Hallo,
einmal angenommen eine Person A mietet eine Wohnung. Es handelt sich um eine Wohnung in einem um 1900 gebauten Haus.
Bei einer erneuten Besichtigung kurz vor Einzug (zum endgültigen Ausmessen etc.) stellt Person A fest, dass sich im Wohnzimmer innen an den Rolladenkästen schwarzer Schimmel gebildet hat.
Offenbar sind die Rolladenkästen nicht isoliert und bilden somit eine Kältebrücke.
Der Vormieter bestätigt auf Anfrage der Person A, dass auch bei seinem Einzug hier Schimmel vorhanden gewesen sei und dass er selbst diesen aufwendig hat entfernen lassen und eine „Schimmel-Schutzfarbe“ an den Stellen aufgetragen worden sei.
Kann Person A vor dem Einzug (Mietvertrag wurde bereits vor 2 Monaten unterschrieben) nun vom Vermieter verlangen, dass
a) der Schimmel entfernt wird (ggf. durch eine fachgerecht arbeitende Firma?)
b) Maßnahmen zum Schutz vor Neubefall getroffen werden
und hierbei dann auch gleich
c) die Rolladenkästen isoliert werden (ggf. nach heutigem Standard?)
?
Oder ist der Vermieter dazu nicht in die Pflicht nehmbar?
Vielen Dank im voraus!
Frank