Hallo
Schimmel im Bad(am Fenster) trotz regelmäßiger Lüftung.
Wer muss den Schaden beheben?
Und wie genau muss man da vorgehen?
Hallo
Schimmel im Bad(am Fenster) trotz regelmäßiger Lüftung.
Wer muss den Schaden beheben?
Und wie genau muss man da vorgehen?
Hallo Goldblüte,
regelmäßig lüften heißt noch nicht unbedingt richtig lüften.
Lüften mit gekipptem Fenster bringt zum Beispiel kaum Luftaustausch, sondern hauptsächlich Wärmeaustausch. Die Feuchtigkeit bleibt dann bei deutlich kälterer Luft im Raum und setzt sich gerne an den Wänden im Fensterbereich ab, wo es zu Schimmelbefall kommen kann.
Wichtig ist außerdem auch das richtige Heizen. Warme Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als kalte. Wenn das Badezimmer nicht ausreichend beheizt wird, setzt sich die Feuchtigkeit ebenfalls ab und kann nur in sehr geringem Maß durch Lüften abtransportiert werden.
Der richtige Weg ist durch weit geöffnete Fenster nach dem Duschen oder Baden die feuchte Luft aus dem Badezimmer gegen trocknere Luft von draußen auszutauschen. Bei stark erhöhter Feuchtigkeit im Badezimmer muss dieser Luftaustausch in mehreren Schritten erfolgen.
Während des Lüftens den Heizkörper im Bad abschalten, damit nicht direkt nach draußen geheizt wird. Nicht stundenlang das Fenster geöffnet lassen, da dadurch die Wände unnötig auskühlen. Nach kurzen Stoßlüftungen (5-10 Minuten) das Fenster schließen, die Heizkörper wieder aufdrehen. Das Lüften mehrmals wiederholen.
Außerhalb der Heizperioden spricht nichts dagegen, das Fenster gekippt zu lassen. Trotzdem muss bei erhöhtem Feuchtigkeitsaufkommen nach Duschen oder Baden das Fenster zwischenzeitig vollständig geöffnet werden.
Ein Schimmelschaden, der bereits im Fensterbereich entstanden ist, kann vermutlich nach vollstängigem Abtrocknen der Wand durch Schimmelex entfernt werden. Anschließend sollte mit einer Spezialfarbe gestrichen werden. Welche Schimmelsanierungsfarben es gibt und wie sie anzuwenden sind kann man im Malerfachbetrieb erfragen oder auch im Baumarkt.
Gruß Rotraut
Hall Rotraut!
Gelüftet wurde wie du es beschrieben hast, aber die Heizung wird nicht benutzt, da das Badezimmer sehr klein ist und auf der Sonnenseite liegt.
Was kann man jetzt tun?Sollte der Vermieter für den entstandenen Schaden aufkommen, oder muss der Mieter selbst handeln?Und woher bekomme ich Schimmelex?Kannst du mir sagen, wie teuer es ist und wie lange es hält?
Vielen dank für deinen Rat!
Hallo Goldblüte,
Schimmelentferner bekommt man in jedem Drogeriemarkt. Rossmann, Ihr Platz, Schlecker, Müller und so weiter. Eine Flasche enthält normalerweise so etwa 500 ml und kostet so um die 2,00 €. Die Anwendung ist auf den Flaschen beschrieben.
Trotzdem sollte noch einmal überdacht werden, ob es sinnvoll ist, das Badezimmer unbeheizt zu lassen. Sonnenseite alleine reicht vermutlich nicht.
Der Vermieter wird sich in diesem Fall wohl nicht verantwortlich sehen.
Gruß Rotraut.
Hallo Goldblüte,
Schimmel im Bad(am Fenster) trotz regelmäßiger Lüftung.
Wer muss den Schaden beheben?
der, der ihn verursacht.
Zu 99% der Mieter.
Zu 1% der Vermieter, wenn man ihm bauliche Mängel nachweisen kann (durch Bausachverständigen).
Und wie genau muss man da vorgehen?
Schau mal hier:
http://www.wer-weiss-was.de/app/search/global?search…
Schimmelfreie Grüße Grisu
Hallo,
um die Antwort auf die Frage „wer muss zahlen“ vorweg zu nehmen: Das kommt darauf an. Unter Umständen darauf, in wessen Risikosphäre der Schimmel liegt, meiner Meinung nach vor Allem aber darauf, ob und wie sich Mieter und Vermieter verstehen.
Ich habe keine Ahnung, wie oft ich schon mit der Frage konfrontiert wurde, wer denn nun bei Schimmelbefall zahlen muss. Dabei impliziert die Frage IMMER ein Ausschlussverhältnis. Weshalb keiner auf die Idee kommt, dass man mal das Telefon in die Hand nimmt und den Vermieter fragt, wie man die Situation am Besten in den Griff bekommt, ist mir bis jetzt unverschlossen geblieben.
Einen Hinweis auf die Antwort dieser Frage erhalte ich immer, wenn ich hier im Board oder anderswo Antworten auf die Frage „wer muss zahlen“ lese und spätestens im zweiten Satz das Wort „Lüften“ bzw. „Lüftungsfehler“ fällt.
Nur um die bisher genannten Zahlen ein wenig zu relativieren. In den Fällen, in denen ich mit Schimmelbefall befasst war, lag die Quote - ich hätte beinah geschrieben bei 50/50 aber ich habs nochmal genau nachgerechnet - bei 64% Baumängel und 46% Lüftungsfehler, wobei sogar nicht wenige Fälle dabei waren, bei denen - wer möchte es glauben - beides aufeinander traff.
Dennoch hält sich die Mähr des alleinig verantwortlichen Lüftungsfehlers hartnäckig. Was dabei in Gerichtsverhandlungen schon an angeblichen Beweisen angeboten wurde geht auf keiner Kuhhaut spazieren (z.B. Staub auf dem Fensterrahmen innen beweist, dass das Fenster nicht zum lüften geöffnet wurde). Sowas wird auch tatsächlich von Anwälten vorgetragen.
Ich bin kein Bausachverständiger, aber soweit ich mit Schimmel befasst war, war Schimmel der ausschließlich auf Lüftungsfehlern beruhte meist oberflächlich und die Entfernung mit weitaus geringeren Kosten verbunden als in den Fällen, in denen der Schimmel aufgrund baulicher Mängel tief in den Wänden saß. Im ersteren Fall lässt sich mit Schimmelentferner ganz gut arbeiten, vor allem, wenn man es gleich bemerkt und nicht vor sich hinschimmeln lässt.
Wenn wirklich hartnäckiger Schimmel auf Lüftungsfehlern beruhte, dann handelt es sich meist um jahrelanges vor sich hinschimmeln, wobei der Schimmel bei Mieterwechsel - von wem auch immer - häufig einfach überstrichen bzw. jedenfalls nicht ordnungsgemäß beseitigt wurde. Dabei haben auch Vermieter keine Skrupel wiederauftreten von nicht ordnungsgemäß beseitigtem Schimmel beim nächsten Mieter als Lüftungsfehler des neuen Mieters zu deklarieren.
In jedem Fall sollte man zur eigenen Sicherheit und zur Dokumentation den Vermieter über den Schimmelbefall in Kenntnis setzen und das weitere Vorgehen klären. Anderenfalls kann es, egal ob verschuldet oder nicht, zu einem Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Mitteilung kommen.
Abschließend darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass es nicht in meiner Absicht liegt hier nachlässige Mieter zu verteidigen. In meiner Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass jegliches Vergleichsgespräch zum Thema Schimmel in 98% aller Fälle daran scheitert, dass der Vermieter hartnäckig an einen Lüftungsfehler glaubt. Was dann früher oder später zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt, in der der Richter gar keine andere Chance hat, als ein Baugutachten anzufordern. Ein Blick in die Entschädigungstabellen verrät, dass Baugutachter mit die höchsten Kosten verursachen. Ob dass dann sinnvoller ist, als sich zu einigen und vielleicht ein paar Euro beizusteuern, muss sich jeder selbst beantworten.
In diesem Sinne
Viele Grüße und viel Erfolg beim Schimmelentfernen
Hallo,
Moin,
In den Fällen, in denen ich mit Schimmelbefall befasst war,
lag die Quote - ich hätte beinah geschrieben bei 50/50 aber
ich habs nochmal genau nachgerechnet - bei 64% Baumängel und
46% Lüftungsfehler, wobei sogar nicht wenige Fälle dabei
waren, bei denen - wer möchte es glauben - beides aufeinander
traff.
99% landet nicht bei Gericht oder beim Anwalt, sondern wird von den Beteiligten mehr oder minder gütlich geeinigt.
Dennoch hält sich die Mähr des alleinig verantwortlichen
Lüftungsfehlers hartnäckig.
Klar, da der Klagende in der Masse der Fälle der VM sein wird, da er sich geschädigt sah bzw geschädigt war.
Was dabei in Gerichtsverhandlungen
schon an angeblichen Beweisen angeboten wurde geht auf keiner
Kuhhaut spazieren (z.B. Staub auf dem Fensterrahmen innen
beweist, dass das Fenster nicht zum lüften geöffnet wurde).
Sowas wird auch tatsächlich von Anwälten vorgetragen.
Staub auf dem Innenfenster geht doch noch. Was von manch einem Beteiligten in Zivilprozessen als Beweis angeboten wird ist manchmal viel schlimmer. Es kommt aber darauf an was der Richter als Beweis annimmt und nicht was einer der Beteiligten glaubt oder nicht.
Ich bin kein Bausachverständiger, aber soweit ich mit Schimmel
befasst war, war Schimmel der ausschließlich auf
Lüftungsfehlern beruhte meist oberflächlich und die Entfernung
mit weitaus geringeren Kosten verbunden als in den Fällen, in
denen der Schimmel aufgrund baulicher Mängel tief in den
Wänden saß. Im ersteren Fall lässt sich mit Schimmelentferner
ganz gut arbeiten, vor allem, wenn man es gleich bemerkt und
nicht vor sich hinschimmeln lässt.
Dieser Aussage möchte ich mich so nicht anschließen.
Wenn wirklich hartnäckiger Schimmel auf Lüftungsfehlern
beruhte, dann handelt es sich meist um jahrelanges vor sich
hinschimmeln, wobei der Schimmel bei Mieterwechsel - von wem
auch immer - häufig einfach überstrichen bzw. jedenfalls nicht
ordnungsgemäß beseitigt wurde. Dabei haben auch Vermieter
keine Skrupel wiederauftreten von nicht ordnungsgemäß
beseitigtem Schimmel beim nächsten Mieter als Lüftungsfehler
des neuen Mieters zu deklarieren.
‚auch Vermieter‘ bedeutet ‚auch Mieter‘. Warum du mit der Formulierung jetzt den Schwarzen Peter den VM aufdrängen möchtest ist für mich nicht nachvollziehbar.
In jedem Fall sollte man zur eigenen Sicherheit und zur
Dokumentation den Vermieter über den Schimmelbefall in
Kenntnis setzen und das weitere Vorgehen klären. Anderenfalls
kann es, egal ob verschuldet oder nicht, zu einem
Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Mitteilung kommen.
Richtig. dadurch erhält der VM auch Kentniss über den Missstand und hat dadurch die Möglichkeit für eine ordnungsgemäße Schadensbeseitigung zu sorgen (so er es denn auch tut).
Abschließend darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass es
nicht in meiner Absicht liegt hier nachlässige Mieter zu
verteidigen. In meiner Praxis hat sich jedoch herausgestellt,
dass jegliches Vergleichsgespräch zum Thema Schimmel in 98%
aller Fälle daran scheitert, dass der Vermieter hartnäckig an
einen Lüftungsfehler glaubt.
Da er normalerweise schon im Vorfeld eine Menge Gespräche mit dem M geführt hat die ohne das gewünschte Ergebnis endeten, hat er Geld in die Hand genommen (Anwalt, Gericht) um an sein angebliches Recht zu kommen. Jeder der kein Geld zu verschenken hat wird sich im Vorfeld einer Klage ganz genau die Ursache eines Schadens betrachten bzw. Firmen hinzuziehen. Einzelvermieter sind üblicherweise nicht Rechtschutzversichert. Das Klagerisiko ist somit erheblich höher als beim versicherten Mieter. Wenn dann schon geklagt wird, hat man sich das sehr gut überlegt.
Was dann früher oder später zu
einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt, in der der
Richter gar keine andere Chance hat, als ein Baugutachten
anzufordern. Ein Blick in die Entschädigungstabellen verrät,
dass Baugutachter mit die höchsten Kosten verursachen. Ob dass
dann sinnvoller ist, als sich zu einigen und vielleicht ein
paar Euro beizusteuern, muss sich jeder selbst beantworten.
Mich würde an dieser Stelle interessieren wie viele dieser Prozesse von Wohnungsgesellschaften und Hausverwaltungen geführt wurden.
In diesem Sinne
Viele Grüße und viel Erfolg beim Schimmelentfernen
vnA (ianal)