Schimmel im Keller

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

In unserem Keller haben wir letzten Winter eine riesige Schimmelfläche entdeckt. Der Grund dafür, lag an einer defekten Entwässerungsrinne. Der Defekt, wurde vom Vermieter vor ein paar Wochen (als das Wetter es zugelassen hat) behoben.

Allerdings war es das dann auch mit der Schadensbehebung…keine Trocknungsanlage oder so. Der Keller ist nach wie vor sehr feucht und halt schimmlich und somit von uns nicht zu nutzen. Alle Teile die wir im Keller gelagert hatte, mussten wir, nachdem wir den Schimmel bemerkt hatten, entsorgen. Zu dem uns dabei entstandenen Verlust, hat der Vermieter sich nie geäußert. (war auch größtenteils nur Deko und so. Nichts wirklich Wertvolles)

Da uns der Platz in der Wohnung ausgeht weil wir den Keller nicht nutzen können, bräuchte ich mal Eure Hilfe, wie ich die Sache am besten angehen soll.

Wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis zu unserem Vermieter. Das möchte ich natürlich ungerne kaputt machen. Der Keller ist nun mal nass und schimmelt. Daran wird er mit Fingerschnips auch nichts ändern können.
Wäre Eurer Meinung nach eine Mietsenkung möglich und für den Vermieter nachvollziehbar mit der Begründung, dass wir einen Lagerraum oder der gleichen anmieten müssen?

Ich bitte um Eure Rückmeldung mit evtl. Erfahrungsberichten oder dergleichen. Danke :wink:

Hallo!

Im Prinzip könnte man das.

Nur, wenn man sowieso alles verschimmelte Lagergut entsorgen musste, was will man dann eigentlich neu einlagern und wofür bräuchte man Ersatzraum ?

Der Keller war trocken und für gewöhnliche Lagerzwecke eher unempfindlichen Gutes geeignet.
Gut, das muss dann auch während der Mietzeit so bleiben. Andernfalls hätte man Minderungsrechte oder kann Schadenersatz verlangen.

Da die Ursache für die Nässe beseitigt wurde, wird der Keller auch wieder von allein austrocknen. Man kann es beschleunigen indem man richtig lüftet (wenn es ein Fenster hat).

Trocknungsmaßnahmen würde man eher in Wohnräumen anwenden. Aber man sollte schon den Vermieter ansprechen, womöglich hat er keine Kenntnis vom Zustand und der Nichtnutzbarkeit als Lager.
Da solche Schäden i.d.R. von Gebäudeversicherung abgedeckt sind, würde die VS auch Trocknungsmaßnahmen usw. übernehmen.

Und da der Mieter in der Regel auch über die Nebenkosten diese VS bezahlt hat er darauf einen Anspruch.

MfG
duck313

Hallo,

wir benötigen den Lagerplatz, da wir bald Nachwuchs erwarten und unser drittes Zimmer leer kriegen müssen, dass eigentlich nur als Lager für die Reitklamotten meiner Freundin dient^^

Das mit der Gebäudeversicherung ist ein super Tipp. Wie gesagt, möchte ich es mir mit dem Vermieter nicht verscherzen und würde Ihm deswegen mal diesen Weg vorschlagen. Danke

FAQ 1129
Hallo,

Alle Teile die wir im Keller gelagert hatte, mussten wir, nachdem wir den :Schimmel bemerkt hatten, entsorgen.

Zu dem uns dabei entstandenen Verlust, hat der
Vermieter sich nie geäußert. (war auch größtenteils nur Deko
und so. Nichts wirklich Wertvolles)

Da wurden jetzt die Beweise dafür, dass ein Schaden eingetreten ist (sein soll), entsorgt. Stichwort: Beweissicherungspflicht.

Da uns der Platz in der Wohnung ausgeht weil wir den Keller
nicht nutzen können, bräuchte ich mal Eure Hilfe, wie ich die
Sache am besten angehen soll.

Die Sachen aus dem Keller wurden doch entsorgt. Wie kann jetzt der Platz in den eigentlichen Wohnräumen ausgehen? Soviele Kartoffeln und Flaschen nachgekauft?

Wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis zu unserem
Vermieter. Das möchte ich natürlich ungerne kaputt machen. Der
Keller ist nun mal nass und schimmelt. Daran wird er mit
Fingerschnips auch nichts ändern können.

Nein, aber mit geeigneten Methoden zur Trockenlegung und Schimmelbekämpfung.

Wäre Eurer Meinung nach eine Mietsenkung möglich und für den
Vermieter nachvollziehbar mit der Begründung, dass wir einen
Lagerraum oder der gleichen anmieten müssen?

Vielleicht sollte er erst einmal schriftlich aufgefordert werden, den Mangel zu beheben.
Eine Anmietung wäre nachzuweisen. Eine Mietminderung noch nicht angezeigt, solange der Vermieter dem vernünftigen Gespräch zugänglich ist und man für die Übergangszeit eine Kompromißlösung findet.

Hierbei wäre zu berücksichtigen, dass nicht jeder Schimmel als eine ernsthafte Gefährdung sieht. Unterfüttere also ein Gespräch mit einigen Ausdrucken aus seriösen Quellen (Umweltbundesamt, Krankenkassen u.ä.)