Hi,
Schmmelbefall kann vom Schimmelfleck im Keller bis zum Schimmelrasen an der Küchenwand ein weites Spektrum umfassen.
Insofern kann die Hygiene hier - eine entsprechende gesundheitliche Gefährdung vorausgesetzt - Auflagen machen und deren Umsetzung durchsetzen (und wird dies auch tun, wenn diese Gefährdung besteht). Bei einem neuen Pächter steht die Hygiene schon recht bald auf der Matte. Dieser neue Pächter hätte gute Karten gegen den Verpächter in der Hand, denn es sieht sehr nach arglistiger Täuschung aus, wenn ein bekannter erheblicher Schimmelbefall nicht mitgeteilt wurde.
Eine gute Küchenhygiene vorausgesetzt, sind normale Schimmel eher für die Beschäftigten (Sporen in der Atemluft) als für die Gäste ein Problem, da die Speisen bei frischer Zubereitung und Kühlkette in der kurzen Zeit nicht schimmeln können, auch wenn ein paar Sporen drauf gelangen. Und giftig ist weniger der Schimmelpilz selbst, als die als Stoffwechselprodukt beim Wachstum gebildeten Toxine.
Ansprechparter wäre wohl bei Bedenken das jeweilige Gesundheitsamt.
Andreas