Hallo,
was wäre wenn man im Beisein des Vermieters Schwarzschimmel an einer Holzgardinenleiste feststellt und dieser im Übergabeprotokoll erfasst wurde. Angenommen der Vermieter hat geraten Schimmelvernichter zu benutzen und im Nachgang stellt man fest, dass es damit nicht getan ist. Wie würden die Möglichkeiten aussehen?
Sollte der Raum mit einer Rigipsdecke für Einbauleuchten versehen sein bis zur Holzleiste, müsste man dann die Decke rausreißen?
Hallo,
was wäre wenn man im Beisein des Vermieters Schwarzschimmel an
einer Holzgardinenleiste feststellt und dieser im
Übergabeprotokoll erfasst wurde. Angenommen der Vermieter hat
geraten Schimmelvernichter zu benutzen und im Nachgang stellt
man fest, dass es damit nicht getan ist. Wie würden die
Möglichkeiten aussehen?
in dem man einfach die Holzgardinenleiste austauscht…
Man sollte immer nach dem einfachsten Weg suchen.
Schimmelbefall in einem Feuchtraum ist nichts sonderlich außergewöhnliches und kommt immer mal wieder vor, selbst wenn mal alles nur erdenkliche tut um gerade dies zu verhindern.
Mal ein nützlicher Link zur Bewertung des Befalles:
Wikilink
Sollte der Raum mit einer Rigipsdecke für Einbauleuchten
versehen sein bis zur Holzleiste, müsste man dann die Decke
rausreißen?
Ich verstehe nicht ganz das Problem? Geht es dabei um die mögliche Brandgefahr wegen des zu geringen Abstandes?
Gruß
Joschi
Wenn das ausreichen würde wäre das wirklich ein geringer Aufwand.
Angenommen die Regipsdecke wäre nicht komplett „dicht“, und die Einbauleuchten wären auch nicht für Feuchträume müsste dann die Decke raus, damit man sicher gehen kann ob darunter nicht auch noch Schimmel sitzt?
Angenommen die Regipsdecke wäre nicht komplett „dicht“, und
die Einbauleuchten wären auch nicht für Feuchträume müsste
dann die Decke raus, damit man sicher gehen kann ob darunter
nicht auch noch Schimmel sitzt?
Das mit den IP XX Schutz-Klassen (Schutz gegen Wasser (IP X X ) und Fremdkörper (IP X X)) ist so eine Sache.
Es kommt immer darauf an, wo genau im Bad die Lampe verbaut wurde:
http://www.lichtversandhaus.de/IP-Bereiche-Feuchtrau…
Nur zur Info, die Schutzklasse stellt nicht sicher, dass Feuchtigkeit um die Lampe herum in die Decke ziehen kann (was mir bei geringen Mengen auch völlig irrelevant erscheint).
Also, nicht überall wo Feuchtigkeit hinkommen kann bildet sich auch Schimmel. Eine Baddecke muß m.E. nicht komplett dicht sein.
Vielleicht teilt aber einer der Fachleute hier meine Meinung nicht.
Gruß
Joschi
Angenommen der Mieter hat inzwischen nachgemessen und die eingezogene Decke ist ca 6 cm unter der eigentlichen Decke. Kann der Mieter allgemein auf die Entfernung der Decke bestehen? Es gibt doch einen Mindestabstand, der dort eingehalten werden muss oder? Und wenn dieser unterschritten wird ist die Elektrik, die dort hinter ist doch eine Gefahr oder? Oder hätte auch das der Mieter schon bei der Übergabe wissen müssen?
Kann der Vermieter denn nun eine Firma beauftragen und dem Mieter diese in Rechnung stellen, da im Übergabeprotkoll als Mangel der Schimmel im Bad aufgeführt ist, aber unter dem Punkt „Vom Vermieter zu behebende Mängel“ ist der Schimmel nicht aufgeführt?