Schimmel im Bad ohne Lüftung

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem (evtl. sogar ein Thema für den Mietrechtsbereich), unsere Wohnung, 85 m², 4. Stock, 3 Zimmer, hat ein innenliegendes Bad, ohne aktive Lüftung, nur ein Loch in der Wand. Bei Einzug (Mai 08) waren Stockfleck unter der Decke, die wir mit etwas putzen fast weg bekommen haben. Doch der Schimmel kehrte zurück und jetzt wird er immer stärker. Während der Heizperiode ist der Schimmel nicht so stark gewachsen, doch jetzt wo es wieder wärmer ist, wächst der Schimmel wieder stark.
Wir haben uns an unsere Vermieter gewand (mehrfach und über längeren Zeitraum) und nach Mietkürzung wurde Sie auch aktiv und hat uns einen Gutachter geschickt. Dieser hat festgestellt, das unser Lüftungs- und Heizverhalten falsch ist und nun sollen wir die angeblich ungerechtfertigte Mietminderung zurück zahlen und das Bad fachmännisch instand setzen.
Das macht mich stutzig, z.B. wird aufgeführt, das wir Wäsche in der Wohnung trocknen und das die Luftfeuchtigkeit erhöhen würde (keine andere Möglichkeit im Haus), aber in dem Raum wo wir die Wäsche trocknen sind die Wände trocken und keine Spur von Schimmel. Im Gutachten wird aber kein Wort über die fehlende Lüftung erwähnt, hat er eh nicht geprüft, wie sollte er dann.
Und da ich ja auch schonmal als Hausmeister gearbeitet habe, teste ich den Luftzug mit einem Feuerzeug selbst und es ist keine Zikulation der Luft im Bad festzustellen (getestet direkt in der Tür stehend und direkt vor der Lüftung), egal ob Tür offen oder zu, oder Fenster im Rest der Wohnung auf. Was ich noch vermute, was Einfluss hat, im Bad war früher eine Gastherme für Warmwassser, bei uns ist nur ein Gaszähler, da wir Durchlauferhitzer haben. In den Restlichen Wohnungen sind die Thermen noch da und bei denen ist kein Schimmel. Nun mein eigentliches Anliegen, wie ihr das seht. Ist das akzeptabel so, liegt das an unserem Lüftungsverhalten? Lohnt sich der Gang zum Anwalt und anzweifeln des Gutachten?

Hallo,

unsere Wohnung, 85 m², 4. Stock, 3 Zimmer,
hat ein innenliegendes Bad, ohne aktive Lüftung, nur ein Loch
in der Wand.
Bei Einzug (Mai 08) waren Stockfleck unter der
Decke, die wir mit etwas putzen fast weg bekommen haben.

War das vor Einzug auch bekannt, oder Wohnung vor Vertrag und Einzug nicht besichtigt?

Wir haben uns an unsere Vermieter gewand (mehrfach und über
längeren Zeitraum) und nach Mietkürzung wurde Sie auch aktiv
und hat uns einen Gutachter geschickt.

Ja, ein guter Schachzug, da der Vermieter ihn bezahlt und entsprechend das Gutachten ausfallen wird

Dieser hat
festgestellt, das unser Lüftungs- und Heizverhalten falsch ist
und nun sollen wir die angeblich ungerechtfertigte
Mietminderung zurück zahlen und das Bad fachmännisch instand
setzen.

Das ist schweres Geschütz

Das macht mich stutzig, z.B. wird aufgeführt, das wir Wäsche
in der Wohnung trocknen und das die Luftfeuchtigkeit erhöhen
würde (keine andere Möglichkeit im Haus)

das ist ungünstig für euch

aber in dem Raum wo
wir die Wäsche trocknen sind die Wände trocken und keine Spur
von Schimmel.

Das halte ich für bedeutungslos

Im Gutachten wird aber kein Wort über die
fehlende Lüftung erwähnt, hat er eh nicht geprüft, wie sollte
er dann.

Die Nichterwähnung ist auf den Besteller zurück zu führen, rein sachlich hätte er dies erwähnen müssen und Massnahmen für richtiges Lüften erwähnen müssen

Und da ich ja auch schonmal als Hausmeister gearbeitet habe,…

ist alles nebensächlich und nicht relevant nach meiner Einschätzung

Ist das akzeptabel so, liegt das an unserem Lüftungsverhalten?

Was schreibt der Gutachter zu diesem Punkt denn konkret?

Lohnt sich der
Gang zum Anwalt und anzweifeln des Gutachten?

Mmmhhh, kommt auf die Geldbörse an. Eigenes Gegengutachten erstellen lassen, Mietminderung bei positivem Ausgang aufrecht erhalten und dann auf die Klage warten. Oder der Aufforderung zur Badsanierung nachkommen.

Das mit dem Trocknen der Wäsche wird der entscheidende Punkt gegen dich sein. Kondenstrockner wäre schon angebracht, dann sehen, was dabei an Schimmel noch rauskommt. Und andererseits nochmal: Was empfiehlt denn der Gutachter als Maßnahme des Mieters konkret?

Gruß
Der Franke

Wir haben die Flecken vorher schon gesehen, aber die waren erheblich weniger und kleiner, da unsere Vormieter auch kräftig geputzt haben, ich kann nicht genau sagen, was im Übergabeprotokoll steht, das ist leider unlerserlich, da unser Vermieter (Der zwischendurch auch gewechselt hat!) so schlecht geschrieben hat.
Geraten wurde das wir unser Lütungsverhalten doch ändern sollen auf 10 mal täglich 5 Minuten, wobei ich sich das auf eine EN stützt im Gutachten. Aber ich finde diese überzogene Angabe nirgends im Internet.
Das mit der Wäsche ist meines Erachtens deshalb so relevant, da sich zwischen Wäsche und Bad zwei Türen und ca. 5-6 m Luftlinie befinden und der Raum mit der Wäsche zum trocknen extra gelüftet wird. (Hätte ich vielleicht erwähnen sollen).
Mit der Aussage das ich als Hausmeister gearbeitet hab wollte ich ausdrücken, das ich in 3 Minuten den Luftzug im Bad feststellen konnte, sich der Gutachter aber nicht mal die Mühe geamcht hat es zu versuchen, das ärgert mich, denn dann wüsste er, das auch das beste Lüften der Wohnung keinen Einfluss auf das Bad hat!
Mit dem Kondenstrockner wüsste ich auch nicht wohin, die Wohnung hat trotz Ihrer Größe keine Möglichkeit des aufstellens, u.a. weil man in besagtes Bad keine normale Waschmaschine hinein bekommt, da die Tür nur 57 cm breit ist!
Der Gutachter empfiehlt: „Die Mieter sollten Ihr Lüftungsverhalten ändern. Das sollte … saniert werden“ Mir kommt es ja nicht nur auf die Mietminderung an, sondern auch, dass das Bad saniert werden muss, inkl. Lüfter. Ich habe mich versucht in die Bau Ordnungen einzulesen und z.B. in NRW muss jeder Raum ohne Fenster eine aktive Lüfung haben, da wäre es klar. Nur leider gibt es keine äquivalente Ordnung in Nds.

Gruß Carsten

Hallo Carsten!

10 mal täglich 5 min lüften??
Seid ihr berufstätig?? Wie soll das denn gehen… Wir haben auch ein Schimmelproblem. Ich hab mal gelesen, dass einem berufstätigen Mieter ein solches Lüftungsverhalten nicht aufgedrückt werden kann (war mal ne richterliche Entscheiung; musst du mal gucken, hab gerade keine Zeit zum Googeln)

Aber wie der Farnke schon geschrieben hat: es wird wohl auf euren Geldbeutel oder die Rechtsschutzversicherung ankommen…

Gruß
finnie

Ja, das war auch mein erster Gedanke und hab dann auch recherchiert, das niemand mehr 3 mal 5 Minuten von arbeitenden Menschen verlangen kann, eben auch deshalb, weil dadurch das man arbeitet ist ma ja auch weniger zu Hause.
Und jetzt wo der Franke es schreibt, das das Gutachten für meine Vermieter gut ausfällt, weil die die Rechnung bezahlen, fällt mir ein, das die Verwaltung es mehrfach expliziet betont hat, das es unabhängiger Gutachter ist… Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Hallo,

das mit dem Wäschetrocknen in der Wohnung ist erlaubt und auch gestattet, zumal es ja keine andere Möglichkeit zum trocknen gibt.
Falls es einen Keller oder einen Dachboden gibt, der zum Wäschetrocknen ausgewiesen ist, muß man den nehmen, dann ist der Vermieter im Recht.

Leider hatten wir in unserer letzten Wohnung auch kein Fenster im Bad und da bildete sich auch Schimmel- und daß obwohl die Lüftung halbwegs funktionierte.
Ich kann nur raten: die nächste Wohnung unbedingt mit Fenster im Bad!