Schimmel durch alte Fenster

Ich hätte noch eine Frage:
Mal angenommen in einer Wohnung ist aufgrund undichter und alten Fenster überhalb den Fenstern im Winter Schimmel. Wenn in diese Wohnung neue Fenster eingebaut würden, dürfte sich die Kaltmiete dann erhöhen oder ist das als „Wiederherstellung der Wohnsituation“ zu deklarieren?

Modernisierungen sind unter bestimmten Voraussetzungen mit 11% pa auf die Miete umlegbar.
Modernisierung ist nur der Teil des erfolgten Aufwandes, der über ansonsten erforderliche Reparaturkosten hinausgeht.

Fensterreparatur Einfachverglasung (Kitt, Moltofill) 20,- €
neues Fenster (Isolierverglasung, Dreh-Kippbeschlag) 500,- €
umlegbar 480,- x 11% / 12 = 4,40 € pro Monat.

vnA

vnA

Modernisierungen sind unter bestimmten Voraussetzungen mit 11%
pa auf die Miete umlegbar.

Unter welchen bestimmten Voraussetzungen? Der Mieter dieser Wohnung kann ja nichts dafür das der Schimmel aufgrund dessen entsteht und hat somit eigentlich eine geminderte Wohnqualität und auch natürlich die gesundheitlichen Risiken.

Andere Voraussetzungen, nix Mängelbeseitigung:
Verbesserung der energetischen Gesamtbilanz, oder Verbesserung des Wohnwertes.
Also nicht Austausch eines bestehenden Fensters durch ein gleichwertiges, sondern durch eines mit erheblich besseren Energiewerten. Oder Austausch eines kleinteiligen Fensters durch ein Großflächenfenster mit erheblich geringerer Rahmenfläche und dadurch größerem Lichteintrag.

vnA

Das würde also bedeuten, dass diese neue Fensterfront komplett vom Vermieter getragen werden müsste, wenn in eine gleichwertige Fensterfront (geht eigentlich gar nicht wenn man bedenkt das es heutzutage keine Fenster wie vor 20 Jahren zu kaufen gibt) getauscht wird?

Hallo, hier mal alle drei Anfragen auf einmal zusammengefaßt…

Ich hätte noch eine Frage:
Mal angenommen in einer Wohnung ist aufgrund undichter und
alten Fenster überhalb den Fenstern im Winter Schimmel.

Also in der Fensterlaibung, - innen?

Kann zB durch Kipplüfung im kalter Jahreszeit auftreten, wäre vom M zu vertreten.

  • außen?

Ebenfalls Kipplüftung hier aber auch in der Sommerzeit und von einem Feuchtraum, zB Bad, ebenfalls von M zu vertreten.

Wenn
in diese Wohnung neue Fenster eingebaut würden,

…würde sich die Schimmelsituation nur verschlimmern, wenn das Nutzerverhalten schon vorher den Schimmel verursachte.

dürfte sich
die Kaltmiete dann erhöhen oder ist das als „Wiederherstellung
der Wohnsituation“ zu deklarieren?

Wie der Vorposter schon mitteilte geht dies nur mit einer Zunahme der Wärmedämmeigenschaften. Diese erfordern aber ein klügeres Nutzerverhalten, zB im Lüftungsverhalten.

Unter welchen bestimmten Voraussetzungen? Der Mieter dieser Wohnung :kann ja nichts dafür das der Schimmel

Ja, das meinen die meisten M von sich selber auch, in der Praxis sind ca. 80% der Schimmelauftreten vom M zu vertreten.

aufgrund dessen entsteht und hat somit eigentlich eine geminderte Wohnqualität

Nur, wenn der Schimmel giftig wäre.

und auch natürlich die gesundheitlichen Risiken.

Die sind weniger als so vermutet wird.
ZB weil Schimmel in der Natur überall vorkommt und zB neben dem Komposthaufen die Konzentration erheblich höher sein kann als an der Schimmelwand zuhause. Komisch, das da kaum einer Schopfschmerzen (:smile:bekommt, nur weil man den im Kompost nicht sieht?

Das würde also bedeuten, dass diese neue Fensterfront komplett vom :Vermieter getragen werden müsste,

Deshalb baut ja keiner den alten Fensterstandard dort neu ein.

wenn in eine gleichwertige Fensterfront (geht eigentlich gar nicht :wenn man bedenkt das es heutzutage keine Fenster wie vor 20 :Jahren zu kaufen gibt) getauscht wird?

Den alten Standard gibt es noch zu kaufen, die Fenster liegen aber nicht jahrelang herum sondern werden gleich so neu gefertigt. Es gibt ja auch Bereiche, die nicht so hochwertige Fenster benötigen.

vlg MC

PS:
Melde mal den Schimmel den VM.

ja. Deshalb macht das ja auch niemand.

vnA

Wenn aber ein Verschulden des Mieters mittlerweile durch angebliche ständige Kipplüftung ausgeschlossen wurde da mit täglichem Stoßlüften gelüftet wird? Wenn eine Trockenbaufirma sich die Sachlage bereits angeschaut hätte und dem VM und M bescheinigt das das Problem definitv aufgrund der veralteten Fenster existiert? Wie würde in einem solchen Fall die Kostenübernahme o.ä. ausschauen?
Im übrigen sind nicht immer die Mieter an dem Schimmel Schuld. Es ist als VM immer die einfachste Sache zu sagen dass der Mieter Schuld hat!

Auch wenn das Fenster inzwischen herausgefallen wäre, ändert sich an der Umlagefähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen nichts.
Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Modernisierung nicht als Selbstzweck durchgeführt wird, sondern im Zuge von notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Schadensbeseitigung.

vnA

Hallo

Wenn aber ein Verschulden des Mieters mittlerweile durch
angebliche ständige Kipplüftung ausgeschlossen wurde

Gut fiktiv keine Kipplüftung stattgefunden, nur eine große Undichtigkeit im dortigen Bereich hat eine ähnliche Wirkung (wie kipp).

da mit
täglichem Stoßlüften gelüftet wird?

schau mal hier:
/t/alles-faul-in-dieser-wohnung-haus/5609540/8

weitere Infos:
/t/leidiges-thema-schimmel/5634229/5

Wenn eine Trockenbaufirma
sich die Sachlage bereits angeschaut hätte

Hmm, seit wann sind (solche) Firmen ein neutraler Ansprechpartner? Wäre diese Baufirma überhaupt zur Schimmelbeseitung geeignet? Oder machen Trockenbauer eher nur Neuinnenausbau!

Ahem, anschauen kann jede mal, ob aber dabei der richtige Tipp dabei wäre…

und dem VM und M
bescheinigt das das Problem definitv aufgrund der veralteten
Fenster existiert?

Wie oben erwähnt kann jeder Laie etwas unverbindlich bescheinigen, das sein Papier nicht wert ist. Hauptsache es ist das Gewünschte dabei. So läßt sich auch Geld verdienen.

Wenn die Sache sowieso per - Definition - so bescheinigt wird ist noch viel mehr faul an der Sache.
( per Definition heißt übersetzt auch: so wie behauptet sei es, basta)

Wie würde in einem solchen Fall die
Kostenübernahme o.ä. ausschauen?

Wurde bereits dargelegt.
Eine weitere unerhebliche Meinung darüber ändert nichts daran.

Es stellt sich die Frage, ob der M seine Obhutspflicht verletzt hat, indem der M die undichte Fenster zu spät gemeldet hat und somit an der Entstehung des Schimmels durch Unterlassung mitgwirkt hat. In diesem Falle wäre der M für die Beseitigungskosten zumindest für einen (großen) Teil zuständig.

Im übrigen sind nicht immer die Mieter an dem Schimmel Schuld.

Wurde auch nicht behauptet. Undichte Fenster wäre aber imho kein Baumangel ( einziges mög. verschulden des VM ) sondern eine Verschleißerscheinung, die der M den VM sofort bei bemerken/eintritt melden (gehört auch zur Obhutswpflicht) sollte um weiteren Schaden von sich und dem Bauwerk fern zu halten.

Es ist als VM immer die einfachste Sache zu sagen dass der
Mieter Schuld hat!

Hmm, einfach wäre es, wenn dies Pauschal immer so richtig wäre. Das ist es leider nicht, ansonsten würden es erheblich weniger Meinungsverschiedenheiten und Steit darüber geben.

Es kommt eben in unserer Rechtssystem ab und an auch auf ein (Mit-)Verschulden an. Leider mögen sich die M eher dem Baumangelversionen hingeben, obwohl kein Baumangel vorhanden wäre. Dabei möchte der M sich von seiner Verantwortung und Pflichten und vor allem den Konsequenzen entheben.

Verständlich, aber dies kostet hier leider das Geld anderer Leute und kann damit zu ein Problem werden.

btw:
Es besteht keine Pflicht zur Modernisierung, eine Reparatur reicht auch aus. Die Kosten dafür wäre schon erwähnt, die Schimmelbeseitigung kostet auch noch etwas.

vlg MC

PS:
Nicht immer fallen die Antworten wie gewünscht aus. Aber macht es Sinn den Fragenden im alten Glauben zu belassen nur weil man sich dann besser fühlt?

Gut fiktiv keine Kipplüftung stattgefunden, nur eine große
Undichtigkeit im dortigen Bereich hat eine ähnliche Wirkung
(wie kipp).

Und?? Deshalb hat der Mieter dennoch nicht die Fenster auf Kipp stehen sondern das Fenster ist undicht. Und das ist gleichzeitig das selbe wie wenn der Mieter die Fenster ständig kippt! Für Kipplüftung kann er was. Für undichte Fenster nichts. Das Fenster wird ja nicht „undicht geputzt“!

Hmm, seit wann sind (solche) Firmen ein neutraler
Ansprechpartner? Wäre diese Baufirma überhaupt zur
Schimmelbeseitung geeignet? Oder machen Trockenbauer eher nur
Neuinnenausbau!

Eine Trockenbaufirma misst selbstverständlich nur den Grad der Nässe in einer Wand. Von der Beseitigung des Problems hat diese Firma selbstverständlich nichts.

Wie oben erwähnt kann jeder Laie etwas unverbindlich
bescheinigen, das sein Papier nicht wert ist. Hauptsache es
ist das Gewünschte dabei. So läßt sich auch Geld verdienen.

Wie bereits erwähnt, davon hat diese Firma definitiv überhaupt nichts.

Wenn die Sache sowieso per - Definition - so bescheinigt wird
ist noch viel mehr faul an der Sache.
( per Definition heißt übersetzt auch: so wie behauptet sei
es, basta)

Was soll daran faul sein wenn sie nichts davon hat?

Eine weitere unerhebliche Meinung darüber ändert nichts daran.

Auf welche Meinung sollte dann ihrer Ansicht nach Wert gelegt werden? Wenn mir keine Trockenbaufirma sagen darf woher das Problem kommt, wer dann?
Es sollte noch beiläufig erwähnt werden, dass an diesen Fenstern noch nie etwas gemacht wurde und der Kitt innen und außen komplett fehlt!
Hat das ein Mieter ihrer Ansicht nach auch zu verantworten?

Es stellt sich die Frage, ob der M seine Obhutspflicht
verletzt hat, indem der M die undichte Fenster zu spät
gemeldet hat

Die undichten Fenster wurden bereits vor einigen Wochen vom Mieter dem Vermieter gemeldet. Allerdings wurde damals der Sachlage keine Beachtung geschenkt!

und somit an der Entstehung des Schimmels durch
Unterlassung mitgwirkt hat. In diesem Falle wäre der M für die
Beseitigungskosten zumindest für einen (großen) Teil
zuständig.

Von Unterlassung kann keine Rede sein. Das Problem besteht schon seit einigen Jahren und wurde auch immer wieder gemeldet. Da stellt sich leider die Frage wer hier durch Unterlassung an der Entstehung des Schimmels mitgewirkt hat!

Wurde auch nicht behauptet. Undichte Fenster wäre aber imho
kein Baumangel ( einziges mög. verschulden des VM ) sondern
eine Verschleißerscheinung, die der M den VM sofort bei
bemerken/eintritt melden (gehört auch zur Obhutswpflicht)

Nachdem das Ursache für das Schimmelproblem erst vor kurzem erkannt wurde, und eben auch zugige Fenster bereits gemeldet sind sehe ich leider nicht das der Mieter sich hier in irgend einer Weise falsch verhalten hat. Zumal zwischen M und VM noch eine Gebäudeverwaltung steht und deren Bemühungen bisher kein Resultat erbracht haben.

Es kommt eben in unserer Rechtssystem ab und an auch auf ein
(Mit-)Verschulden an. Leider mögen sich die M eher dem
Baumangelversionen hingeben, obwohl kein Baumangel vorhanden
wäre. Dabei möchte der M sich von seiner Verantwortung und
Pflichten und vor allem den Konsequenzen entheben.

Fenster die im Laufe der Zeit undicht werden weil der Kitt nicht mehr dicht ist sehe ich nicht als ein (Mit-)Verschulden des Mieters. Die Fenster sind mind. 20 Jahre alt.

btw:
Es besteht keine Pflicht zur Modernisierung, eine Reparatur
reicht auch aus.

Zur Modernisierung sehe ich den VM auch nicht verpflichtet. Mit der Reparatur wäre der M auch schon zufrieden.

PS:
Nicht immer fallen die Antworten wie gewünscht aus. Aber macht
es Sinn den Fragenden im alten Glauben zu belassen nur weil
man sich dann besser fühlt?

Hier sucht mit Sicherheit keiner Rat um sich besser zu fühlen sondern um sich zu informieren.