Schimmel an Innenwand

Wir sind Besitzer einer ETW in einem Mehrfamilienhaus. An einer Wand unserer Wohnung haben wir ein Probelm mit einer feuchten Stelle, ca. 20 cm im Durchmasser. An der Rückseite der Wand befindet sich das Badezimmer mit dem Badewannenauslauf. An der betroffenen Wand steht ein Bücherschrank. Heute entdeckte ich an der Schrankrückseite diese Stelle. An der gleichen Stelle zeigte sich vor ca. 2 Jahren ebenfalls eine feuchte Stelle, wir rückten damals das damalige Regal etwas weiter von der Wand weg und entfernten die Tapeten in diesem Bereich, die Stelle blieb trocken.

Wir sind nun etwas ratlos. Ist es möglich, dass sich in der Wand Kondeswasser bildet und nach aussen durchschlägt?

Wer ist für so einen Schaden zuständig? Zahlt das die Hausverwaltung? Hat jemand einen Rat für mich, bevor ich mich an die Hausverwaltung wende?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo erst mal, Renate,

und wenn Deine Frage auch besser unter „Hauswirtschaft und Handwerk“ gepasst hätte, ein Tipp:
Wenn die feuchte Stelle wirklich an der Stelle der Wand ist, wo auf der anderen Wandseite der Badewannenabfluss ist, liegt ziemlich sicher eine Undichtigkeit des Abflusses vor.
Da sollte man mal auf der Badezimmerseite der Wand nachschauen.

Gruß
WB

Wir sind Besitzer einer ETW in einem Mehrfamilienhaus. An
einer Wand unserer Wohnung haben wir ein Probelm mit einer
feuchten Stelle, ca. 20 cm im Durchmasser. An der Rückseite
der Wand befindet sich das Badezimmer mit dem
Badewannenauslauf. An der betroffenen Wand steht ein
Bücherschrank. Heute entdeckte ich an der Schrankrückseite
diese Stelle. An der gleichen Stelle zeigte sich vor ca. 2
Jahren ebenfalls eine feuchte Stelle, wir rückten damals das
damalige Regal etwas weiter von der Wand weg und entfernten
die Tapeten in diesem Bereich, die Stelle blieb trocken.

Wir sind nun etwas ratlos. Ist es möglich, dass sich in der
Wand Kondeswasser bildet und nach aussen durchschlägt?

Wer ist für so einen Schaden zuständig? Zahlt das die
Hausverwaltung?

Wenn, dann die Eigentümergemeinschaft.
Falls die Ursache im Gemeinschaftseigentum liegt, zahlt sie dessen Behebung.
Den bereits entstandenen Schaden zahlt dir sicher nicht die Eigentümergemeinschaft.

Hat jemand einen Rat für mich, bevor ich mich
an die Hausverwaltung wende?

Es muss die Ursache für die Feuchtigkeit festgestellt werden. Leichter gesagt als getan. Da es sich scheinbar um eine an das Bad grenzende Innenwand handelt, könnte die Ursache wie schon vermutet am Abfluß, aber auch an einer in der Wand verlaufenden Wasserleitung handeln. Auch Wasser von der darüberliegenden Wohnung ist denkbar. Ein erfahrener Installateur könnte hier vielleicht hilfreich sein.

Gruß n.

Hallo, vielen Dank für Eure schnellen Antworten, ich werde die Wasserleitung mal vom Installeur prüfen lassen.