Schimmel hinerm Küchenschrank/unterhalb Balkontür

Hallo !!!
In meinem Freundeskreis haben wir letzens diskutiert wenn folgendes passieren würde: Ein Pärchen wohnt seit einem guten Jahr in einer Plattenbauwohnung (1.OG).
Dieses Jahr im Mai verursachten die beiden einen Wasserschaden, für den die beiden für den „Druntermieter“ mit ihrer Haftpflicht aufkommen mussten.
Nun haben sie seit zwei Wochen bemerkt dass unter ihrer Balkontür kleinteiliger schwarzer Schimmel ist. Hier fühlen beide eine eiskalte und klamme Wand. Nun haben die beiden dann durch Zufall bemerkt, dass hinter ihrem Küchenschrank sehr großflächiger grüner Schimmel ist. Auch hier stellen beide fest, dass die Außenwand eiskalt und klamm ist.Andere Wandabschnitte an der Außenwand sind wärmer im Vergleich. Beide sind der Ansicht, dass sie genug heizen und mehrmals stoßlüften für 10 min. Der Wasserschaden war damals eigentlich eher im Flur und nicht im Wohnzimmerbereich und Küchenbereich. Wenn es Folgeschäden wären, wären dann nicht andere Zimmer betroffen? Wie das Schlafzimmer oder eben der Flur, welches viel kälter ist?
Nun haben die beiden Angst, dass der Vermieter sagt es kommt vom Wasserschaden und sie müssen viel Geld bezahlen. Damals sagte er nur, ohne sich die Wohnung anschauen zu wollen, dass sei die Angelegenheit des Pärchens, wenn sie den Schaden übernehmen, ist alles geritzt. Wären die beiden als Mieter in der Pflicht gewesen, zu überprüfen ob der Stahlbeton getrocknet ist? Kann dass überhaupt sein nach den langen Sommermonaten?Die beiden haben damals rund um die Uhr gelüftet, den PVC Belag rausgenommen, trocknen lassen und z.T. geschaut ob unter dem Lamina was ist. Ist das jetzt noch möglich? Der Druntermieter hatte die ganze Wohnung damals professionell trocknen lassen.Anzumerken sei jedoch, da wo das Pärchen den grossflächigen Schimmel enteckt hatte, stand beim Vormieter nie ein Küchenschrank. Und der Hauswart meinte per Telefon, dass würde dadurch kommen, dass dort hinter keine Luft käme.
Sind die beiden selbst Schuld oder gibt es auch andere Ursachen?

Vielleicht habt ihr ja Ideen! Einen schönen dritten Advent
Marianna

Hi!

Rechtlich will (und kann) ich nix dazusagen, aber:

Dieses Jahr im Mai verursachten die beiden einen
Wasserschaden, für den die beiden für den „Druntermieter“ mit
ihrer Haftpflicht aufkommen mussten.

Wenn es Folgeschäden wären, wären dann nicht andere Zimmer
betroffen?

Es kommt darauf an, wo das Wasser „hingeflossen“ ist.

Wären die beiden als Mieter in
der Pflicht gewesen, zu überprüfen ob der Stahlbeton
getrocknet ist? Kann dass überhaupt sein nach den langen
Sommermonaten? Die beiden haben damals rund um die Uhr
gelüftet, den PVC Belag rausgenommen, trocknen lassen und z.T.
geschaut ob unter dem Lamina was ist.

Wasser ist „tückisch“, es „sickert“ in den Estrich, „krabbelt“ Wände hoch, etc., also ein konkretes Beispiel:
Wir hatten (ebenfalls im Mai :wink: einen Wasserschaden in der Küche (Wasseraustritt aus dem Abfluß - unverschuldet, wir bekamen hunderte Liter Abflußwasser hochgedrückt), Folgen:
4 Wochen Trocknungsgeräte im Flur(!) und an die angrenzenden Zimmer aufgestellt (wohlgemerkt: Die Zimmer grenzen an den Flur, nicht an die Küche, wo der eigentlich Wasserschaden war!)

Der Druntermieter hatte die ganze Wohnung damals
professionell trocknen lassen.

Und das hätten die Verursacher wohl auch machen lassen sollen.

(Bei uns gab und gibt es darunter glücklicherweise niemanden)

Grüße,
Tomh

Danke für die Antwort.
Die beiden dachten damals das Wasser würde genau in die entgegengesetzte Richtung der Schimmelbildung laufen.(Also in das Wohnzimmer)
Aufgefallen ist den beiden schon im letzten Winter, dass die Wohnung sehr schnell auskühlt und immer fußkalt ist(trotz „Drunter- Neben- und Übermieter“)Nun bekommen die beiden die gefühlte Luftfeuchte auch nicht durch lüften weg. Der Vermieter meinte er würde jmd schicken der nach der Ursache schaut und den Schimmel entfernt, schickte jedoch den Auftrag nicht an die Firma.
Haben die beiden nicht damals alles getan, was in ihrer Mietpflicht steht, indem sie die Schäden des Druntermieters bezahlten und dem Vermieter bescheid gaben? der Druntermieter meldete sich damals ebenfalls bei dem Vermieter, fand es verwunderlich, dass er sich den Schaden nicht anschauen wollte.
Der Vermieter ist wieder nicht interessiert den Schimmel-Schaden zu begutachten. Wären die beiden denn, im Falle der Schimmel käme von einem nicht korrekt getrockneten Wasserschaden, wirklich schuldig? Muss der Mieter bei einem Wasserschaden einen Gutachter kommen lassen um einschätzen zu lassen wie feucht die Wohnung wirklich ist und ggf professionell eingreifen zu können? Oder ist das Sache des Vermieters?

Liebe Grüße

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