Hallo zusammen,
mal angenommen ein Mieter M stellt einen Schimmelbefall in einem Zimmer fest, dessen Ursache ein Wasserschaden in der darüber liegenden Mietwohnung ist.
Der Vermieter V würde natürlich sofort informiert, und der sagt auch sofortige Begutachtung zu.
Tut er aber nicht, der Mieter der oberen Wohnug sei mal abwesend und unerreichbar.
Tagelang bliebe alles im „schaunwermal-ich-kümmer-mich-mal“-Status.
Der Mieter M könnte nun den betroffenen Raum nicht mehr nutzen, da Möbel und Kleidung feucht werden und M zudem auch noch an chronischer Bronchitis leidet.
Welche Mögichkeiten hätte der Mieter M nun, auf sofortige Abhilfe zu drängen ?
Darf M darauf bestehen, dass V notfalls die obere Wohnung öffnen lässt, um den Schaden begrenzen und beseitigen zu lassen ?
Und dürfte M hier sogar eine Mietkürzung in Ansatz bringen, da ja ca. 30 % der gemieteten Räume nicht nutzbar sind ?
Danke für hilfreiche Beiträge,
SomeOne