hallo,
mal ne grundsätzliche Frage:
Bei Schimmelbildung im 1. Stock eines 6 Familienhauses (in den unteren 2 Wohnungen) ist da nur der jeweilige Wohnungseigentümer (Sondereigentum) betroffen, oder die ganze Eigentümergemeinschaft ?
Es ist davon auszugehen, das die Ursache zwischen Kellerstock und 1. Stock zu suchen ist.
Danke
Wenn die Ursache nicht auf Lüftungsfehler oder Feuchtigkeitsquellen in der Wohnung (Trockenständer,Zimmerspringbrunnen) zurückzuführen sind, die Eigentümergemeinschaft.
Sind ja dann wohl irgendwelche Dämmfehler an der Fassade, die ja Gemeinschafztseigentum ist.
Gruß Norbert
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hallo,
da du erst mal wissen mußt woher das kommt, müßtest du die kosten der beweisführung (zB. gutachter mit infrarotkamera ca 600€)verauslagen. kann der nachweis erbracht werden, das es ein allgemeinschaden ist musst du deine verauslagten kosten zurückfordern. ist es allerdings ein selbstverschuldeter schaden, bleibst du drauf sitzen. …allemal besser als nichts zu tun
gruß
Auf dem bereits entstandenen Schaden in/an deinem Sondereigentum bleibst du sitzen, falls du der Eigentümergemienschaft resp. dem Verwalter nicht schuldhaftes Handeln nachweisen kannst. Da bin ich aus eigener Erfahrung klug.
Meines Erachtens: Auch wenn du erst einmal vorsorglich einen Sachverständigen beauftragst, zahlst du als Besteller immer die Kosten unabhängig vom Ergebnis!
Allerdings zwingst du dann damit die Eigentümergemeinschaft den Schaden zu beheben.
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