Schimmel bei Einzug - was muss der Vermieter tun?

Hallo,

einmal angenommen eine Person A mietet eine Wohnung. Es handelt sich um eine Wohnung in einem um 1900 gebauten Haus.

Bei einer erneuten Besichtigung kurz vor Einzug (zum endgültigen Ausmessen etc.) stellt Person A fest, dass sich im Wohnzimmer innen an den Rolladenkästen schwarzer Schimmel gebildet hat.

Offenbar sind die Rolladenkästen nicht isoliert und bilden somit eine Kältebrücke.

Der Vormieter bestätigt auf Anfrage der Person A, dass auch bei seinem Einzug hier Schimmel vorhanden gewesen sei und dass er selbst diesen aufwendig hat entfernen lassen und eine „Schimmel-Schutzfarbe“ an den Stellen aufgetragen worden sei.

Kann Person A vor dem Einzug (Mietvertrag wurde bereits vor 2 Monaten unterschrieben) nun vom Vermieter verlangen, dass

a) der Schimmel entfernt wird (ggf. durch eine fachgerecht arbeitende Firma?)

b) Maßnahmen zum Schutz vor Neubefall getroffen werden
und hierbei dann auch gleich
c) die Rolladenkästen isoliert werden (ggf. nach heutigem Standard?)

?

Oder ist der Vermieter dazu nicht in die Pflicht nehmbar?

Vielen Dank im voraus!

Frank

Hallo,

es ist durchaus möglich, dass bei einer Wärmebrücke ( irrtümlich wird immer von der Kältebrücke gesprochen ) sich Schimmelschäden ergeben.

der Mieter hat einen Anspruch an den Vermieter auf Beseitigung des Schmmels, wenn der Vormieter den Schimelschaden unfachmännisch beseitigt hat. Dies scheint wohl der Fall zu sein.

einmal angenommen eine Person A mietet eine Wohnung. Es
handelt sich um eine Wohnung in einem um 1900 gebauten Haus.

Bei einer erneuten Besichtigung kurz vor Einzug (zum
endgültigen Ausmessen etc.) stellt Person A fest, dass sich im
Wohnzimmer innen an den Rolladenkästen schwarzer Schimmel
gebildet hat.

Offenbar sind die Rolladenkästen nicht isoliert und bilden
somit eine Kältebrücke.

Der Vormieter bestätigt auf Anfrage der Person A, dass auch
bei seinem Einzug hier Schimmel vorhanden gewesen sei und dass
er selbst diesen aufwendig hat entfernen lassen und eine
„Schimmel-Schutzfarbe“ an den Stellen aufgetragen worden sei.

Kann Person A vor dem Einzug (Mietvertrag wurde bereits vor 2
Monaten unterschrieben) nun vom Vermieter verlangen, dass

a) der Schimmel entfernt wird (ggf. durch eine fachgerecht
arbeitende Firma?)

ja, muss er und zwar schriftlich

b) Maßnahmen zum Schutz vor Neubefall getroffen werden
und hierbei dann auch gleich
c) die Rolladenkästen isoliert werden (ggf. nach heutigem
Standard?)

muss geprüft werden, oft sind solche Mängel nicht zu beseitigen

Oder ist der Vermieter dazu nicht in die Pflicht nehmbar?

Der Vermieter muss höchstens den Vormieter in die Haftung nehmen. Es wäre also auch zu klären, ob der Vermieter den Schimmelschaden kannte oder ob der Vormieter diesen Mangel verschwiegen hat.

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors als Berater in einem Mieterverein dar.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für Deine Antwort!

es ist durchaus möglich, dass bei einer Wärmebrücke (
irrtümlich wird immer von der Kältebrücke gesprochen ) sich
Schimmelschäden ergeben.

der Mieter hat einen Anspruch an den Vermieter auf Beseitigung
des Schmmels, wenn der Vormieter den Schimelschaden
unfachmännisch beseitigt hat. Dies scheint wohl der Fall zu
sein.

Lt. Auskunft des Vormieters hatte dieser den Schimmel von einem Fachbetrieb entfernen lassen, er bildet sich jedoch wieder neu.

Offenbar geschieht dies aufgrund der Wärmebrücke.

Dann müsste man ja auch nach einer erneuten (fachmännischen) Entfernung wieder mit Neubildung rechnen.

Eigentlich ist es im Sinne des VM, die Ursache zu beseitigen (wenn möglich), also z.B. die Rollädenkästen zu isolieren. Aber kann der Mieter so etwas auch verlangen? Oder nur die Entfernung der Symptome, quasi ohne Ursachenbehandlung? (Es ist ja ein sehr altes Haus).

Viele Grüße
Frank