Schimmel an der Wand

Moin!

Mal angenommen, in der Küche ist der Schimmelbefall so gravierend, dass der Putz entfernt werden und erneuert werden muss.

Ursache:
Es wurde zwar immer gut und regelmäßig gelüftet, besonders wenn sehr dampfig gekocht wurde. Dennoch ist Schimmel entstanden. Wie nun erfahren, liegt es daran, dass die Küchenunterschränke zu nah an der Wand standen. Dadurch konnnte die Luft nicht ausreichend zirkulieren. Man hatte keine Fußabschlussleisten angebracht und war der Meinung, dass dies ausreiche. Leider doch nicht, denn hätten auch die Schrankrückwände nicht angebracht werde dürfen, um ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten.

Es handelt sich um eine Mietwohnung.

Ist dies ein Fall für die private Haftpflicht? Oder für die Gebäudehaftpflicht des Vermieters?

Vielen Dank für Antworten.
e

Ist dies ein Fall für die private Haftpflicht? Oder für die
Gebäudehaftpflicht des Vermieters?

Haftung und damit die Leistung einer Haftpflichtversicherung setzt Verschuldem voraus. Ich persönlich kann hier weder ein Verschulden des Mieters, noch eines des Vermieters erkennen. Wenn man sicher gehen will, kann man den Versicherungen den schaden erstmal melden und dann abwarten welche Reaktion erfolgt.

Erstmal vielen Dank für die Antwort.

Ich hatte angenommen, dass es ein Verschulden des Mieters ist, weil er nicht richtig gelüftet hat und es somit zum Schimmelbefall gekommen ist.

Die Hotline der Versicherung sagte auch, man solle den Schaden erstmal melden und dann würde die Schadensabteilung entscheiden. Das kam mir etwas seltsam vor…

Naja, Versuch macht kluch…

Nochmals danke und viele Grüße
e

Ich hatte angenommen, dass es ein Verschulden des Mieters ist,
weil er nicht richtig gelüftet hat und es somit zum
Schimmelbefall gekommen ist.

Das isz ein gängiges Vermieter-Argument. Nach meiner Erfahrung sind meistens Baumängel oder Planungsfehler die Ursache für schimmel in der Wohnung.

Oh, der Vermieter ist diesbezüglich recht entspannt und mehr darauf aus, dass Problem zu lösen.Es geht garnicht so sehr um die Schuldfrage zwischen Vermieter und Mieter, sondern wirklich nur darum, ob es ein Versicherungsfall sein könnte.

Das muss noch zur Verteidignung des Vermieters gesagt werden :wink:

Ein schönes Restwochenende!