Schimmel im Lüftungsschacht - Wer haftet?

Ich wohne in einer Wohnung im EG mit mehreren Parteien, die alle eine Lüftungsanlage nutzen. In meinem fensterlosen Bad befindet sich der Abzug. Dieser ist nun von innen völlig mit Schimmel befallen, was sich bis in die Rohre zieht. Da diese einen Knick nach oben machen kann ich nicht sehen wie weit der Schimmelbefall geht. In der Wohnung meines Nachbarns ist ebenfalls dieser Schimmelfilm an den Rohrwänden zu entdecken, wobei die Schicht nicht so dick ist wie in meinem, dafür aber bereits außen sich Sporen angesetzt haben. Bei mir ist es von außen nicht ersichtlich und daher habe ich es auch erst per Zufall bemerkt im Zuge der Renovierung meines Bades (im Bad selbst ist kein Schimmel). Meine Hausverwaltung sagt dazu nur ich solle es reinigen. Wer ist dafür zuständig? Sollte das nicht im Zuge einer ordentlichen Wartung gar nicht erst entstehen? An wen sollte ich mich wenden? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Diese Dinge liegen nachweislich nicht im Zugriffsbereich des Mieters. Der Mieter muss zwar den Filter der Abluftanlage reinigen, der sich im Bad hinter der Abdeckung befindet, mehr aber auch nicht. Außerdem geht der Schimmel, wie sie selbst bemerkten, über mehrere Etagen. Hier hilft kein abwaschen, da muss ein Fachmann ran.

Teilen sie der Verwaltung den Mangel schriftlich mit Nachweis mit. Setzen sie eine Frist von 14 Tagen zur Beseitigung des mangels. Teilen sie weiterhin mit, dass sie beim fruchtlosem verstreichen der Frist eine Ersatzvornahme durchführen werden. Das müssen sie dann aber auch tun und eine Fachfirma (Maler) damit beauftragen. Die Kosten müssen sie zunächst erst einmal selbst tragen. Diese ziehen sie dann nach und nach von der Miete ab.

Da kann ich leider nicht helfen
mfg
pete88

Hallo,

leider kann ich Ihnen nicht behilflich sein.

Mit freundlichen Gruessen

mitredenwill

Schimmel ist nicht gleich Schimmel. Welcher Art und wie gefährlich kann nur der Fachmann feststellen bzw. Gutachten erstellen. Das ist natürlich nicht billig. Fordere also die Hausverwaltung, wenn bekannt die Eigentümer auf, hier für Abhilfe zu sorgen bzw. durch Gutachten nachzuweisen, das der Schimmel ungefährlich ist. Eine Frist sollte nicht über zwei Wochen zur Behebung liegen.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen

hallo,
sowas habe ich ja noch nie gehört - was soll an einer gesunden rohrwand denn schimmeln? die besteht aus pvc oder zink. oder handelt es sich um algenbewuchs? (ist zwar eigentlich egal, aber schimmel klingt so geföhrlich…) wie auch immer, das klingt ein bisschen danach, dass das rohr ein problem mit der kondensatableitung hat, aber auch das taugt nicht so recht als erklärung.
egal wie: für den mieter endet die zuständigkeit für die lüftungsanlage am lüftungsgitter, allerspätestens an der dahinter liegenden filtermatte, wenn es eine gibt. der rest geht den mieter nach meinem dafürhalten nichts an. gemietet hat der mieter eine wohnung mit einer lüftungsanlage, und die muss der vermieter in funktionstüchtigem zustand erhalten. allerdings muss natürlich der mieter wartungskosten tragen, wenn die wartung regelmäßig durchgeführt wird. in schuss halten muss er die anlage aber nicht, das muss der vermieter schon selbst machen.
viele grüße
salomo

Moin,ich bin mir nicht sicher, dass es Schimmel ist. Oftmals setzt sich dort nur der Schmutz ab. Aber sei es drumm. Für den Lüftungsschacht (innen) ist selbsverständlich der Vermieter verantwortlich, darüber gibt es keine Diskussionen.

Gruß connection

Hallo,
ich würde Ihnen gern eine verbindliche Antwort geben. Aber-dieser Fall ist in meiner 30-jährigen Diensterfahrung noch nie aufgetreten und ich bin somit völlig unwissend, WIE hier die Regeln sind.
Vielleicht kann Ihnen ein anderer Experte dazu eine aussage-kräftige Antwort erteilen, der zumindest mit einem derartigen Fall bereits konfrontiert wurde.
Viel Erfolg wünscht Ihnen

Maximilian123

Hallo Sahu,

meiner Meinung nach ist der Vermieter dafür zuständig und an diesen würde ich mich auch schriftlich per Einschreiben wenden. Durch einfache Reinigung läßt sich Schimmel nicht entfernen, das muss und sollte von Experten fachgerecht entfernt werden, was dann leider auch nicht so ganz günstig ist.
Meiner Meinung nach zählt das zu den Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die vom Vermieter getragen werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

petra0801

Hallo,

ein kniffliger Sachverhalt.

Ich würde hier ganz praktisch vorgehen: Soweit es möglich ist würde ich versuchen den Schacht zu reinigen.
Eine solche allgemeine Reinigungspflicht halte ich eh für gegeben (dies dürfte alle im Zugriff des Mieters gelegenen Einrichtungen umfassen).

Wenn dies nicht ausreicht und der Schimmelfilm bleibt, ist die Hausverwaltung zu informieren und sie unter Fristsetzung aufzufordern, den Schimmel zu beseitigen.

Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.

Vielen Dank für die Antwort! Lg Sahu

Vielen Dank für die Antwort! Lg Sahu.

Vielen Dank für die Antwort! Die Hausverwaltung schickt mir jetzt jemanden vorbei der sich das ansehen soll und es gegebenenfalls reinigt. Lg Sahu

Mieter sind verpflichtet Wohnqualitätsminderungen schnellsten dem Vermieter zu melden. Möglichst schriftlich per gerichtsanerkanntem Einschreiben-Rückschein und mit Fristsetzung. Eine Mietminderung (um Druck auf den Vermieter auszuüben) ist immer an eine Fristsetzung gebunden!
Da Schimmel gesundheitsgefährdend ist empfehle ich eine Frist von max. 4 Wochen und dann eine Mietminderung von 30%. Mietminderung immer nur von der Grundmiete. Sollten Vermieter die Frist verstreichen lassen ist bei Schimmel neben der Mietminderung immer der Amtsarzt zu verständigen. Der kann sich den Schaden ansehen, dem Vermieter Auflagen erteilen oder sogar den Bereich bis zur Beseitigung) sperren
Zuständig ist immer der Eigentümer / Vermieter.

Hallo! Also ich würde es erstmal auch als Schönheitsrparatur ansehen und erwarten, dass es die Mieter selber in Griff bekommen. Nur es kommt wahrscheinlich wieder, da die Rohre kalt sind und Kondenswasser ansetzten, was Wachstum von Schimmelpilzen ermöglicht. Und die Rohre austauschen ist nicht die Sache des Mieters. Ich würde da ausziehen. Die Vermieter oder die Verwaltung kümmert es eh nicht ob sie diese Gifte einatmen. Und wegen Ihnen alleine werden die jetzt nicht Tausende von Euro inwestieren. Viele Leute wischen da mal die Woche mit einem Lappen drüber und vertig. Wenn Sie so was für unzumutbar halten dann müssen Sie sich eine bessere Wohnungsmöglichkeit suchen. Sorry

Hallo,

die Abzugsschächte sind Gemeineigentum und Sie müssen lediglich das Gitter zu Ihrem Bad reinigen. Das ist wie mit den Wasserleitungen, die auch erst ab Wasseruhr oder Absperrhahn zur Wohnung gehören.

Viel Erfolg