Guten Tag,
nehmen wir mal an jemand hat Plötzlich Schimmel in seiner Wohnung, genauer hinter seinem Kleiderschrank. Ein Sachverständiger kommt und schaut sich die Sache an und ist der Meinung das diese Wand aus Bautechnischen Gründen für so etwas besonders anfällig ist. Nun dies wussten Mieter und Vermieter nicht, in den 20 Jahren wo das Haus steht hat dort noch nie ein Kleiderschrank gestanden. Der Sachverständige hat auch erklärt was man dagegen tun kann worum sich der Vermieter auch kümmern wird.
Die eigentliche Frage bezieht sich aber auf den Kleiderschrank. Dessen Rückwand ist stark verschimmelt und beim Abziehen von der Wand ist die Bodenplatte gerissen, weil sie wegen der Feuchtigkeit aufgequollen ist (Sperrholz). Dem Vermieter ist eindeutig klar das er dem Mieter den Kleiderschrank irgendwie ersetzen muss. Aber die Frage stellt sich in welcher höhe? Dem Anschein nach handelt es sich schon um einen älteren Schrank und auch kein sehr teures Model, Bauhausqualität. Soll man vom Mieter einen Nachweis über das alter und den ursprünglichen Kaufpreis verlangen? Muss der Vermieter einen komplett neuen Schrank bezahlen auch wenn der alte Schrank schon älter war? Kann der Vermieter bezüglich des neuen Schrankes irgendwelche Auflagen machen, damit der Mieter den alten billig Schrank nicht auf Kosten des Vermieters durch ein teures Markenmöbel ersetzt?
Wie soll man da vorgehen, damit es für beide Parteien fair abläuft. Ich danke für Antworten
Hallo!
Ist nicht bekannt, das fast nie der Neuwert oder der volle Preis eines Ersatzkaufs ersetzt werden muss ? Solche Klauseln gibt’s in Hausratversicherungen.
Im Schadenersatzrecht gilt nur der Zeitwert.
und wenn man hier schon hört, Schrank war sowieso preiswert und noch dazu sehr alt(aber keine Antiquität) was soll der dann für einen Restwert/Zeitwert haben ?
Einen Anhaltspunkt über den damaligen Wert oder heutigen Wert eines Vergleichsmodells braucht man schon und dann rechnet man für das Alter und Zustand zurück.
50-100 € ? Beschaffung eines guten gebrauchten aus dem Sozialkaufhaus ?
mfG
duck313
Hallo
50-100 € ? Beschaffung eines guten gebrauchten aus dem Sozialkaufhaus ?
Müsste eigentlich auch der Aufwand für die Neubeschaffung irgendwie vergütet werden?
Ich denke immer wieder, was für ein riesiger Aufwand es wäre, wenn ich für irgendeinen Gegenstand aus meinem Besitz einen gleichwertigen gebrauchten Ersatz besorgen müsste, und hoffe dann, dass mir, wenn überhaupt, dann nur ganz neuwertige Gegenstände von anderen Leuten zerstört werden.
Viele Grüße
Hallo,
Ich denke immer wieder, was für ein riesiger Aufwand es wäre,
wenn ich für irgendeinen Gegenstand aus meinem Besitz einen
gleichwertigen gebrauchten Ersatz besorgen müsste, und hoffe
dann, dass mir, wenn überhaupt, dann nur ganz neuwertige
Gegenstände von anderen Leuten zerstört werden.
Das muss natürlich auch bedacht werden. Der alte Schrank muss abgebaut werden ein neuer gekauft und aufgebaut werden. Außerdem hätte der Mieter sich im normallfall gar keinen Schrank kaufen müssen, eventuell auch nicht die finanzielle Möglichkeit dafür. Dann der Aufwand sämtliche Kleidung aus dem Schimmelschrank zu waschen.
Der Vermieter wird die Kosten für einen vergleichbaren Schrank zahlen.
Jeder verantwortungsbewusste Eigentümer hat für sein Objekt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass diese dem Mieter erklären würde, dass der Eigentümer nicht haftbar ist.
vnA
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