Schimmel bei gewerblicher Pacht

Hallo Ihr Wissenden,

Der Fall:
In einer Gaststätte wurde vom Pächter per Laboruntersuchung Schimmel in den Gewerberäumen nachgewiesen. Die örtliche Hygene hat auch einen Schimmelbefall bestätigt.

Muss von Amtswegen nicht eine Schließung angeordnet werden?
Bei einer Neuverpachtung müsste doch der Schimmel beseitigt werden. Wenn aber der Vermieter dass nicht tut, macht er sich da nicht strafbar? An welche übergeordnete Behörde müsste man sich wenden, um diesen Zustand zu beenden?

Danke im voraus
Arwed

Hi,

Schmmelbefall kann vom Schimmelfleck im Keller bis zum Schimmelrasen an der Küchenwand ein weites Spektrum umfassen.

Insofern kann die Hygiene hier - eine entsprechende gesundheitliche Gefährdung vorausgesetzt - Auflagen machen und deren Umsetzung durchsetzen (und wird dies auch tun, wenn diese Gefährdung besteht). Bei einem neuen Pächter steht die Hygiene schon recht bald auf der Matte. Dieser neue Pächter hätte gute Karten gegen den Verpächter in der Hand, denn es sieht sehr nach arglistiger Täuschung aus, wenn ein bekannter erheblicher Schimmelbefall nicht mitgeteilt wurde.

Eine gute Küchenhygiene vorausgesetzt, sind normale Schimmel eher für die Beschäftigten (Sporen in der Atemluft) als für die Gäste ein Problem, da die Speisen bei frischer Zubereitung und Kühlkette in der kurzen Zeit nicht schimmeln können, auch wenn ein paar Sporen drauf gelangen. Und giftig ist weniger der Schimmelpilz selbst, als die als Stoffwechselprodukt beim Wachstum gebildeten Toxine.

Ansprechparter wäre wohl bei Bedenken das jeweilige Gesundheitsamt.

Andreas

Hallo Arwed,

die Behandlung von Mängeln in gewerblichen Verträgen unterliegt anderen Voraussetzungen wie im Wohnungsbereich.

Der Fall:
In einer Gaststätte wurde vom Pächter per Laboruntersuchung
Schimmel in den Gewerberäumen nachgewiesen. Die örtliche
Hygene hat auch einen Schimmelbefall bestätigt.

Die örtliche Behörde erteilt üblicherweise dem Pächter und/oder dem Verpächter Auflagen. Diese sind zu erfüllen. Sonst kann ein Geschäft geschlossen werden. Der Pächter ist jedoch auf jeden Fall verpflichtet den Verpächter über die Erklärung der Behörde zu informieren. Ob er - der Verpächter - dann verpflichtet ist, die Mängel zu beseitigen, ist im Vertrag geregelt oder ergibt sich aus dem Umfang, wer für den Mangel verantwortlich zeichnet.

Muss von Amtswegen nicht eine Schließung angeordnet werden?
Bei einer Neuverpachtung müsste doch der Schimmel beseitigt
werden. Wenn aber der Vermieter dass nicht tut, macht er sich
da nicht strafbar? An welche übergeordnete Behörde müsste man
sich wenden, um diesen Zustand zu beenden?

Der Vermieter macht sich sicher nicht strafbar. Der Pächter haftet üblicherweise in Gaststätten für die Einhaltung der Hygiene. Dazu gehört auch richtiges Lüften.

Gruss Günter