Hallo, liebe Experten!
Ich habe folgende Frage:
Ein Paar ist im August in eine 2Zi-Wohnung eingezogen. Nun haben sie
im Schlafzimmer ueber dem Schrank in der Ecke einen Schimmelfleck
entdeckt (er war durch davor stehende Gegenstaende etwas verdeckt,
deshalb wurde er frueher nicht gesehen). Um den Schimmelfleck herum
sind deutlich Feuchtigkeitsspuren auf einer Flaeche von vielleicht
1m^2 an der Wand zu erkennen. Daraufhin wurde der Schrank genauer
untersucht, und es wurde festgestellt, dass Teile der Schrankwand
feucht und z.T. auch verschimmelt waren! Der Schrank wurde sofort
ausgeraeumt und vorgerueckt. Sowohl auf der Rueckseite des Schrankes,
als auch auf an der Wand waren grosse Schimmelflecken zu sehen (>1
m^2).
Aus folgenden Gruenden denkt der Mieter, dass das Problem auf einen
Baumangel zurueckzufuehren ist:
Die Wohnung ist die oberste im Haus (Flachdach), noch dazu sind beide
betroffenen Waende Aussenwaende. Die Wand ist auch deutlich kaelter
als die Innenwaende. Gelueftet wurde regelmaessig (aber wie kann man
das nachweisen?), ebenso wurde gut geheizt (schon allein wegen der
ewig frierenden Frau). Ausserdem sind keine anderen Teile der Wohnung
(weder Kueche noch Bad) betroffen, obwohl dort auch Schraenke an den
Waenden stehen. Auch hat ein befreundet Bauingenieur versichert, dass
der Grund wohl eine mangelhafte Isolierung ist.
Weiters gibt es Hinweise, dass der Schimmelbefall sich erst in
juengster Zeit schnell ausgebreitet hat. Neben dem Schrank angelehnt
stand ein aufgerollter Teppich. Dieser zeigte auch deutliche Spuren
von Schimmel. Diese waren aber sicher vor ca. 2Wo noch nicht da
(jedenfalls nicht sichtbar).
Meine Frage ist nun: Wie soll man reagieren, und was kann man vom
Vermieter erwarten? Der Vermieter ist eine Privatperson; die Wohnung
ist eine Eigentumswohnung in einem groesseren Haus. Soll man sich
darauf einlassen, dass der Vermieter einen an die Hausverwaltung
verweisst? Welche konkreten Schritte darf man vom Vermieter erwarten/
fordern? Sollte der Mieter auf ein Hinzuziehen von Sachverstaendigen
bestehen? Sollte er darauf bestehen, dass der Vermieter das Problem
besichtigt? Oder genuegt der Hausmeister? Wie geht man mit dem
entstandenen Schaden um? Teile des Schrankes sind unbrauchbar (v.a.
Rueckwand), der besagte Teppich ist befallen, ebenso einige
Kleidungsstueckt (z.B. ein teurer Anzug). Welche Ansprueche hat man
diesbezueglich?
Vielen Dank fuer eure Antworten!