Ich habe am 04.11. den Mietvertrag für meine neue Wohnung unterschrieben, durfte jetzt diese Woche mit den Renovieren beginnen, da Einzug zum 01.01.2011 angedacht war.
Leider mussten wir in 3 von 4 Räumen unter der Tapete Schimmel entdecken. Teilweise sogar bis zur Decke, oder über mehrere Putzschichten verteilt. kurz um die gesamte Wetterfront des Hauses. Selbet das Parkett zeigt in stark befallenen Ecken Verfärbungen an.
Der Vermieter selbst sagt, es handelt sich dabei nur um oberflächlichen Schimmel den man schnell behandeln kann. Dazu hat er Schimmelentferner und eine Art Haftgrund gekauft.
Da ich 2 kleine Kleinkinder habe, stehe ich dem ganzen sehr kritisch gegenüber. Schliesslich möchte ich die Gesundheit der kleinen und meine eigene nicht gefährden.
1.) Kann ich aus dem Mietvertrag heraus? Gibt es auch die Möglichkeit einer Fristlosen Kündigung?
2.) Welche rechtlichen Schritte sollte ich einleiten? Fotos habe ich gemacht, sowie bereits einen Beratungstermin bei einem Sachverständigen angefordert.
rechtliche Schritte … weis ich nicht, am besten dann Rechtsanwalt, bzw., MNieterbund fragen, sicher ist das mit Fristsetzungen an den Vermieter verbunden. Schimmel beseitigen mittels Alkophohl aus der Apotheke, einsprüchen, einwirken lassen,… ggf. Untersucheurng der Flächen durch Schimmelfachmann, durch
Eigentümer… Sebst Lüfterverhalten prüfen, Luftfeuchtigkeit, evtl. Hygrometer kaufen, Temp und Luftfeuchte dokumentieren,… Gruß, K. Taeubig
da es sich um eine rechtliche Frage handelt, bin ich leider der falsche Ansprechpartner.
Ich gehe davon aus, dass Du die richtigen Überlegungen schon angestellt hast.
Im Prinzip haben Sie bisher alles richtig gemacht. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen verdeckten Mangel handelt, von dem weder Sie noch der Vermieter wissen konnten.
Also sollte das Ergebnis des Sachverständigen abgewartet werden, um dann weitere Schritte einzuleiten.
Sicherlich ist mit Schimmel nicht zu Spassen, aber Schimmel KANN nur Krankheiten auslösen, MUSS aber nicht.
Hallo, damit darf dich der Vermieter nicht abspeisen! ER ist verpflichtet den Schimmelbefall nachhaltig zu beseitigen! Mit Anti-Schimmelprodukten kann man zwar den Schimmel beseitigen, aber nicht die Ursache! Es besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass der Schimmel zurückkommt. Wie weit der Schimmel in die Wand hineingewachsen ist kann nur ein Sachverständiger beurteilen. Es ist nicht die Frage ob oder wie Schimmel gesundheitgefährdend wirkt, sondern das der Vermieter eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Mieter hat. Du als Mieter kannst ein mängelfreies Objekt verlangen. Dazu gehört auch die nachhaltige Sanierung von Schimmelschäden. Das Recht ist demnach ganz eindeutig auf deiner Seite. Eine Wand einfach nur mit einem Anti-Schimmelprodukt zu behandeln ist fahrlässig. Dass darfst du nicht akzeptieren!