Schimmel am Dachfenster-Recht auf Austausch ?

Hallo Zusammen,

wir sind Eigentümer einer Wohnung in welcher es zwei Velux Holzdachfenster (20 Jahre alt) im Schlafzimmer gibt. Diese schimmeln immer wieder vor allem im Winter-auch ein neuer Anstrich vor drei Jahren hat nicht wiklich viel gebracht. Das Holz ist eigtl von Oktober bis April ständig durchfeuchtet, die Scheiben frieren von Innen zu. Ich kann den Schimmel nur oberflächlich „wegwischen“. Für uns ist es eine eindeutige Sache-die gehören ausgetauscht. Diese Sache fällt aber ins Allgemeineigentum und unser Hausverwalter meinte, wir müssten beweisen das dieser Schimmel gesundheitsschädlich sei (so ein Gutachten kostet ca 300-500 Euro!!!) nur dann kann er ein Austausch vornehmen lassen, da die Fenster ja eigtl noch funktionstüchtig seien. Hat da jemand Erfahrung ??? Wir schlafen mit einem Baby in diesem Zimmer und wollen die Schimmelfenster schenllstmöglich loswerden!! Danke für jeden Tipp!!!

Hallo Cosima00
Fenster sind Gemeinschaftseigentum, wenn nichts anderes vereinbart ist, und somit muß der Austausch von der Eigentümergemeinschaft, d.h. evtl. von den Rücklagen oder einer Sonderumlage bezahlt werden. Ich würde an deiner Stelle den Verwalter auffordern, sofort eine Eigentümerversammlung einzuberufen, da die Angelegenheit sehr wichtig ist, zumal ihr noch ein Kleinkind habt. Und Schimmelbildung in der Wohnung ist sehr schädlich. Das braucht man nicht zu beweisen. Vielleicht solltet ihr auch gleich euren Verwalter austauschen. Der scheint mir nämlich keine Ahnung zu haben.
Also sofort eine Eigentümerversammlung einberufen, die Sache beschließen und die Fenster schnellstens austauschen lassen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Grüße
Eisenhut