Schimmel durch Wasserschaden, was tun ?

Hallo zusammen,

mal angenommen ein Mieter M stellt einen Schimmelbefall in einem Zimmer fest, dessen Ursache ein Wasserschaden in der darüber liegenden Mietwohnung ist.

Der Vermieter V würde natürlich sofort informiert, und der sagt auch sofortige Begutachtung zu.

Tut er aber nicht, der Mieter der oberen Wohnug sei mal abwesend und unerreichbar.
Tagelang bliebe alles im „schaunwermal-ich-kümmer-mich-mal“-Status.

Der Mieter M könnte nun den betroffenen Raum nicht mehr nutzen, da Möbel und Kleidung feucht werden und M zudem auch noch an chronischer Bronchitis leidet.

Welche Mögichkeiten hätte der Mieter M nun, auf sofortige Abhilfe zu drängen ?
Darf M darauf bestehen, dass V notfalls die obere Wohnung öffnen lässt, um den Schaden begrenzen und beseitigen zu lassen ?

Und dürfte M hier sogar eine Mietkürzung in Ansatz bringen, da ja ca. 30 % der gemieteten Räume nicht nutzbar sind ?

Danke für hilfreiche Beiträge,
SomeOne

Ein akuter Wasserschaden führt nicht zum sofortigen Schimmelbefall. Es braucht schon einige Zeit.
Daher ist für mich die Eilbedürftigkeit nicht nachvollziehbar.

vnA

Anpassung der Fragestellung
Hi,

wie lange der ursächliche Wasserschaden gebraucht hat, sich durch Schimmelbildung an einer durchnässten Wand zu manifestieren, sei hier bitte mal irrelevant.

Tatsache sei, dass der Schimmel sich binnen sehr kurzer Zeit bildete und den Raum unbewohnbar machte.

Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus dem Nutzungsausfall sowie aus der Notwendigkeit, die Quelle des Wasserschadens zu schliessen.

Die hauptsächliche Frage war, was M unternehmen kann, um V zum sofortigen Handeln zu veranlassen.

Gruss,
SomeOne

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Hallo!

Wenn oben niemand anwesend ist und das Wasser würde noch tropfen oder rauschen, dann kann VM selbst oder Feuerwehr auch die Tür öffnen lassen (Gefahr im Verzug).
Und warum das nicht passiert ist, kann ich nicht beurteilen.

Also ist es kein Rohrbruch oder vergleichbarer Schaden ?

Aber sicherlich nicht in Abwesenheit vom dortigen Mieter anfangen dort zu sanieren.

Und solange von oben neue Feuchte nachkommt, kann man unten auch nichts sinnvolles machen außer Möbel abrücken, abdecken oder rauschaffen in Nachbarzimmer.
und LÜFTEN !

Das man für die Nichtnutzbarkeit ein Recht auf Mietminderung hat ist klar.

Und die grundsätzliche Möglichkeit der Eigenvornahme, also der Renovierung des Zimmers auf Kosten des Vermieters ( Mieter legt aus und zieht es dann von Miete ab) ist ja hier zur Zeit wohl noch nicht angebracht.

MfG
duck313

Auf die Schnelle habe ich nur das gefunden: http://www.gutefrage.net/frage/wie-schnell-entsteht-…
Nach 3 Wochen erste Punkte an der Tapete.
Auch wenn dir die Frage nicht gefällt: Wie lange existiert die Ursache des Schimmels. Warum konnte das Wachstum durch fachgerechtes Lüften nicht zumindest ‚behindert‘ werden. Wie viel Schimmel ist notwendig um nach deiner Ansicht einen Raum ‚unbewohnbar‘ zu machen.
Erkläre uns bitte auch was der Vermieter in der oberen Wohnung machen soll und wohin der Mieter wie lange schon verschwunden ist. Außerdem würde mich interessieren wo deiner Meinung nach die Feuchtigkeit herkommt, die völlig unbemerkt seit Wochen deine Wand durchnässt.
Irrelevant sind diese Fragen mE. nicht, da sie direkte Auswirkungen auf unsere Antworten haben werden.

vnA

nochmalige Anpassung der Fragestellung
Guten Morgen,

weil wir uns doch hier im rein hypothetischen Raum bewegen, lassen wir die Quelle des Wasserschadens mal vermutlich ein leckendes Heizwasserrohr sein, dass allmählich die Aussenmauer durchnässt hat. Dadurch hatte auch Schimmel ausreichend Zeit zu entstehen und letztlich sichtbar zu werden.

Und der Mieter der oberen Wohnung könnte auf unbestimmte Zeit zu seiner neuen Bekannten entschwunden sein und wäre für den Vermieter unerreichbar.

„Unbewohnbar“ wird der Raum durch die sich in Möbel und Kleidung ausbreitende Feuchtigkeit (trotz Lüftens) und durch die chronische Bronchitis, an der der betroffene Mieter leidet, so dass er sich nicht der Gefahr von Pilzsporen aussetzen darf/will.

Das Ausmass des theoretischen Schimmelbefalls könnte von einem theoretischen Fragesteller nicht selbst beurteilt werden, weil die betreffende Wohnung >400 km weg ist.

Wie bereits gesagt: Hintergrund der Frage ist nicht die Entstehung des Schadens, sondern seine Beseitigung und die Möglichkeiten des Mieters, hierauf hin zu wirken.

Danke für entsprechende Hinweise,
SomeOne

Guten Morgen duck313,

danke für deinen Beitrag, er liegt ziemlich auf der Linie die ich laienhafterweise verfolgt hätte.

Der Mieter hätte also keine weitere Möglichkeit, den Vermieter zu solchen Massnahmen zu veranlassen, ausser ihm ständig hinterher zu telefonieren und um Hilfe zu betteln ?

Wäre es an dieser Stelle bereits sinnvoll, z.B. einen Mieterschutzverein zu informieren wegen der angedrohten Mietkürzung ?

Sämtliche weiteren Schritte wären natürlich völlig verfrüht an dieser Stelle, ist klar.

Danke für deine Meinung,
SomeOne

Auf Grund des geschilderten Zeitablaufes sehe ich keine Zulässigkeit einer Notfallöffnung durch den Vermieter. Hier wäre wohl ein Antrag auf einstweilige Verfügung angebracht. Der geschädigte Mieter kann zwar die Miete mindern, aber vom Vermieter kein strafbares Verhalten verlangen. Bliebe also für den Mieter: Zimmer meiden und Mietminderung. In der verschärften Form Unterbringung in einem Hotel oder (mit einem nicht unerheblichen Risiko) die fristlose Kündigung.
In einem vergleichbaren Fall hat die Haushaftpflicht die Zahlung der Hotelkosten abgelehnt und auf die Hausratversicherung des Mieters verwiesen, die dies wie die späteren Umzugskosten, anstandslos bezahlten.

vnA

Danke dir
Hi,

vielen Dank für deine Wertung der Lage.

Alles ausser Bitten um Abhilfe und die Androhung einer Mietminderung würde der Mieter zur Zeit auch nicht unternehmen möchten, um nicht das Verhältnis zum Vermieter unnötig zu belasten. Immer schön den Ball flach halten … :wink: .

Wichtig für mich jetzt zu wissen, dass die Voraussetzung für eine „Notfallhilfe“ unter den geschilderten Umständen nicht gegeben wäre.

Danke für deine Meinung,
SomeOne