehen.
Wichtig ist alles was geht zu dokumentieren: z.b. Wandfeuchtigkeit, Oberflächentemperatur der Wand, Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit sowie Wann, wie und wie lange gelüftet wurde und alle Daten der letzten Sanierung / Renovierung dokumentieren.
Beste Grüße und viel Erfolg

Ich bin ratlos und muss jetzt vorläufig zum Schaden :meiner Gesundheit hier wohnen (das Schlafzimmer habe
ich erst einmal geräumt).

Welche Chancen habe ich … nachzuweisen, dass der
Schimmelbefall nicht am zu wenigen Lüften meinerseits :liegt.
Vor allem, wenn ich jetzt einen Gutachter gerichtlich
bestellen lasse, dauert das ewig und bis dahin :trocknet der Bau ja langsam aus.

Ihre Schilderung klingt für mich erst einmal nach einem Bauschaden, was zu überprüfen wäre. Des Weiterren können Sie zwar einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit einer Untersuchung des Sachverhaltes beauftragen und aus eigener Tasche bezahlen. Ob die von Ihren Sachverständigen erzielten Ergebnisse vor Gericht und von der Gegenpartei (Vermieter) anerkannt werden ist dann noch die Frage. In der Regel gilt dieses Gutachten dann als vorgerichtliches Parteigutachten, und das Gericht wird dann einen Gutachter mit einer Beweissicherung beauftragen. Bis zur Beauftragung des Gerichtsgutachters können also Monate vergehen. Auf Kosten Ihrer Gesundheit!

Auf Grund meiner jahrelangen Erfahrung kann Ich mich gern auch Ihrem Fall annehmen.Kontakt: www.schadstofffrei.de/kontaktformular.php

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Müller
Sachverst. für Bau- und Gebäudeschadstoffe

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Müller & Partner
Sachverständigen und Ingenieurbüro

  • Büro für Bau- und Gebäudeschadstoffe -

WebInfo: www.schadstofffrei.de
Referenzen: www.schadstofffrei.de/Referenzen-Schadstoffgutachten…

Das ist zu komplex, da sollte ein Gutachter von vor Ort mit einbezogen werden, dieser kann mittels Wärmebildkamera prüfen und evtl. Datenlogger installieren,… K. Taebig

Sorry,

ich hatte leider noch keine Zeit, auf die Fragen zu antworten.

Ist das Problem noch aktuell?

Gruß

H.-P. Dresen