Hi, haben vor kurzem ein haus der 60iger jahre angesehen, welches wir zur miete beziehen wollen. der vermieter meinte, es sei vor ein paar jahren durch einen starken winter zu übermässig tauwasser gekommen welches durch den erhöten grundwasserspiegel in die kellermauer eingedrungen ist. ansonsten ist das grundwasser in der gegend nicht kritisch. die kellerwand soll auch dicht sein.
Weil der derzeitige mieter nachlässig gegenüber der feuchtigkeit gehandelt haben soll bildete sich nun bis in 50cm höhe schimmel. Bei der Besichtigung habe ich dann mit einem werkzeug was dort rumlag die feuchte und schimmelbefallene farbschicht runtergekratz. Darunter befand sich super sauberer putz.
Kann man durch etwaige massnahmen wie komplette schimmelentfernung, Luftentfeuchter, Luftreiniger und naturlich fachgerechtes lüften, das problem in den griff bekommen?
Wichtiger ist, ob dadurch gesundheitsgefahr ausgeschlossen werden kann (Luftreiniger).
Gruss Martin, vielen dank für eure hilfe
Hallo!
Mieter müssen keine Schimmelbekämpfung durchführen !
Und hier mag es sich vielleicht nicht um Schimmel, sondern um „Ausblühungen“ von Salpeter handeln. Weißlicher Belag, der bei Berührung zu Pulver zerfällt. Das wäre unschädlich, langfristig zerstört es das Mauerwerk.
Vermieterargument ist nicht schlüssig. Wenn Kelleraußenwände dicht sind, dann kann auch längere Zeit mehr Nässe vor der Wand anstehen, wenn Oberflächenwasser nicht schnell nach unten versickert.
Ein feuchter Streifen bis in Höhe von 50 cm über Kellerfußboden spricht für aufsteigende Feuchte. Also Außenabdichtung schadhaft oder fehlende Horizontalsperre.
Man muss sich immer vor Augen halten, ein Keller ist kein Wohnraum und ist nur für Lagerzwecke von nicht-feuchteempfindlichen Dingen geeignet. Und selbst die müssen auf Boden- und Wandabstand belüftet abgestellt werden (Regale).
mfg
duck313
Hallo,
kann duck313 nur zustimmen.
Auch der „super saubere Putz“ spricht für Ausblühungen von Mineralien und Salpeter aus dem Mauerwerk und Putz.
Beste Grüße
K.N.
Hallo, gägngie Luftbefeuchter sind wohl nich tnötig. Hausschimmel im Keller hat die Angewohnheit, dass dieser modrig riecht. Wenn aber weisse Wand nach dem Abkratzen erscheint, ist dies wohl kein Schimmel.
Hallo,
bei feuchten Kellerwänden gibt es einiges zu beachten…
Grüner Belag sind meist Algen - sehr feuchtes Mauerwerk
Weißer Belag/Ausblühungen sind meist Salze - temporär feuchtes Mauerwerk
Schwarze Flecken und pelziger Belag sind meist Schimmel - zu hohe Raumluftfeuchtigkeit
Eine Kellerwand, die bei Unterschiedlicher Wetterlage in Ausnahmefällen feucht wird, ist meist nicht seitlich abgedichtet, sondern nur vor aufsteigender Feuchtigkeit geschützt, was je nach Lage und Kellernutzung ausreichend ist.
Die Aussage des Vermieters dicht ist also relativ ungenau.
Sollte es sich um Schimmel handeln, sind gesundheitliche Gefahren nicht ausgeschlossen und eine fachgerechte Sanierung und Behebung des Problems seitens des Vermieters zwingend notwendig. Die Luft des Kellers kommt bis in die Wohnräume und es gibt nichts was man daort lagern kann und sollte.
Die Beschreibung passt eher zu mineralischen Ausblühungen die einfach zu entfernen sind, und soltte sich die Aussage des Vermieters bestätigen dann auch nicht mehr so schnell wiederkommen.
Doch einmal durchsalztes Mauerwerk, deren Ausblühungen man sieht kann dauerhaft nur durch einen Opferputz beseitigt werden. Das ist eine gut 5 cm dicke Putzschicht, die Innen aufgetragen wird und dort über einen längeren Zeitraum verbleibt. Nach einigen Monaten sind die Salze aus dem Mauerwerk auf dem Weg der Verdunstung in den Putz gewandert und blühen dann dort ggf wieder aus. Dann entfernt man den Putz und hat ein salzfreies Mauerwerk, das weiter bearbeitet werden kann.
Auch das sind keine Arbeiten eines Mieters sondern des Vermieters.
Nur ist das ungefährlich und man sollte keine Dokumente im Keller lagern.
mit besten Grüßen
In wie weit die Kellerwandabdichtung wirklich intakt ist bleibt zu prüfen. Ist die Kellerwandabdichtung schadhaft und das Mauerwerk marode, so ist es mit fachgerechtem Heizen und Lüften nicht getan. Zu prüfen ist auch in wie weit von eine Gesundheitliche Beeinträchtigung der Gebäudenutzer von dem Schimmelbefall ausgeht.
MfG, www.schadstofffrei.de